von Schornsteinfeger | 31.08.2023 | Fördermaßnahmen
Der Förderkompass des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen umfassenden Überblick über Förderprogramme und Subventionsprogramme. BAFA implementiert zahlreiche Förderprogramme im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Diese Programme sind von entscheidender Bedeutung, um sowohl den Klimaschutz zu unterstützen als auch die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu gewährleisten.
Für eine Übersicht über die verschiedenen Programme in den Sektoren Energie und Wirtschaft steht der Förderkompass zur Verfügung. Er richtet sich speziell an Privathaushalte und KMU. Im Förderkompass werden die unterschiedlichen Programme detailliert aufgeführt und Informationen zu Berechtigungskriterien, Fördersummen und Kontaktmöglichkeiten bereitgestellt.
Die Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit den Klimaschutz zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme sowie der Umweltbonus, der die Elektromobilität unterstützt.
Im Bereich der Förderprogramme für die Wirtschaft steht das Wachstum Deutschlands im Mittelpunkt. Durch die Wirtschaftsförderung des BAFA wird die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestärkt. Dabei werden sie unterstützt, ihre Produkte auf wichtigen internationalen Märkten erfolgreich zu präsentieren. Dies reicht von der Förderung des Handwerks über die Unterstützung von Unternehmensberatungen bis hin zur Hilfe bei der Erschließung internationaler Märkte, wie beispielsweise durch ein Auslandsmesseprogramm.
Den Förderkompass können Sie als PDF-Dokument (20 MB) hier herunterladen.
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von Schornsteinfeger | 31.07.2023 | Fördermaßnahmen
Handwerker, wie zum Beispiel Schornsteinfegerbetriebe, haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Kauf neuer Lastenfahrräder zu beantragen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Anhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein solches E-Lastenfahrrad, das durch Muskelkraft bewegt wird, verfügt über mindestens zwei Räder, eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h.
Die förderfähigen E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen serienmäßig und brandneu sein, eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein gewöhnliches Fahrrad. Nicht förderfähig sind die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport oder private Zwecke vorgesehen sind. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für den Kauf, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Zur Beantragung der Fördermittel sind private Unternehmen jeglicher Rechtsform und Art ihrer Tätigkeit, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, rechtsfähige Vereine und Verbände berechtigt. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Die Anträge für die Förderung können bis zum 29.02.2024 eingereicht werden. Ratenkauf und Mietkauf sind zulässig, wobei bestimmte Bedingungen zu beachten sind.
Die Kontaktperson für weitere Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1016. Mit diesem Link geht’s direkt zu den Förderrichtlinien.
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von Schornsteinfeger | 01.02.2023 | Fördermaßnahmen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für Heizungswärmepumpen gibt es eine Förderquote von bis zu 40 %.
Seit dem 09.12.2022 ermöglichen die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Wärmepumpenanlagen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes nutzen, eine Förderung. Diese Anlagen müssen in der Lage sein, Wohneinheiten oder von der Anlage versorgte Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu beheizen. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind im BEGEM-Programm hingegen nicht förderfähig. Abluftwärmepumpen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Programms „Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Wohngebäude“ (Abschnitt 5.2 / 2.1.1 TMA) gefördert werden.
DIE BEG begrenzt die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten angemessen und überschaubar bleiben. Der Fördersatz für elektrisch betriebene Wärmepumpen beträgt 25 %. Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt, wenn Wasser, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle verwendet wird, und ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel verwendet wird; dieser Bonus ist nicht kumulierbar mit dem Bonus für Wärmequellen. Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen wird ein Wärmetauschbonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Die Anlage muss jedoch mindestens 20 Jahre vor Antragstellung in Betrieb genommen worden sein (Ausnahme: Gasheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten bzw. Flächen nicht mehr durch fossile oder gasbefeuerte Heizungsanlagen im oder in der Nähe des Gebäudes versorgt werden.
