Ist es noch gestattet, einen Kaminofen zu nutzen? Diese Frage bewegt derzeit viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Kaminöfen oder alternativen Heizquellen. In den letzten Jahren sind Kaminöfen teilweise in Misskredit geraten, weil sie Feinstaub emittieren. Daher müssen einige Öfen bis Ende 2024 entweder außer Betrieb genommen oder umgerüstet werden. Im Allgemeinen dürfen alle Kaminöfen, die nach 2010 installiert wurden, weiter in Betrieb bleiben, da mit der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung von 2010 auch neue, nunmehr geltende Grenzwerte eingeführt wurden. Besitzer älterer Öfen müssen daher belegen, dass ihre Öfen den neuen Vorgaben entsprechen. Im Zweifelsfalle sollten sie sich an ihren Schornsteinfeger wenden.

Bei sehr alten Kachelöfen, die einst in ein Gebäude integriert und nicht von einem spezifischen Hersteller angefertigt wurden, gestaltet sich die Vorschriftenlage anders: Sie gelten als sogenannte Grundöfen (dies sind in der Regel aus keramischen Schamotten – feuerfeste Steine und Ausmauerungen – gemauerte Öfen). Diese sind von Übergangsfristen ausgenommen und dürfen weiter genutzt werden. Auch offene Kamine sind von den Festlegungen der Verordnung nicht betroffen, ebenso wie Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW. Hausbesitzer und Mieter können die Geräte weiterhin im Haushalt verwenden.

Eine eventuelle Nachrüstung kann durchaus kostspielig werden. Zunächst sollte eine Messung durch den Schornsteinfeger am Ofen vorgenommen werden. Einige Öfen können mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Die Kosten dafür betragen ungefähr 3.000 Euro. Eine andere Option ist der Austausch der Brennkammer, des Feuerraums. Je nach Modell bewegen sich die Kosten hierfür zwischen 3.000 und 5.000 Euro.


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