von Schornsteinfeger | 24.02.2023 | Markt
Der Wärmemarkt boomt: Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat seine Jahresbilanz 2022 veröffentlicht, die ein Plus von 5 Prozent des Gesamtmarktes im Vergleich zum Vorjahr auswies. Insgesamt wurden 980.000 Wärmeerzeuger auf den Markt gebracht, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Wärmepumpen und Pelletsheizungen haben dazu beigetragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu erhöhen. Mit einem Plus von 53 Prozent und 236.000 verkauften Einheiten verzeichnete der Verkauf von Wärmepumpen das größte Plus im Vergleich zum Vorjahr. Auch Heizsysteme auf Basis von Biomasse, insbesondere Pelletheizungen, verzeichneten mit einem Plus von 17 Prozent und 89.000 verkauften Einheiten ein überproportionales Wachstum. Dafür sorgt die Bundesförderung für effizientes Bauen (BEG). Gasbasierte Systeme hingegen waren rückläufig und verzeichneten im vergangenen Jahr ein Minus von acht Prozent und 598.000 verkauften Geräten. Die positive Entwicklung des deutschen Marktes spiegelt sich in den internationalen Umsatzzahlen des Verbandes wider: Der weltweite Umsatz stieg von 19,1 Milliarden Euro auf 21,9 Milliarden Euro, die Zahl der Mitarbeiter weltweit in den BDH-Mitgliedsunternehmen stieg von rund 81.000 auf 87.000. Auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung erreichten im vergangenen Jahr mit 854 Millionen Euro ein Rekordniveau.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 24.02.2023 | Heizkosten
In Deutschland heizen noch etwa 10 Millionen Haushalte mit Ölheizungen, aber das Ende dieser Technologie ist absehbar. Ab 2026 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden, es sei denn, sie werden in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen betrieben. In diesem Fall können sogar Fördergelder in Anspruch genommen werden, jedoch nur für den CO2-neutralen Teil der Anlage.
Die Entsorgung von Ölheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, wird durch die Energiesparverordnung vorzeitig gefördert, sofern sie nicht mit Niedertemperaturkesseln oder Brennwerttechnik eingesetzt werden. Selbst neuere Anlagen sind oft ineffizient, was zu höheren Heizkosten und einer erhöhten Klimabelastung führt. Der Austausch einer Ölheizung kann prinzipiell Vorteile bringen. Das Effizienzlabel, das vom Schornsteinfeger vergeben wird, gibt Auskunft über die Energiebilanz des jeweiligen Heizgerätes.
Ölheizungen können noch bis Ende 2025 neu installiert werden. Wenn nur der Heizkessel ausgetauscht werden muss, bleiben die Kosten mit etwa 8.000 Euro für den Heizkessel vergleichsweise überschaubar. Nach erfolgter Umrüstung kann der Energieverbrauch um bis zu 30 % gesenkt werden. Der Tank, der Kühler und die vorhandenen Leitungen können weiter verwendet werden und halten damit die weiteren Investitionskosten im Rahmen. Allerdings ist zu beachten, dass die aktuell günstigeren Heizölpreise in Zukunft möglicherweise wieder steigen könnten.
Es kann sich jedoch lohnen, frühzeitig auf alternative Methoden der Wärmeerzeugung umzusteigen, z.B. durch den Einbau einer Wärmepumpe. Der Austausch einer Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe ist mit höheren Anschaffungskosten verbunden, je nach Wärmepumpentyp und örtlichen Gegebenheiten kalkuliert das Vergleichsportal Verivox mit Anschaffungskosten zwischen 15.000 und 28.000 Euro. Allerdings ist die staatliche Förderung für Wärmepumpen nicht in den Gesamtkosten enthalten. Der Steuerzahler trägt bis zu 40 % der Kosten, was aus 15.000 Euro Gesamtkosten für eine neue Wärmepumpe nur 9.000 Euro macht. Die langfristigen Betriebskosten einer Wärmepumpe sind günstiger als die einer Ölheizung, aber die tatsächlichen Kosten können je nach individuellen Gegebenheiten, wie z.B. der Entwicklung der Strompreise, variieren. Ein energieeffizientes Haus benötigt rund einige hundert Kilowattstunden, was derzeit in Deutschland bei Neuverträgen rund 40 Cent pro Kilowattstunde kostet.
Bei älteren Gebäuden sieht die Situation hingegen anders aus: Die Betriebskosten einer Wärmepumpe können sich schnell auf mehrere tausend Kilowattstunden (kWh) summieren, was zu Stromkosten von 500 Euro pro Jahr oder mehr führen kann. Die Pumpleistung erfordert Strom, jedoch können Einfamilienhäuser vollständig autonom mit Wärme versorgt werden, wenn der benötigte Strom von einer eigenen Solaranlage produziert wird.
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von Schornsteinfeger | 24.02.2023 | Sanierung
Die Bundesregierung fördert die Sanierung von Gebäuden, um die Klimaziele zu erreichen, Experten warnen jedoch, dass das derzeitige Tempo nicht ausreicht, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Laut Expertenuntersuchung wurden in Deutschland weit weniger Häuser und Wohnungen energieeffizient saniert als zur Erreichung der Klimaziele notwendig sind; Schätzungen zufolge sind es jährlich nur rund 500.000 Wohneinheiten, was etwa einem Prozent der jährlichen Renovierungsrate für Wohnungen in Deutschland entspricht. Diese Rate müsste jedoch verdoppelt werden, um die Klimaziele des Landes zu erreichen.
