Bisher geltende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich von Gebäuden werden ab dem 01.07.2021 durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ersetzt. Die neue Bundesförderung gliedert sich in drei Teile:

  1. Förderung für Wohngebäude (BEG WG) und
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG) in den Bereichen Neubau und Sanierung sowie
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Dabei besteht die Wahl zwischen einer Kredit- oder einer Zuschussvariante. Als Referenz wird das Konzept von Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden verwendet, deren Standards sich aus dem Primärenergiebedarf sowie dem Transmissionswärmeverlust (beschrieben durch mittlere U-Werte) ergeben. Je kleiner der Wert des Standards, desto geringer der Energiebedarf des Gebäudes und desto mehr Förderung ist möglich.

Maßnahmen, um gewisse Energieeffizienzen zu erreichen, sind etwa die Verbesserung von Gebäudehüllen und der Energieeffizienz im Bereich Anlagentechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien.

Je nach erreichter Effizienzklasse sind für Nichtwohngebäude bei Neubauten (Tilgungs-)Zuschüsse von 15-20 %, bei Sanierungen von 25-45 % möglich. Für alle Standards gibt es zusätzlich die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ (Voraussetzung: erneuerbare Energien tragen zu mindestens 55 % zur Kälte-bzw. Wärmeversorgung bei) oder die „Nachhaltigkeitsklasse“, die zertifiziert werden muss. Hieraus können sich weitere Förderungen von zusätzlichen 2,5 % im Neubau und 5 % bei Sanierungen ergeben.

Einzelmaßnahmen wie Dämmung von Wänden und Dachflächen, Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme oder Erneuerung von Heizungsanlagen werden zu 20-35 % bezuschusst. In Verbindung mit dem Austausch von Ölheizungen ist sogar ein Zuschuss von bis zu 45 % möglich. Auch Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sind förderfähig.

Potenzielle Fördermittel sollten dabei bereits bei der Planung von Maßnahmen ins Auge gefasst und (sofern dies möglich ist) Technologien an Förderprogramme angepasst werden, um so die bestmögliche Förderung zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt dabei nur einen Teil der Förderlandschaft dar. Auch Mittel, die etwa von der EU oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene bereitgestellt werden, sollten beachtet werden.

Link Tilgungs-Zuschüsse: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung (kfw.de)

Link Einzel-Maßnahmen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf;jsessionid=A232374442E8552F3015578B71F6D043.1_cid390?__blob=publicationFile&v=5