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Aktuelle Informationen

Änderungen der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) wurde durch die Dritte Verordnung zur Änderung der KÜO vom 15. Januar 2025 angepasst. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
1. Ankündigung der Feuerstättenschau: Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung ankündigen. Neu ist, dass bei der Ankündigung die durchführende Person oder der Kreis möglicher durchführender Personen namentlich angegeben werden muss.
2. Gebührenanpassung: Der Arbeitswert, der zur Berechnung der Gebühren herangezogen wird, wurde von 1,20 Euro auf 1,40 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhöht.
3. Ablehnung von Anträgen auf Herabsetzung der Kehrhäufigkeit: Für die Ablehnung eines Antrags auf Herabsetzung der Kehrhäufigkeit nach § 1 Absatz 5a wurde eine Gebühr von 25 Arbeitswerten festgelegt.
Diese Änderungen traten am 21. Januar 2025 in Kraft.

 

Förderkompass des BAFA
Förderkompass des BAFA

Der BAFA-Förderkompass 2024 stellt Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor und erläutert die Antragsprozesse für nachhaltige Projekte in Deutschland.

LRQA - UKAS - 9001 - 14001

mobile Schornsteinfeger in Deutschland sind zertifiziert nach ISO 9001:2015 im Qualitätsmanagement und nach ISO 14001:2015 für ihr Umweltmanagement

Unser Partner, die RED-Akademie, bietet in seinem neuen Schulungszentrum in Riesa hochinteressante Fachschulungen für Schornsteinfeger (m/w/d) und Interessierte zum GEG (Gebäudeenergiegesetz) in der aktuellen Fassung und noch weitere Themen an:

 

Schulungsangebot mobile Schornsteinfeger - RED Akademie 2025

Das Heizen mit Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) wird staatlich gefördert. Aber welche Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz passt am besten für Sie? Informieren Sie sich auf den Seiten der BAFA -Förderwegweiser Energieeffizienz oder fragen Sie unsere Experten – Telefon 02722 – 6363717. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Förderantrag.

 

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen?

Unter der Rufnummer 0 27 22 / 63 63 716 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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