Handwerker, wie zum Beispiel Schornsteinfegerbetriebe, haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Kauf neuer Lastenfahrräder zu beantragen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Anhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein solches E-Lastenfahrrad, das durch Muskelkraft bewegt wird, verfügt über mindestens zwei Räder, eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h.

Die förderfähigen E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen serienmäßig und brandneu sein, eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein gewöhnliches Fahrrad. Nicht förderfähig sind die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport oder private Zwecke vorgesehen sind. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für den Kauf, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Zur Beantragung der Fördermittel sind private Unternehmen jeglicher Rechtsform und Art ihrer Tätigkeit, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, rechtsfähige Vereine und Verbände berechtigt. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Die Anträge für die Förderung können bis zum 29.02.2024 eingereicht werden. Ratenkauf und Mietkauf sind zulässig, wobei bestimmte Bedingungen zu beachten sind.

Die Kontaktperson für weitere Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1016. Mit diesem Link geht’s direkt zu den Förderrichtlinien.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.