Weitere Informationen:
Bundesanzeiger – Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9.12.2022 (Link)
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von Schornsteinfeger | 05.09.2022 | Fördermaßnahmen
Die Förderbedingungen für mehr Energieeffizienz in Gebäuden wurden schlagartig geändert. Die neue Gesetzesnovelle soll die energetische Gebäudesanierung beschleunigen. Möglichst viele Menschen sollen ihre alten Türen, Fenster und Gasheizungen gegen eine moderne Infrastruktur tauschen. Dies würde die angespannte Versorgungslage und die dramatische Preisentwicklung entschärfen und die Umwelt weiter entlasten. Die BEG-Reform zielt auch darauf ab, das Antragsverfahren zu vereinfachen und Sanierungsvorhaben durchgängig zu fördern, damit diese nicht mehr an fehlenden Fördermitteln scheitern. Das bedeutet, dass jeder weniger Geld bekommt, aber insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. Schätzungen zufolge stehen jährlich rund 14 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, seit Anfang 2022 wurden knapp 10 Milliarden Euro beantragt.
Die Zuständigkeiten der Grundstückseigentümer für die Beantragung von Sanierungen haben sich geändert: Für eine Komplettsanierung erkundigen sie sich bei der staatlichen Förderbank KfW, für Einzelmaßnahmen beim BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm ist nach wie vor breit finanziert und kann von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Für den Austausch von Gasheizungen wird ein neuer Bonus eingeführt und alle Fördermaßnahmen für gasverbrauchende Anlagen werden gestrichen. Die Fördersätze sind auf 5 bis 10 Prozent festgelegt, damit mehr Antragsteller von den Förderprogrammen profitieren und flächendeckend saniert werden kann.
Der Einzelfahrplan Gebäudesanierung (iSFP-Bonus) ist bei einer Komplettsanierung nicht mehr förderfähig. Sie kann nur für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Gebäudehülle, nicht aber für Heizungsanlagen in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang haben sich in der Vergangenheit zeitweise als Engpass erwiesen – Energieberater kommen mit vielen Anfragen kaum hinterher. Der Wegfall dieser Subvention wird die Installation neuer Systeme, insbesondere Wärmepumpen, fördern. Die Anwendung kann in Zusammenarbeit mit Fachfirmen erfolgen, die auch den hydraulischen Abgleich durchführen. Das ist für das Programm Bundesförderung effizientes Bauen (BEG). Der staatliche Zuschuss für Wärmepumpen wurde von 60.000 Euro pro Wohneinheit auf 40 % dieses Betrags oder 24.000 Euro gekürzt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [
Link]
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von Schornsteinfeger | 01.01.2022 | Fördermaßnahmen
Für das Jahr 2022 stehen gute Wünsche an: in diesen Zeiten vor allem Gesundheit. Der Schornsteinfeger steht dabei als Glücksbringer im Mittelpunkt.

mobile Schornsteinfeger Deutschland wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern einen guten Start ins neue Jahr 2022 und Gesundheit!
Das Jahr 2022 wird neben dem Thema Corona, das uns leider immer noch beschäftigt, von den Initiativen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit getragen. Hierbei kommt den Schornsteinfegern als Glücksbringer mit Umweltschutz-Aufgaben eine Schlüsselrolle zu.

von Schornsteinfeger | 27.11.2021 | Fördermaßnahmen
In den jüngsten Änderungen des KWKG 2020 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Genehmigungsanträge grundlegend überarbeitet und integriert. Die Anträge verwenden nun nicht mehr zahlreiche unterschiedliche Formulare, sondern ein vereinfachtes Formular mit nur den separat benötigten Anlagen. Bewerberinnen und Bewerber können nun über den „Formularleitfaden“ die benötigten Anlagen auswählen. Diese Anpassung ist Teil des Übergangs zur elektronischen Einreichung und Genehmigungsantragsbearbeitung und vereinfacht das Antragsverfahren grundlegend.
Der folgende Beitrag BAFA – Kälte- und Klimaanlagen stammt aus folgender Quelle BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und wurde am 2021-10-26 17:34:00 veröffentlicht.
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