Mindestlohn für Schornsteinfeger steigt 2024

Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk ist seit dem 1. Januar 2023 allgemeinverbindlich, unabhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers, und beträgt aktuell 14,20 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2024 geplant, wobei der Mindestlohn dann auf 14,50 Euro pro Stunde steigen wird. Der derzeitige Mindestlohntarifvertrag bleibt bis zum 31. Dezember 2024 kündbar. Über die Jahre hat sich der Mindestlohn für Schornsteinfeger stetig erhöht, beginnend mit 12,78 Euro im Jahr 2014 bis zum aktuellen Betrag von 14,20 Euro in 2023.

Ab dem 1. Januar 2024 steigen auch die Ausbildungsvergütungen für Schornsteinfeger-Azubis deutlich, wobei das erste Lehrjahr eine Vergütung von 900 Euro, das zweite 1.000 Euro, das dritte 1.100 Euro und das vierte Lehrjahr (bei nicht bestandener Gesellenprüfung) ebenfalls 1.100 Euro vorsieht. Der neue AKS-Tarifvertrag, der ab 2024 gilt, wurde vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. im Juli 2023 beschlossen und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Ausbildungsbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk erhalten nun einen Ausbildungskostenausgleich, der im ersten Jahr 10.080 Euro, im zweiten 9.640 Euro, im dritten 8.440 Euro und für die ersten sechs Monate im vierten Jahr 3.466 Euro brutto beträgt. Ab Januar 2024 müssen Schornsteinfegerbetriebe zudem 4,5 Prozent der Bruttolöhne aller Beschäftigten (außer Bürokräfte und Auszubildende) an die Ausbildungskostenausgleichskasse abführen, wobei der Mindestbeitrag pro Betrieb bei 450 Euro liegt.


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Ist der Austausch des Kaminofens erforderlich?

Ist es noch gestattet, einen Kaminofen zu nutzen? Diese Frage bewegt derzeit viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Kaminöfen oder alternativen Heizquellen. In den letzten Jahren sind Kaminöfen teilweise in Misskredit geraten, weil sie Feinstaub emittieren. Daher müssen einige Öfen bis Ende 2024 entweder außer Betrieb genommen oder umgerüstet werden. Im Allgemeinen dürfen alle Kaminöfen, die nach 2010 installiert wurden, weiter in Betrieb bleiben, da mit der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung von 2010 auch neue, nunmehr geltende Grenzwerte eingeführt wurden. Besitzer älterer Öfen müssen daher belegen, dass ihre Öfen den neuen Vorgaben entsprechen. Im Zweifelsfalle sollten sie sich an ihren Schornsteinfeger wenden.

Bei sehr alten Kachelöfen, die einst in ein Gebäude integriert und nicht von einem spezifischen Hersteller angefertigt wurden, gestaltet sich die Vorschriftenlage anders: Sie gelten als sogenannte Grundöfen (dies sind in der Regel aus keramischen Schamotten – feuerfeste Steine und Ausmauerungen – gemauerte Öfen). Diese sind von Übergangsfristen ausgenommen und dürfen weiter genutzt werden. Auch offene Kamine sind von den Festlegungen der Verordnung nicht betroffen, ebenso wie Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW. Hausbesitzer und Mieter können die Geräte weiterhin im Haushalt verwenden.

Eine eventuelle Nachrüstung kann durchaus kostspielig werden. Zunächst sollte eine Messung durch den Schornsteinfeger am Ofen vorgenommen werden. Einige Öfen können mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Die Kosten dafür betragen ungefähr 3.000 Euro. Eine andere Option ist der Austausch der Brennkammer, des Feuerraums. Je nach Modell bewegen sich die Kosten hierfür zwischen 3.000 und 5.000 Euro.


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Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Zu Beginn der Heizperiode erhöht sich die Gefahr, in den eigenen vier Wänden eine schwere Kohlenmonoxid-Vergiftung zu erleiden. Im Durchschnitt müssen jährlich etwa 3.500 Personen in Deutschland aufgrund einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid in Krankenhäusern behandelt werden, und jede sechste dieser Vergiftungen führt zum Tod. Verstopfte oder blockierte Abgasrohre und Schornsteine, sowie nicht ausreichend gewartete Kamine, Öfen, Ölheizungen oder Gasthermen sind oft die Ursache für solche CO-Vorfälle. Darüber hinaus stellt die unzulässige Verwendung von Katalytöfen, Grills und Heizpilzen in Innenräumen eine weitere, lebensbedrohliche Gefahrenquelle dar.

Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht wahrnehmbar, da es weder Geruch, Geschmack noch Farbe besitzt. Einzig CO-Melder haben die Fähigkeit, die gefährliche Substanz im Raum zu detektieren und Alarm zu schlagen, selbst bei niedrigen Konzentrationen. Diese Präventionsmaßnahme ist besonders wichtig, da die Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung anfänglich denen einer Grippe ähneln und sich durch Kopfschmerzen, Schwindel, Schwächegefühl und Übelkeit äußern, was eine eindeutige Zuordnung erschwert. Im schlimmsten Fall kann eine starke Vergiftung mit Kohlenmonoxid zu Krampfanfällen, Störungen des Herzrhythmus und des Bewusstseins bis hin zum tödlichen Ausgang führen.