Der Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat im Dezember 2022 eine Umfrage durchgeführt und festgestellt, dass 84 Prozent der Befragten gestiegene Materialkosten als großes Modernisierungshindernis nennen. 57 Prozent sahen ein erhöhtes Finanzierungskosten und 55 Prozent die fehlende Bau- und Handwerkskapazitäten als größtes Hemmnis.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen. Neben der Förderung von nachhaltigen Neubauten konzentriert sich die Bundesregierung auf die Sanierung bestehender Gebäude, da hier der größte Klimaschutzeffekt erzielt werden kann.
Da die Kosten für energetische Sanierungen weiter steigen, fordern Immobilienunternehmer eine kommunale Wärmeplanung, um den Steuerzahler zu entlasten.
Die Investitionen des Staates in Energiesparmaßnahmen bei Eigenheimen sind ineffizient und bringen nicht die gewünschte Wirkung, so der GdW. Der GdW ist der Ansicht, dass sich die Regierung auf andere Maßnahmen konzentrieren sollte, um den Energieverbrauch der Haushalte zu senken.
Der GdW hat vorgeschlagen, anstatt die energetische Sanierung einzelner Wohneinheiten anzugehen, sei es sinnvoller, sich auf die kommunale Wärmeplanung und den Abbau von Hürden für Mieterstrom zu konzentrieren, um die CO2-Bilanz insgesamt zu verringern. Er glaubt, dass dies zur Erreichung der Klimaziele effektiver wäre als die aufwändige Renovierung einzelner Einheiten.
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von Schornsteinfeger | 24.02.2023 | Energiesparen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Plan mit über 150 Maßnahmen und Initiativen vorgelegt, um den Einbau von Wärmepumpen zu fördern. Die Bundesregierung möchte ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen installieren und hat dazu im letzten Jahr eine Wärmepumpenoffensive gestartet. Der Fahrplan enthält Maßnahmen für verschiedene Akteure, einschließlich des Handwerks, das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden Maßnahmen erarbeitet hat. Diese Maßnahmen umfassen Schulungsangebote für Auszubildende und Fachkräfte, die Erweiterung der Ausstattung der Fachschulen für das Kälteanlagenbauhandwerk um Wärmepumpen und die Entwicklung von Schulungsmaßnahmen für das Schornsteinfegerhandwerk. Weitere Maßnahmen umfassen die Einführung eines neuen Wochenlehrgangs zum Thema Wärmepumpe, die Qualifizierung von Schornsteinfegern zu technischen Neuerungen, die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten und die Fortsetzung von Image- und Marketingkampagnen.
Der Verband ZVSHK unterstützt das Aufbauprogramm der Politik, betont jedoch die Wichtigkeit einer technologieoffenen Kundenberatung und einer breiten Auswahl an technischen Lösungen. Der Verband fordert die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums zur Fachkräftestärkung klimaschutzrelevanter Handwerke, um den Fachkräftebedarf zu decken und die Materialknappheit zu überwinden. Das Ziel, bis 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren, sei machbar, aber die Politik müsse klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und das Nutzungsgebot von 65 Prozent erneuerbarer Energien gesetzlich verankern. Der ZVEH-Präsident Lothar Hellmann betont zudem die Wichtigkeit einer hochqualifizierten Ausbildung und der Einführung von bundeseinheitlichen und digitalen Verfahren zur Inbetriebnahme von Wärmepumpen, um bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Die ausführliche Beschreibung des Vorhabens können Sie hier auf den Seiten des BMWK lesen.
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von Schornsteinfeger | 01.02.2023 | Fördermaßnahmen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für Heizungswärmepumpen gibt es eine Förderquote von bis zu 40 %.
Seit dem 09.12.2022 ermöglichen die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Wärmepumpenanlagen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes nutzen, eine Förderung. Diese Anlagen müssen in der Lage sein, Wohneinheiten oder von der Anlage versorgte Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu beheizen. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind im BEGEM-Programm hingegen nicht förderfähig. Abluftwärmepumpen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Programms „Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Wohngebäude“ (Abschnitt 5.2 / 2.1.1 TMA) gefördert werden.
DIE BEG begrenzt die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten angemessen und überschaubar bleiben. Der Fördersatz für elektrisch betriebene Wärmepumpen beträgt 25 %. Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt, wenn Wasser, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle verwendet wird, und ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel verwendet wird; dieser Bonus ist nicht kumulierbar mit dem Bonus für Wärmequellen. Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen wird ein Wärmetauschbonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Die Anlage muss jedoch mindestens 20 Jahre vor Antragstellung in Betrieb genommen worden sein (Ausnahme: Gasheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten bzw. Flächen nicht mehr durch fossile oder gasbefeuerte Heizungsanlagen im oder in der Nähe des Gebäudes versorgt werden.
Weitere Informationen:
Bundesanzeiger – Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9.12.2022 (Link)
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