In den vergangenen Monaten hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für einige Unruhe gesorgt und es wird wahrscheinlich noch einige Zeit verstreichen, bis eine haltbare Einigung erzielt wird. Allerdings wird immer klarer, dass viele Eigenheimbesitzer mit veralteten Heizsystemen auf mittlere Sicht mit hohen Kosten konfrontiert werden. Laut der jährlichen Statistik des deutschen Schornsteinfegerhandwerks sind momentan noch sehr viele alte Gas- und Ölheizungen in Betrieb, die vor rund 30 Jahren erstmalig in Betrieb genommen wurden:

Im Jahr 2022 verwendeten mehr als 19 Millionen Heizsysteme in Deutschland fossile Brennstoffe, wobei 14 Millionen auf Gas- und 5 Millionen auf Ölbetrieb zurückzuführen waren. Hohe Energiekosten, unsichere Aussichten auf Versorgungssicherheit und drohende Verbote haben viele Eigenheimbesitzer dazu veranlasst, ihre Systeme im letzten Jahr zu modernisieren. Dennoch fand bei vielen dieser Modernisierungen kein Wechsel von fossilen zu nachhaltigen Wärmeerzeugungsmethoden statt.

Das Kaminkehrerhandwerk bescheinigt nur etwa der Hälfte der Gasheizungen eine hohe Energieeffizienz, bei den Ölheizungen sind es sogar nur knapp 20 Prozent. Betrachtet man das Alter der installierten Anlagen, müssen in den kommenden Jahren Millionen alter Heizsysteme aufgrund der bestehenden Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Bei den Gasheizungen sind 1,35 Millionen Systeme über 30 Jahre, 2,8 Millionen über 25 Jahre und 4,04 Millionen immerhin noch über 20 Jahre alt. Bei den Ölheizungen ist das Durchschnittsalter der Anlagen sogar noch höher:

• über 20 Jahre: ca. 3,35 Millionen
• über 25 Jahre: ca. 3,43 Millionen
• über 30 Jahre: ca. 1,39 Millionen

Nicht für alle Systeme besteht eine automatische Austauschpflicht. Diese wird in Deutschland von den Bezirksschornsteinfegern überwacht. Bei der Kontrolle der Heizung wird ermittelt, ob der Standardkessel älter als 30 Jahre ist. Hausbesitzer, die von der Austauschpflicht betroffen sind, haben zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu ersetzen. Ausnahmen von der Austauschpflicht gibt es, wie zum Beispiel bei Betrieb von Niedrigtemperatur- oder Brennwertkesseln. Trotz dieser und weiterer Ausnahmen sind in den kommenden Jahren viele Hausbesitzer von der Austauschpflicht betroffen, da etwa vier Millionen Heizungen in Deutschland das Alter von 30 Jahren erreichen.


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