Kurzübersicht der staatlichen Fördermaßnahmen zur Sanierung

Der Staat unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden in umfassender Weise, um Energieeinsparungen und Klimaschutz zu fördern. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind verschiedene Zuschüsse und Boni verfügbar:

Neue Heizungen, die mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten über die KfW hohe Zuschüsse. Ab 2024 gilt eine Grundförderung von 30% für den Heizungstausch, plus einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20%, wenn der Tausch bis 2028 erfolgt. Haushalte mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro jährlich können einen zusätzlichen Bonus von bis zu 30% erhalten. Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70% bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro kombinierbar, was einer Deckelung der Fördersumme auf 21.000 Euro entspricht. Für Biomasseanlagen gibt es zusätzlich bis zu 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.

Energetische Sanierungen am Gebäude, wie die Dämmung von Außenwänden, Fenstererneuerung oder der Einbau energieeffizienter Anlagentechnik, werden mit 15% Zuschuss unterstützt. Die Fachplanung durch einen Energieeffizienz-Experten wird sogar mit 50% gefördert.

Alternativ zur direkten Förderung können Eigentümer Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen beantragen, die bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt ausmachen, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die Fachplanung und Baubegleitung können bis zu 50% der Kosten steuerlich abgesetzt werden.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Vertrauensverlust in staatliche Förderung bremst Heizungsumrüstung

Eine aktuelle Untersuchung von Stiebel Eltron zeigt, dass eine Mehrheit der deutschen Verbraucher skeptisch gegenüber staatlichen Förderungen für die Umrüstung ihrer Heizsysteme ist, wobei 67% das Vertrauen in diese Maßnahmen verloren haben und etwa 70% die Förderbedingungen als intransparent empfinden. Trotz der Skepsis bevorzugen viele umweltfreundliche Heizlösungen, wobei 75% der Befragten eine Wärmepumpe, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben wird, als bevorzugte Option angeben.

Die Diskussion um Heizungssysteme und der Verlust des Vertrauens in staatliche Förderungen führen dazu, dass viele Investitionen in ökologische Heizsysteme zögern. Ab dem Jahr 2024 wird eine neue staatliche Förderung für Wärmepumpen eingeführt, wobei Hersteller ihren Kunden anbieten, den Heizungstausch vorzuziehen und im Falle einer Ablehnung des Förderantrags durch die KfW die Fördersumme zu erstatten. Diese zusätzliche Absicherung durch die Hersteller wird von 75% der Kunden als entscheidend für den Heizungstausch angesehen. Jedoch sind 63% der Bürger nicht über die umfangreichen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpenheizungen informiert, die private Haushalte mit bis zu 70 Prozent der Kosten unterstützen können.


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Förderung Heizungstausch 2024

Seit dem aktuellen Jahr können Personen, die ihre alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzen, einen Förderzuschuss von bis zu 70 Prozent der Gesamtinvestition erhalten. Eine Erhöhung der Systemeffizienz sowie eine Verbesserung des Effizienzhausstandards des Gebäudes führen zu einer Unterstützung durch die BEG WG in Form einer Kreditförderung. Für neu errichtete Gebäude ist seit einem Jahr die BEG-Förderung durch das „Klimafreundlicher Neubau“ Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ersetzt worden.

Zu den grundlegenden Anforderungen für die Förderung gehört die Installation effizienter Wärmepumpen, die primär zur Beheizung von Räumen oder zur kombinierten Bereitstellung von Trinkwarmwasser und Raumwärme dienen. Die Installation von Erdwärmesonden muss durch ein Unternehmen erfolgen, das eine Zertifizierung nach DVGW W120-2 besitzt. Zudem ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die unabhängig von Verschulden greift, notwendig. Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt 30 oder 35 Prozent. Hinzu kommt ein Klimaschutzbonus von 20 Prozent für den Austausch spezifischer Heizsysteme sowie ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen unter 40.000 Euro liegt.

Im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) illustrieren diverse Berechnungsbeispiele das Potenzial der Fördermittel beim Einbau von Wärmepumpen. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Ersatz eines mindestens zwei Jahrzehnte alten, noch funktionierenden Gas-Kessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu einer Förderung führen kann, die 50% der anrechenbaren Kosten umfasst. Diese Fördersumme ändert sich nicht, selbst wenn der Gas-Kessel nicht mehr funktionstüchtig ist.

