Erste Frau im Vorstand der Schornsteinfeger
Schornsteinfeger setzen sich für eine technologieoffene Energie- und Wärmewende ein
Nächstes Jahr soll das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, dass neu installierte Heizsysteme ab 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt werden müssen. Bis 2045 soll die Wärmebereitstellung vollständig CO2-neutral sein und ohne fossile Energiequellen auskommen. Diese Bestimmung würde der Wärmewende in deutschen Heizungskellern einen erheblichen Aufschwung verleihen.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, der die Interessen von rund 7.500 bevollmächtigten Bezirkskaminfeger*innen und deren Betrieben in Deutschland vertritt, ist der Meinung, dass die Energie- und Wärmewende nur mit einem technologie- und systemweiten Ansatz erreicht werden kann. „Gebäude sind so unterschiedlich wie ihre Bewohner, daher ist es entscheidend, dass wir jede Technologie dort einsetzen, wo sie benötigt wird“, sagt Verbandschef Alexis Gula. Insbesondere im Bestand sollte in einer Energieberatung zuerst der aktuelle Zustand des Gebäudes erfasst werden, bevor Lösungen für Sanierung und Heizungsaustausch vorgeschlagen werden können.
Abhängig von den baulichen Gegebenheiten, dem Effizienzstatus des Gebäudes und der lokalen Infrastruktur bieten sich verschiedene Optionen für eine klimafreundliche Wärmebereitstellung an, darunter Wärmepumpen, H2-taugliche Geräte, Biomasseanlagen, Hybridanlagen und eine Kombination aus diesen Technologien. Welches System und welcher Energieträger im konkreten Fall technisch machbar und wirtschaftlich vernünftig ist, hängt von zahlreichen baulichen Anforderungen, Einschränkungen, aber auch von Brennstoffpreisen und der individuellen Nutzung ab.
In dieser neuen Phase des Umbruchs in der Gebäudewärmewende ist es daher wichtig, keine Technologie für Neubauten und Bestandsgebäude auszuschließen, um Innovationen nicht zu behindern und das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes so schnell wie möglich zu erreichen, ohne die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu belasten. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die all diese Aspekte berücksichtigt, sollte eine Energieberaterin oder ein Energieberater hinzugezogen werden. Das Kaminfegerhandwerk spielt mit täglich etwa 200.000 Kundeninteraktionen und über 11.000 qualifizierten Gebäudeenergieberater*innen eine zentrale Rolle in diesem Transformationsprozess.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
Bei Fristüberschreitungen drohen hohe Strafen
Die geplante Einführung des neuen Heizungsgesetzes der Bundesregierung im Jahr 2024 stößt auf Diskussionen. Die Frage, ob dieses Gesetz tatsächlich in der geplanten Weise implementiert wird, ist noch offen. Abseits davon existieren bereits heute verbindliche Vorschriften für den Austausch von alten Gas- und Ölheizsystemen. Ein Missachten dieser Regeln kann zu erheblichen Strafen führen.
Was viele Eigenheimbesitzer nicht wissen: Es besteht bereits jetzt eine „Austauschpflicht“ für Heizungen. Diese „Austauschpflicht“ für ältere Heizungen mit Konstanttemperaturkessel würde auch ohne den Gesetzentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz ab 2024 weiterhin gelten. Im Wesentlichen sind alle Verbraucher mit einer Gas- oder Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, von der „Austauschpflicht“ betroffen. Das Ziel ist, ineffiziente Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren aus dem Verkehr zu ziehen. Eigentümer sollten die Austauschpflicht nicht aufschieben, da deren Einhaltung überwacht wird. Die Schornsteinfeger sind dafür verantwortlich – eine Kontrolle, die das Wirtschaftsministerium als „unbürokratisch“ bezeichnet. Wird ausschließlich mit einer Gas- oder Ölheizung geheizt, muss der Schornsteinfeger nur auf das Alter der Heizung schauen. Auch Verbraucher können das Alter ihrer Heizung leicht bestimmen – dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Was passiert, wenn jemand die Austauschpflicht nicht beachtet? Die Schornsteinfeger weisen den Hausbesitzer zunächst einmal darauf hin. Natürlich gibt es Eigentümer, die sich nicht an die Vorschriften halten oder diese ablehnen. In solchen Fällen informieren die Schornsteinfeger die zuständige Behörde. Bei Verstößen können nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz bereits jetzt Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Daher ist es umso wichtiger, sich über das Alter der eigenen Gas- oder Ölheizung zu informieren. Das wichtigste Indiz zur Bestimmung des Alters der Heizung ist das Typschild – hier kann man leicht das Baujahr ablesen. Jedoch ist das Typschild nicht immer auf den ersten Blick zu finden. An vielen Ölheizungen befindet es an der Innenseite des Hauptdeckels. Jedoch kann es mitunter nicht mehr lesbar sein. In solchen Fällen sollten Verbraucher alter Bauunterlagen oder Rechnungen schauen – zum Beispiel auf Hinweise bei der letzten Wartungsrechnung. Jedoch protokollieren auch die Schornsteinfeger das Alter der Heizungsanlage, so dass sie Auskunft erteilen können.
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Schornsteinfeger wehren sich gegen Überwachung
Die Ampel-Regierung plant, die Emissionen im Immobiliensektor bis 2045 auf null zu senken und hat dafür einen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, sind von der Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien ausgenommen, falls ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt geht. Die Schornsteinfeger sollen künftig überprüfen, ob Hauseigentümer unter das Verbot fallen oder nicht. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks lehnt eine Altersüberprüfung von Hauseigentümern im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab. Verbandspräsident Alexis Gula erklärt: „Wir sind dazu da, das Alter von Heizungen zu überprüfen, nicht von Menschen.“ Sollte ein Verstoß gegen die neue Regelung festgestellt werden, soll der Eigentümer zunächst nur informiert werden. Ein Bußgeld drohe erst, wenn sich abzeichnet, dass der Betreffende keine Änderung einleitet. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, mit Augenmaß vorzugehen. Eine Ministeriumssprecherin betont, dass es kaum vorstellbar sei, gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich zu verhängen. Jeder Hausbesitzer soll eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt bekommen.
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Schornsteinfegerhandwerk auf der ISH in Frankfurt
Das Schornsteinfegerhandwerk wird vom 13. bis 17. März 2023 am Technologie- und Energie-Forum des BDH auf der ISH in Frankfurt teilnehmen. Die ISH ist eine der weltweit größten Messen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Sanitär- und Gebäudeautomationstechnik. Das Technologie- und Energie-Forum des BDH bietet eine Plattform für Unternehmen und Experten, um sich über die neuesten Entwicklungen und Trends in der Branche auszutauschen.
Am 14. März 2023 findet im Rahmen der ISH auch der 11. Deutsche Energieberatertag in Halle 10.2 statt. Hier haben Fachleute und Interessenten die Möglichkeit, sich über aktuelle energiepolitische Themen zu informieren und sich mit anderen Experten auszutauschen.
Die Teilnahme des Schornsteinfegerhandwerks an diesen Veranstaltungen zeigt, dass das Handwerk eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen spielt und aktiv an der Gestaltung der Zukunft der Branche beteiligt ist.
Fachvorträge aus der Schornsteinfegerbranche gibt es auch beim Programm ISH Hotspot Wood Energy in Halle 11.0. Am 16. März 2023 hält ZIV-Vorstandsmitglied Markus Burger einen Vortrag zum Thema „Brennholz – Qualitätssicherung und Lagerbedingungen“
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