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Viele Kehrbezirke in Deutschland können nicht besetzt werden

Deutschland steht vor einem erheblichen Problem: Viele Kehrbezirke, insbesondere in Pforzheim und Thüringen, bleiben unbesetzt. Dieser Mangel an Schornsteinfegern hat die Branche alarmiert. Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) prognostiziert, dass in den nächsten zwölf Jahren etwa 750 bis 1.000 Regionen unbesetzt bleiben werden, weil nicht genügend Schornsteinfeger mit der erforderlichen Qualifikation vorhanden sind. Um dieser entmutigenden Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Schornsteinfegerinnung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören die Erhöhung der Auszubildendengehälter und die Intensivierung von Werbekampagnen auf Social-Media-Plattformen. Darüber hinaus gibt es ein konzertiertes Bemühen, die seit langem bestehende Wahrnehmung von Schornsteinfegern zu korrigieren. Zahlreiche Fachkräfte in der Schornsteinfegerbranche haben eine Zusatzausbildung absolviert und sind inzwischen in die Rolle des Energieberaters übergegangen. Damit schaffen sie neue Perspektiven in einer Zeit, in der der Bedarf an Schornsteinfegern aufgrund der Umstellung auf effizientere Heizmethoden zurückgegangen ist. Diese Personen werden nun mit neuen Aufgaben betraut, beispielsweise mit der Durchführung weiterer Messungen, der Bereitstellung von Beratungsleistungen und der Optimierung der Energieeffizienz. Es ist mit einer Zusammenlegung der Kehrbezirke zu rechnen, was zu einem geringeren Bedarf an zugelassenen Bezirksschornsteinfegern führen, aber das Pensum der dann zuständigen Schornsteinfeger deutlich erhöhen wird.


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Großes Unbehagen bezüglich Millionen zu ersetzender Heizsysteme

In den vergangenen Monaten hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für einige Unruhe gesorgt und es wird wahrscheinlich noch einige Zeit verstreichen, bis eine haltbare Einigung erzielt wird. Allerdings wird immer klarer, dass viele Eigenheimbesitzer mit veralteten Heizsystemen auf mittlere Sicht mit hohen Kosten konfrontiert werden. Laut der jährlichen Statistik des deutschen Schornsteinfegerhandwerks sind momentan noch sehr viele alte Gas- und Ölheizungen in Betrieb, die vor rund 30 Jahren erstmalig in Betrieb genommen wurden:

Im Jahr 2022 verwendeten mehr als 19 Millionen Heizsysteme in Deutschland fossile Brennstoffe, wobei 14 Millionen auf Gas- und 5 Millionen auf Ölbetrieb zurückzuführen waren. Hohe Energiekosten, unsichere Aussichten auf Versorgungssicherheit und drohende Verbote haben viele Eigenheimbesitzer dazu veranlasst, ihre Systeme im letzten Jahr zu modernisieren. Dennoch fand bei vielen dieser Modernisierungen kein Wechsel von fossilen zu nachhaltigen Wärmeerzeugungsmethoden statt.

Das Kaminkehrerhandwerk bescheinigt nur etwa der Hälfte der Gasheizungen eine hohe Energieeffizienz, bei den Ölheizungen sind es sogar nur knapp 20 Prozent. Betrachtet man das Alter der installierten Anlagen, müssen in den kommenden Jahren Millionen alter Heizsysteme aufgrund der bestehenden Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Bei den Gasheizungen sind 1,35 Millionen Systeme über 30 Jahre, 2,8 Millionen über 25 Jahre und 4,04 Millionen immerhin noch über 20 Jahre alt. Bei den Ölheizungen ist das Durchschnittsalter der Anlagen sogar noch höher:

• über 20 Jahre: ca. 3,35 Millionen
• über 25 Jahre: ca. 3,43 Millionen
• über 30 Jahre: ca. 1,39 Millionen

Nicht für alle Systeme besteht eine automatische Austauschpflicht. Diese wird in Deutschland von den Bezirksschornsteinfegern überwacht. Bei der Kontrolle der Heizung wird ermittelt, ob der Standardkessel älter als 30 Jahre ist. Hausbesitzer, die von der Austauschpflicht betroffen sind, haben zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu ersetzen. Ausnahmen von der Austauschpflicht gibt es, wie zum Beispiel bei Betrieb von Niedrigtemperatur- oder Brennwertkesseln. Trotz dieser und weiterer Ausnahmen sind in den kommenden Jahren viele Hausbesitzer von der Austauschpflicht betroffen, da etwa vier Millionen Heizungen in Deutschland das Alter von 30 Jahren erreichen.


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Glückstour der Schornsteinfeger wieder mit Rekordergebnis

Die „Glückstour“ der Schornsteinfeger hat in diesem Jahr mit einer beeindruckenden Rekordsumme von 289.744 Euro ihre Ziele weit übertroffen. Die sieben Radetappen, die sich von Freilassing über Landshut, Roth, Kitzingen, Aschaffenburg und Bingen bis nach Bonn erstreckten, waren nicht nur körperlich herausfordernd, sondern auch geprägt von einer Welle der Großzügigkeit und Unterstützung, die die Gesamtspendensumme auf ein neues Rekordniveau anhob.

Die Spenden wurden während der sieben Radetappen, die über mehr als 700 Kilometer führten, gesammelt und am Ende der Tour an den Verein Glückstour übergeben.

Der Verein, der sich seit 18 Jahren um krebs- und schwerstkranke Kinder kümmert, hat bisher fast vier Millionen Euro an Unterstützung für Patienten, deren Familien, Institutionen und Forschungsprojekte bereitgestellt. In den vergangenen 18 Monaten konnten mehr als 780.000 Euro direkt an Betroffene weitergegeben werden. Eingeschlossen sind dabei 58 einzelne Spenden in Höhe von jeweils 3.000 Euro, die an den jeweiligen Etappenorten überreicht wurden.

Die Glückstour wird weiterhin auf Unterstützung zählen können. So kündigte beispielsweise die Schornsteinfegerinnung Trier an, auch weiterhin aktiv Spenden zu sammeln und sich auf die Glückstour 2024 vorzubereiten, die im nächsten Jahr in Trier starten wird.

Link zur Glückstour


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