von Schornsteinfeger | 01.02.2023 | Fördermaßnahmen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Für Heizungswärmepumpen gibt es eine Förderquote von bis zu 40 %.
Seit dem 09.12.2022 ermöglichen die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Wärmepumpenanlagen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes nutzen, eine Förderung. Diese Anlagen müssen in der Lage sein, Wohneinheiten oder von der Anlage versorgte Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu beheizen. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind im BEGEM-Programm hingegen nicht förderfähig. Abluftwärmepumpen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Programms „Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Wohngebäude“ (Abschnitt 5.2 / 2.1.1 TMA) gefördert werden.
DIE BEG begrenzt die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten angemessen und überschaubar bleiben. Der Fördersatz für elektrisch betriebene Wärmepumpen beträgt 25 %. Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt, wenn Wasser, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle verwendet wird, und ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel verwendet wird; dieser Bonus ist nicht kumulierbar mit dem Bonus für Wärmequellen. Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen wird ein Wärmetauschbonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Die Anlage muss jedoch mindestens 20 Jahre vor Antragstellung in Betrieb genommen worden sein (Ausnahme: Gasheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten bzw. Flächen nicht mehr durch fossile oder gasbefeuerte Heizungsanlagen im oder in der Nähe des Gebäudes versorgt werden.
Weitere Informationen:
Bundesanzeiger – Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9.12.2022 (Link)
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 05.09.2022 | Fördermaßnahmen
Die Förderbedingungen für mehr Energieeffizienz in Gebäuden wurden schlagartig geändert. Die neue Gesetzesnovelle soll die energetische Gebäudesanierung beschleunigen. Möglichst viele Menschen sollen ihre alten Türen, Fenster und Gasheizungen gegen eine moderne Infrastruktur tauschen. Dies würde die angespannte Versorgungslage und die dramatische Preisentwicklung entschärfen und die Umwelt weiter entlasten. Die BEG-Reform zielt auch darauf ab, das Antragsverfahren zu vereinfachen und Sanierungsvorhaben durchgängig zu fördern, damit diese nicht mehr an fehlenden Fördermitteln scheitern. Das bedeutet, dass jeder weniger Geld bekommt, aber insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. Schätzungen zufolge stehen jährlich rund 14 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, seit Anfang 2022 wurden knapp 10 Milliarden Euro beantragt.
Die Zuständigkeiten der Grundstückseigentümer für die Beantragung von Sanierungen haben sich geändert: Für eine Komplettsanierung erkundigen sie sich bei der staatlichen Förderbank KfW, für Einzelmaßnahmen beim BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm ist nach wie vor breit finanziert und kann von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Für den Austausch von Gasheizungen wird ein neuer Bonus eingeführt und alle Fördermaßnahmen für gasverbrauchende Anlagen werden gestrichen. Die Fördersätze sind auf 5 bis 10 Prozent festgelegt, damit mehr Antragsteller von den Förderprogrammen profitieren und flächendeckend saniert werden kann.
Der Einzelfahrplan Gebäudesanierung (iSFP-Bonus) ist bei einer Komplettsanierung nicht mehr förderfähig. Sie kann nur für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Gebäudehülle, nicht aber für Heizungsanlagen in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang haben sich in der Vergangenheit zeitweise als Engpass erwiesen – Energieberater kommen mit vielen Anfragen kaum hinterher. Der Wegfall dieser Subvention wird die Installation neuer Systeme, insbesondere Wärmepumpen, fördern. Die Anwendung kann in Zusammenarbeit mit Fachfirmen erfolgen, die auch den hydraulischen Abgleich durchführen. Das ist für das Programm Bundesförderung effizientes Bauen (BEG). Der staatliche Zuschuss für Wärmepumpen wurde von 60.000 Euro pro Wohneinheit auf 40 % dieses Betrags oder 24.000 Euro gekürzt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [
Link]
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 01.01.2022 | Fördermaßnahmen
Für das Jahr 2022 stehen gute Wünsche an: in diesen Zeiten vor allem Gesundheit. Der Schornsteinfeger steht dabei als Glücksbringer im Mittelpunkt.

mobile Schornsteinfeger Deutschland wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern einen guten Start ins neue Jahr 2022 und Gesundheit!
