Die Förderbedingungen für mehr Energieeffizienz in Gebäuden wurden schlagartig geändert. Die neue Gesetzesnovelle soll die energetische Gebäudesanierung beschleunigen. Möglichst viele Menschen sollen ihre alten Türen, Fenster und Gasheizungen gegen eine moderne Infrastruktur tauschen. Dies würde die angespannte Versorgungslage und die dramatische Preisentwicklung entschärfen und die Umwelt weiter entlasten. Die BEG-Reform zielt auch darauf ab, das Antragsverfahren zu vereinfachen und Sanierungsvorhaben durchgängig zu fördern, damit diese nicht mehr an fehlenden Fördermitteln scheitern. Das bedeutet, dass jeder weniger Geld bekommt, aber insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. Schätzungen zufolge stehen jährlich rund 14 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, seit Anfang 2022 wurden knapp 10 Milliarden Euro beantragt.
Die Zuständigkeiten der Grundstückseigentümer für die Beantragung von Sanierungen haben sich geändert: Für eine Komplettsanierung erkundigen sie sich bei der staatlichen Förderbank KfW, für Einzelmaßnahmen beim BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm ist nach wie vor breit finanziert und kann von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Für den Austausch von Gasheizungen wird ein neuer Bonus eingeführt und alle Fördermaßnahmen für gasverbrauchende Anlagen werden gestrichen. Die Fördersätze sind auf 5 bis 10 Prozent festgelegt, damit mehr Antragsteller von den Förderprogrammen profitieren und flächendeckend saniert werden kann.
Der Einzelfahrplan Gebäudesanierung (iSFP-Bonus) ist bei einer Komplettsanierung nicht mehr förderfähig. Sie kann nur für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Gebäudehülle, nicht aber für Heizungsanlagen in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang haben sich in der Vergangenheit zeitweise als Engpass erwiesen – Energieberater kommen mit vielen Anfragen kaum hinterher. Der Wegfall dieser Subvention wird die Installation neuer Systeme, insbesondere Wärmepumpen, fördern. Die Anwendung kann in Zusammenarbeit mit Fachfirmen erfolgen, die auch den hydraulischen Abgleich durchführen. Das ist für das Programm Bundesförderung effizientes Bauen (BEG). Der staatliche Zuschuss für Wärmepumpen wurde von 60.000 Euro pro Wohneinheit auf 40 % dieses Betrags oder 24.000 Euro gekürzt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [Link]
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