Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk ist seit dem 1. Januar 2023 allgemeinverbindlich, unabhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers, und beträgt aktuell 14,20 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2024 geplant, wobei der Mindestlohn dann auf 14,50 Euro pro Stunde steigen wird. Der derzeitige Mindestlohntarifvertrag bleibt bis zum 31. Dezember 2024 kündbar. Über die Jahre hat sich der Mindestlohn für Schornsteinfeger stetig erhöht, beginnend mit 12,78 Euro im Jahr 2014 bis zum aktuellen Betrag von 14,20 Euro in 2023.

Ab dem 1. Januar 2024 steigen auch die Ausbildungsvergütungen für Schornsteinfeger-Azubis deutlich, wobei das erste Lehrjahr eine Vergütung von 900 Euro, das zweite 1.000 Euro, das dritte 1.100 Euro und das vierte Lehrjahr (bei nicht bestandener Gesellenprüfung) ebenfalls 1.100 Euro vorsieht. Der neue AKS-Tarifvertrag, der ab 2024 gilt, wurde vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. im Juli 2023 beschlossen und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Ausbildungsbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk erhalten nun einen Ausbildungskostenausgleich, der im ersten Jahr 10.080 Euro, im zweiten 9.640 Euro, im dritten 8.440 Euro und für die ersten sechs Monate im vierten Jahr 3.466 Euro brutto beträgt. Ab Januar 2024 müssen Schornsteinfegerbetriebe zudem 4,5 Prozent der Bruttolöhne aller Beschäftigten (außer Bürokräfte und Auszubildende) an die Ausbildungskostenausgleichskasse abführen, wobei der Mindestbeitrag pro Betrieb bei 450 Euro liegt.


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