Ab März 2023 werden Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom in Deutschland wirksam. Diese Maßnahmen sollen vorübergehend den Bruttoarbeitspreis für leitungsgebundenes Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Wärme (Nah- und Fernwärme) auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Für Strom wurde ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, welcher jedoch nur für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr) gilt. Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs sind von dieser Preisbegrenzung ausgenommen. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023 und werden vorerst bis zum Ende des Jahres für private Haushalte und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) angewendet. Die Bundesregierung kann jedoch diese Gesetze durch Verordnung bis zum 30. April 2024 verlängern.

Zusätzlich wurde zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme von 19 Prozent auf sieben Prozent beschlossen. Eine weitere Maßnahme ist die Möglichkeit für Verbraucher, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben, einen Zuschuss zu beantragen, wenn sich der Preis gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Hierbei übernimmt der Staat 80 Prozent der Mehrausgaben, bis zu einem maximalen Betrag von 2.000 Euro.

Die Gesetzentwürfe für die Preisbremsen wurden am 25. November 2022 im Umlaufverfahren vom Bundeskabinett beschlossen und am 15. und 16. Dezember 2022 vom Bundestag und Bundesrat angenommen. Die Gesetze traten am 24. Dezember 2022 in Kraft. Die geplante Gasumlage wurde von der Regierung zurückgezogen und findet somit keine Anwendung.


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