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Aktuelle Informationen
Änderungen der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) wurde durch die Dritte Verordnung zur Änderung der KÜO vom 15. Januar 2025 angepasst. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
1. Ankündigung der Feuerstättenschau: Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung ankündigen. Neu ist, dass bei der Ankündigung die durchführende Person oder der Kreis möglicher durchführender Personen namentlich angegeben werden muss.
2. Gebührenanpassung: Der Arbeitswert, der zur Berechnung der Gebühren herangezogen wird, wurde von 1,20 Euro auf 1,40 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhöht.
3. Ablehnung von Anträgen auf Herabsetzung der Kehrhäufigkeit: Für die Ablehnung eines Antrags auf Herabsetzung der Kehrhäufigkeit nach § 1 Absatz 5a wurde eine Gebühr von 25 Arbeitswerten festgelegt.
Diese Änderungen traten am 21. Januar 2025 in Kraft.
Energieausweis: Welcher Typ ist der richtige für Ihr Gebäude?
Energieausweise: Der Bedarfsausweis bietet präzise eine Bewertung des Gebäudes und Sanierungspotenziale, der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber verbrauchsunabhängig
Solarzäune – Innovative Energiegewinnung an der Grundstücksgrenze
Beidseitig bestückte Photovoltaik-Zäune produzieren umweltfreundlichen Strom und nutzen besonders das Licht der tief stehenden Sonne effizient aus.
Daten aus dem Schornsteinfegerhandwerks zum Heizungsbestand
Beim 140. Bundesverbandstag des Schornsteinfegerhandwerks wurden die Zahlen zum Heizungsbestand in Deutschland im Jahr 2023 vorgestellt und erläutert.
Mini-Solaranlagen – die Zukunft der privaten Stromerzeugung
Mini-Solaranlagen ermöglichen Privatpersonen, kostengünstig eigenen Strom zu produzieren. Sie amortisieren sich in wenigen Jahren und werden durch neue Regelungen attraktiver.
Klimagerechtes Bauen und klimagerechte Sanierung
Klimagerechtes Bauen zielt auf eine Errichtung von Gebäuden mit minimaler Klimabelastung, hoher Energieeffizienz, der passenden Materialwahl und optimaler Ressourceneffizienz.
Förderkompass des BAFA
Der BAFA-Förderkompass 2024 stellt Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor und erläutert die Antragsprozesse für nachhaltige Projekte in Deutschland.
Das Heizen mit Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) wird staatlich gefördert. Aber welche Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz passt am besten für Sie? Informieren Sie sich auf den Seiten der BAFA -Förderwegweiser Energieeffizienz oder fragen Sie unsere Experten – Telefon 02722 – 6363717. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Förderantrag.