Das Jahr 2022 wird neben dem Thema Corona, das uns leider immer noch beschäftigt, von den Initiativen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit getragen. Hierbei kommt den Schornsteinfegern als Glücksbringer mit Umweltschutz-Aufgaben eine Schlüsselrolle zu.

von Schornsteinfeger | 27.11.2021 | Fördermaßnahmen
In den jüngsten Änderungen des KWKG 2020 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Genehmigungsanträge grundlegend überarbeitet und integriert. Die Anträge verwenden nun nicht mehr zahlreiche unterschiedliche Formulare, sondern ein vereinfachtes Formular mit nur den separat benötigten Anlagen. Bewerberinnen und Bewerber können nun über den „Formularleitfaden“ die benötigten Anlagen auswählen. Diese Anpassung ist Teil des Übergangs zur elektronischen Einreichung und Genehmigungsantragsbearbeitung und vereinfacht das Antragsverfahren grundlegend.
Der folgende Beitrag BAFA – Kälte- und Klimaanlagen stammt aus folgender Quelle BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und wurde am 2021-10-26 17:34:00 veröffentlicht.
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von Schornsteinfeger | 01.04.2021 | Fördermaßnahmen
Der Staat fördert energieeffizientes Bauen. Mehr als 21 Milliarden Euro haben Immobilienbesitzer im vergangenen Jahr aus dem Fördertopf „Energieeffizient Bauen“ der Staatsbank KfW erhalten – fast drei Mal soviel wie im Jahr zuvor. Der Beitrag erläutert die Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und Kapital.
Dieser Beitrag Biallos Ratgeber: So rechnet sich Nachhaltigkeit stammt aus folgender Quelle aachener-nachrichten.de und wurde am 18.03.2021 veröffentlicht.
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von Schornsteinfeger | 25.03.2021 | Fördermaßnahmen
Bisher geltende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich von Gebäuden werden ab dem 01.07.2021 durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ersetzt. Die neue Bundesförderung gliedert sich in drei Teile:
- Förderung für Wohngebäude (BEG WG) und
- Nichtwohngebäude (BEG NWG) in den Bereichen Neubau und Sanierung sowie
- Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Dabei besteht die Wahl zwischen einer Kredit- oder einer Zuschussvariante. Als Referenz wird das Konzept von Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden verwendet, deren Standards sich aus dem Primärenergiebedarf sowie dem Transmissionswärmeverlust (beschrieben durch mittlere U-Werte) ergeben. Je kleiner der Wert des Standards, desto geringer der Energiebedarf des Gebäudes und desto mehr Förderung ist möglich.
Maßnahmen, um gewisse Energieeffizienzen zu erreichen, sind etwa die Verbesserung von Gebäudehüllen und der Energieeffizienz im Bereich Anlagentechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien.
Je nach erreichter Effizienzklasse sind für Nichtwohngebäude bei Neubauten (Tilgungs-)Zuschüsse von 15-20 %, bei Sanierungen von 25-45 % möglich. Für alle Standards gibt es zusätzlich die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ (Voraussetzung: erneuerbare Energien tragen zu mindestens 55 % zur Kälte-bzw. Wärmeversorgung bei) oder die „Nachhaltigkeitsklasse“, die zertifiziert werden muss. Hieraus können sich weitere Förderungen von zusätzlichen 2,5 % im Neubau und 5 % bei Sanierungen ergeben.
Einzelmaßnahmen wie Dämmung von Wänden und Dachflächen, Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme oder Erneuerung von Heizungsanlagen werden zu 20-35 % bezuschusst. In Verbindung mit dem Austausch von Ölheizungen ist sogar ein Zuschuss von bis zu 45 % möglich. Auch Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sind förderfähig.
Potenzielle Fördermittel sollten dabei bereits bei der Planung von Maßnahmen ins Auge gefasst und (sofern dies möglich ist) Technologien an Förderprogramme angepasst werden, um so die bestmögliche Förderung zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt dabei nur einen Teil der Förderlandschaft dar. Auch Mittel, die etwa von der EU oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene bereitgestellt werden, sollten beachtet werden.
Link Tilgungs-Zuschüsse: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung (kfw.de)
Link Einzel-Maßnahmen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf;jsessionid=A232374442E8552F3015578B71F6D043.1_cid390?__blob=publicationFile&v=5