Neue Vorschriften für Heizanlagen: Hohe Strafen bei Nichtbeachtung

Hausbesitzer, die den notwendigen Austausch alter Heizanlagen umgehen wollen, drohen hohe Geldstrafen. Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtet Hausbesitzer dazu, bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren zu ersetzen. Neue Heizungen müssen zudem auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn ein notwendiger Austausch nicht stattfindet.

Der Schornsteinfeger ist innerhalb von sieben Jahren zweimal, während der sogenannten „Feuerstättenschau“ verpflichtet, alle Heizanlagen im Haus zu überprüfen. Anschließend soll anscheinend ein offizieller Bescheid folgen, der anzeigt, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten bis wann durchgeführt werden müssen.
Wenn festgestellt wird, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, so sind die Schornsteinfeger verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden. Da in jedem Bundesland unterschiedliche Behörden für die Kontrolle zuständig sind, kann es auch se in, dass zunächst nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und repariert werden, solange sie den Anforderungen des GEG entsprechen. Zudem sieht die Änderung des GEG eine mehrjährige Übergangsfrist vor, damit der Umstieg nicht ad hoc erfolgen muss. Für den Umstieg sind zudem verschiedene Fördermöglichkeiten vorgesehen. Weitere Ausnahmen werden geprüft, um mögliche soziale Härten abzufedern.

Obwohl die Verpflichtung zum Erneuerbaren Heizen nur für den Einbau neuer Heizungen gilt, ist es wichtig, dass Hausbesitzer ihre Heizanlagen im Auge behalten und gegebenenfalls erneuern, um die Umweltbelastung zu verringern und eben hohe Geldstrafen zu vermeiden.


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Hydraulischer Abgleich – was Eigentümer beachten sollten

Bis Ende September müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Dabei wird der Wasserstand im Heizsystem angepasst, um eine optimale Effizienz zu gewährleisten. Auf diese Weise können Eigentümer Geld bei den Energiekosten sparen.

Der hydraulische Abgleich ist ein wichtiger Faktor für die optimale Funktion von Gasheizungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohneinheiten. Das fordert die Verordnung über mittelfristige Energieversorgungssicherungsmaßnahmen (EnSimiMaV). EnSimiMaV konzentriert sich darauf, das Heizsystem des Hauses so zu optimieren, dass die richtige Wärmemenge zur richtigen Zeit an den richtigen Ort geliefert wird.

Die neue Vorgabe dürfte viele Eigentümer in Deutschland betreffen, da die meisten Heizungsanlagen hydraulisch nicht optimal abgeglichen sind. Die EnSimiMaV soll sicherstellen, dass alle Mieter und Vermieter über ihren Energieverbrauch informiert sind und Modernisierungs- und Optimierungspotenziale bekannt sind. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass in jedem Heizkörper immer die richtige Menge Heizwasser vorhanden ist, was zu einer besseren Heizleistung und einer gesteigerten Energieeffizienz der Heizungsanlage führt.

Die EnSimiMaV beinhaltet auch den sogenannten Heizungscheck, eine Prüfpflicht für alle Erdgasheizungen. Dies kann auch in einem Termin mit dem jährlichen obligatorischen Heizungscheck erfolgen. Die Frist hierfür ist September 2024. Der Heizungscheck ist keine Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich. Experten können jedoch feststellen, ob der hydraulische Abgleich bereits durchgeführt wurde oder ob er noch erforderlich ist.

Ist dies der Fall, dann endet die Frist für Gebäude mit Gaszentralheizungen und mehr als zehn Wohneinheiten im September dieses Jahres. Bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten ist die Frist September 2024. Der hydraulische Abgleich muss in jedem Fall von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Das können Schornsteinfeger, bestimmte Handwerksbetriebe und Energieberater sein. Dafür müssen die Eigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen sorgen und den Auftrag erteilen, denn: Gebäude können nur als Ganzes hydraulisch abgeglichen werden.

Dies erfordert eine sorgfältige Planung und teilweise Kosten für Vermieter und Hausverwalter. Es empfiehlt sich, vorausschauend zu planen, da es schwierig sein kann, rechtzeitig einen Termin bei einem Handwerker zu bekommen und alle notwendigen Voraussetzungen für den Vergleich zu erfüllen.

Um die Heizungsanlage genau zu kalibrieren, muss jeder Heizkörper im Gebäude mit einem Thermostatventil ausgestattet sein. Die Durchflussmenge für jeden Heizkörper wird von den Experten während des Kalibrierungsprozesses eingestellt.

Um die Heizlast richtig berechnen zu können, ist es wichtig, genaue Informationen über den Dämmungsgrad und die Abmessungen von Räumen zu haben. Wenn Experten selbst Messungen oder Einstellungen vornehmen müssen, weil diese Informationen nicht verfügbar sind, kann dies erhebliche Kosten verursachen. Eine gute Vorbereitung kann helfen, dies zu vermeiden.


