Seit dem aktuellen Jahr können Personen, die ihre alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzen, einen Förderzuschuss von bis zu 70 Prozent der Gesamtinvestition erhalten. Eine Erhöhung der Systemeffizienz sowie eine Verbesserung des Effizienzhausstandards des Gebäudes führen zu einer Unterstützung durch die BEG WG in Form einer Kreditförderung. Für neu errichtete Gebäude ist seit einem Jahr die BEG-Förderung durch das „Klimafreundlicher Neubau“ Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ersetzt worden.

Zu den grundlegenden Anforderungen für die Förderung gehört die Installation effizienter Wärmepumpen, die primär zur Beheizung von Räumen oder zur kombinierten Bereitstellung von Trinkwarmwasser und Raumwärme dienen. Die Installation von Erdwärmesonden muss durch ein Unternehmen erfolgen, das eine Zertifizierung nach DVGW W120-2 besitzt. Zudem ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die unabhängig von Verschulden greift, notwendig. Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt 30 oder 35 Prozent. Hinzu kommt ein Klimaschutzbonus von 20 Prozent für den Austausch spezifischer Heizsysteme sowie ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen unter 40.000 Euro liegt.

Im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) illustrieren diverse Berechnungsbeispiele das Potenzial der Fördermittel beim Einbau von Wärmepumpen. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Ersatz eines mindestens zwei Jahrzehnte alten, noch funktionierenden Gas-Kessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu einer Förderung führen kann, die 50% der anrechenbaren Kosten umfasst. Diese Fördersumme ändert sich nicht, selbst wenn der Gas-Kessel nicht mehr funktionstüchtig ist.

Ein anderes Szenario beschreibt den Wechsel von einer veralteten, nicht mehr funktionierenden Kohleheizung zu einer Sole-Wasser-Wärmepumpe. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem jährlichen steuerpflichtigen Haushaltseinkommen unter 40.000 €, einer Zertifizierung des Bohrunternehmens nach DVGW W120-2, dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung ohne Verschuldensfrage sowie der Modernisierung der Heizkörper zur Reduktion der Vorlauftemperatur, kann die Förderquote bis zu 65% der förderfähigen Kosten erreichen. Beim Ersatz eines 15 Jahre alten Gas-Kessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die ein umweltfreundliches Kältemittel wie R 290 Propan verwendet, beträgt die Förderung 35% der anrechenbaren Kosten. Wird hingegen ein Gas-Kessel durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt und das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts liegt unter 40.000 €, kann die Förderung sogar auf 70% der förderfähigen Kosten ansteigen.


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