Der Staat unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden in umfassender Weise, um Energieeinsparungen und Klimaschutz zu fördern. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind verschiedene Zuschüsse und Boni verfügbar:

Neue Heizungen, die mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten über die KfW hohe Zuschüsse. Ab 2024 gilt eine Grundförderung von 30% für den Heizungstausch, plus einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20%, wenn der Tausch bis 2028 erfolgt. Haushalte mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro jährlich können einen zusätzlichen Bonus von bis zu 30% erhalten. Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70% bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro kombinierbar, was einer Deckelung der Fördersumme auf 21.000 Euro entspricht. Für Biomasseanlagen gibt es zusätzlich bis zu 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.

Energetische Sanierungen am Gebäude, wie die Dämmung von Außenwänden, Fenstererneuerung oder der Einbau energieeffizienter Anlagentechnik, werden mit 15% Zuschuss unterstützt. Die Fachplanung durch einen Energieeffizienz-Experten wird sogar mit 50% gefördert.

Alternativ zur direkten Förderung können Eigentümer Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen beantragen, die bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt ausmachen, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die Fachplanung und Baubegleitung können bis zu 50% der Kosten steuerlich abgesetzt werden.


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