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Produktion von Wärmepumpen deutlich gestiegen

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach umweltfreundlicheren Energiequellen ist die Produktion von Wärmepumpen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. In den ersten drei Quartalen 2022 wurden in Deutschland knapp 243.200 Wärmepumpen produziert, was einer Steigerung von 48,9 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Das ist mehr als das Doppelte der 2017 produzierten Wärmepumpen. Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich, um Gebäude zu beheizen. Dieser Prozess benötigt jedoch eine hohe Menge an Strom; stammt dieser Strom aus regenerativen Quellen, so wird die Wärmepumpe zu einer klimafreundlicheren Option. Da die meisten Hausbesitzer zunehmend weniger abhängig von Öl und Gas werden wollen, werden Wärmepumpen immer häufiger nachgefragt und installiert. Laut dem Bundesamt für Statistik nutzten 2021 50,6 Prozent der neuen Wohngebäude Wärmepumpen als primäre Heizenergiequelle, 2016 war es knapp ein Drittel. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz, 2021 in mehr als der Hälfte der Neuinstallationen. Bei Mehrfamilienhäusern lag dieser Anteil bei nur 30,6 Prozent.

Auch der Export und Import von Wärmepumpen nahm im Vorjahr rasant zu. 2022 wurden Wärmepumpen im Wert von knapp 738,3 Millionen Euro vor allem aus Schweden (13,1 Prozent), Polen (12,8 Prozent) und Frankreich (12,3 Prozent) nach Deutschland importiert – ein gutes Viertel mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2017 hat sich der Wert mehr als vervierfacht. Auch der Export von Wärmepumpen aus Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen. 2022 wurden Exporte im Wert von knapp 769,4 Millionen Euro getätigt – über ein Drittel mehr als im Vorjahr. Hauptabnehmer deutscher Wärmepumpen waren die Schweiz, Österreich und Polen. Innerhalb von fünf Jahren hat sich der Wert der exportierten Wärmepumpen mehr als verdreifacht.

Das Bundeswirtschafts- und Bauministerium arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 verbieten soll. Die Details des Gesetzes stehen allerdings noch aus. Der deutsche Heizungsmarkt wächst rasant; der Bundesverband der Heizungsindustrie meldet für 2022 ein Umsatzplus von 5%. Insgesamt wurden 980.000 Wärmeerzeuger verkauft. Trotz Herausforderungen wie unterbrochenen Lieferketten und hoher Auslastung der SHK-Gewerke konnte die Heizungsbranche den Umsatz deutlich steigern.


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Deutschland setzt Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom ein

Ab März 2023 werden Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom in Deutschland wirksam. Diese Maßnahmen sollen vorübergehend den Bruttoarbeitspreis für leitungsgebundenes Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Wärme (Nah- und Fernwärme) auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Für Strom wurde ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, welcher jedoch nur für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr) gilt. Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs sind von dieser Preisbegrenzung ausgenommen. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023 und werden vorerst bis zum Ende des Jahres für private Haushalte und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) angewendet. Die Bundesregierung kann jedoch diese Gesetze durch Verordnung bis zum 30. April 2024 verlängern.

Zusätzlich wurde zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme von 19 Prozent auf sieben Prozent beschlossen. Eine weitere Maßnahme ist die Möglichkeit für Verbraucher, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben, einen Zuschuss zu beantragen, wenn sich der Preis gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Hierbei übernimmt der Staat 80 Prozent der Mehrausgaben, bis zu einem maximalen Betrag von 2.000 Euro.

Die Gesetzentwürfe für die Preisbremsen wurden am 25. November 2022 im Umlaufverfahren vom Bundeskabinett beschlossen und am 15. und 16. Dezember 2022 vom Bundestag und Bundesrat angenommen. Die Gesetze traten am 24. Dezember 2022 in Kraft. Die geplante Gasumlage wurde von der Regierung zurückgezogen und findet somit keine Anwendung.


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Schornsteinfegerhandwerk auf der ISH in Frankfurt

Das Schornsteinfegerhandwerk wird vom 13. bis 17. März 2023 am Technologie- und Energie-Forum des BDH auf der ISH in Frankfurt teilnehmen. Die ISH ist eine der weltweit größten Messen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Sanitär- und Gebäudeautomationstechnik. Das Technologie- und Energie-Forum des BDH bietet eine Plattform für Unternehmen und Experten, um sich über die neuesten Entwicklungen und Trends in der Branche auszutauschen.
Am 14. März 2023 findet im Rahmen der ISH auch der 11. Deutsche Energieberatertag in Halle 10.2 statt. Hier haben Fachleute und Interessenten die Möglichkeit, sich über aktuelle energiepolitische Themen zu informieren und sich mit anderen Experten auszutauschen.
Die Teilnahme des Schornsteinfegerhandwerks an diesen Veranstaltungen zeigt, dass das Handwerk eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen spielt und aktiv an der Gestaltung der Zukunft der Branche beteiligt ist.
Fachvorträge aus der Schornsteinfegerbranche gibt es auch beim Programm ISH Hotspot Wood Energy in Halle 11.0. Am 16. März 2023 hält ZIV-Vorstandsmitglied Markus Burger einen Vortrag zum Thema „Brennholz – Qualitätssicherung und Lagerbedingungen“

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