Ein anderes Szenario beschreibt den Wechsel von einer veralteten, nicht mehr funktionierenden Kohleheizung zu einer Sole-Wasser-Wärmepumpe. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem jährlichen steuerpflichtigen Haushaltseinkommen unter 40.000 €, einer Zertifizierung des Bohrunternehmens nach DVGW W120-2, dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung ohne Verschuldensfrage sowie der Modernisierung der Heizkörper zur Reduktion der Vorlauftemperatur, kann die Förderquote bis zu 65% der förderfähigen Kosten erreichen. Beim Ersatz eines 15 Jahre alten Gas-Kessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die ein umweltfreundliches Kältemittel wie R 290 Propan verwendet, beträgt die Förderung 35% der anrechenbaren Kosten. Wird hingegen ein Gas-Kessel durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt und das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts liegt unter 40.000 €, kann die Förderung sogar auf 70% der förderfähigen Kosten ansteigen.


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Förderkompass des BAFA

Der Förderkompass des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen umfassenden Überblick über Förderprogramme und Subventionsprogramme. BAFA implementiert zahlreiche Förderprogramme im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Diese Programme sind von entscheidender Bedeutung, um sowohl den Klimaschutz zu unterstützen als auch die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu gewährleisten.

Für eine Übersicht über die verschiedenen Programme in den Sektoren Energie und Wirtschaft steht der Förderkompass zur Verfügung. Er richtet sich speziell an Privathaushalte und KMU. Im Förderkompass werden die unterschiedlichen Programme detailliert aufgeführt und Informationen zu Berechtigungskriterien, Fördersummen und Kontaktmöglichkeiten bereitgestellt.

Die Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit den Klimaschutz zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme sowie der Umweltbonus, der die Elektromobilität unterstützt.

Im Bereich der Förderprogramme für die Wirtschaft steht das Wachstum Deutschlands im Mittelpunkt. Durch die Wirtschaftsförderung des BAFA wird die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestärkt. Dabei werden sie unterstützt, ihre Produkte auf wichtigen internationalen Märkten erfolgreich zu präsentieren. Dies reicht von der Förderung des Handwerks über die Unterstützung von Unternehmensberatungen bis hin zur Hilfe bei der Erschließung internationaler Märkte, wie beispielsweise durch ein Auslandsmesseprogramm.

Den Förderkompass können Sie als PDF-Dokument (20 MB) hier herunterladen.


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Förderung von E-Lastenfahrräder

Handwerker, wie zum Beispiel Schornsteinfegerbetriebe, haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Kauf neuer Lastenfahrräder zu beantragen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Anhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein solches E-Lastenfahrrad, das durch Muskelkraft bewegt wird, verfügt über mindestens zwei Räder, eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h.

Die förderfähigen E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen serienmäßig und brandneu sein, eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein gewöhnliches Fahrrad. Nicht förderfähig sind die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport oder private Zwecke vorgesehen sind. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für den Kauf, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Zur Beantragung der Fördermittel sind private Unternehmen jeglicher Rechtsform und Art ihrer Tätigkeit, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, rechtsfähige Vereine und Verbände berechtigt. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Die Anträge für die Förderung können bis zum 29.02.2024 eingereicht werden. Ratenkauf und Mietkauf sind zulässig, wobei bestimmte Bedingungen zu beachten sind.

Die Kontaktperson für weitere Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1016. Mit diesem Link geht’s direkt zu den Förderrichtlinien.


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Neue Richtlinien für die Förderung von Wärmepumpen

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für Heizungswärmepumpen gibt es eine Förderquote von bis zu 40 %.

Seit dem 09.12.2022 ermöglichen die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Wärmepumpenanlagen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes nutzen, eine Förderung. Diese Anlagen müssen in der Lage sein, Wohneinheiten oder von der Anlage versorgte Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu beheizen. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind im BEGEM-Programm hingegen nicht förderfähig. Abluftwärmepumpen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Programms „Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Wohngebäude“ (Abschnitt 5.2 / 2.1.1 TMA) gefördert werden.

DIE BEG begrenzt die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten angemessen und überschaubar bleiben. Der Fördersatz für elektrisch betriebene Wärmepumpen beträgt 25 %. Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt, wenn Wasser, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle verwendet wird, und ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel verwendet wird; dieser Bonus ist nicht kumulierbar mit dem Bonus für Wärmequellen. Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen wird ein Wärmetauschbonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Die Anlage muss jedoch mindestens 20 Jahre vor Antragstellung in Betrieb genommen worden sein (Ausnahme: Gasheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten bzw. Flächen nicht mehr durch fossile oder gasbefeuerte Heizungsanlagen im oder in der Nähe des Gebäudes versorgt werden.

Weitere Informationen:

Bundesanzeiger – Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9.12.2022 (Link)


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