Die geplante Einführung des neuen Heizungsgesetzes der Bundesregierung im Jahr 2024 stößt auf Diskussionen. Die Frage, ob dieses Gesetz tatsächlich in der geplanten Weise implementiert wird, ist noch offen. Abseits davon existieren bereits heute verbindliche Vorschriften für den Austausch von alten Gas- und Ölheizsystemen. Ein Missachten dieser Regeln kann zu erheblichen Strafen führen.

Was viele Eigenheimbesitzer nicht wissen: Es besteht bereits jetzt eine „Austauschpflicht“ für Heizungen. Diese „Austauschpflicht“ für ältere Heizungen mit Konstanttemperaturkessel würde auch ohne den Gesetzentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz ab 2024 weiterhin gelten. Im Wesentlichen sind alle Verbraucher mit einer Gas- oder Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, von der „Austauschpflicht“ betroffen. Das Ziel ist, ineffiziente Gas- und Ölheizungen in den kommenden Jahren aus dem Verkehr zu ziehen. Eigentümer sollten die Austauschpflicht nicht aufschieben, da deren Einhaltung überwacht wird. Die Schornsteinfeger sind dafür verantwortlich – eine Kontrolle, die das Wirtschaftsministerium als „unbürokratisch“ bezeichnet. Wird ausschließlich mit einer Gas- oder Ölheizung geheizt, muss der Schornsteinfeger nur auf das Alter der Heizung schauen. Auch Verbraucher können das Alter ihrer Heizung leicht bestimmen – dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Was passiert, wenn jemand die Austauschpflicht nicht beachtet? Die Schornsteinfeger weisen den Hausbesitzer zunächst einmal darauf hin. Natürlich gibt es Eigentümer, die sich nicht an die Vorschriften halten oder diese ablehnen. In solchen Fällen informieren die Schornsteinfeger die zuständige Behörde. Bei Verstößen können nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz bereits jetzt Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Daher ist es umso wichtiger, sich über das Alter der eigenen Gas- oder Ölheizung zu informieren. Das wichtigste Indiz zur Bestimmung des Alters der Heizung ist das Typschild – hier kann man leicht das Baujahr ablesen. Jedoch ist das Typschild nicht immer auf den ersten Blick zu finden. An vielen Ölheizungen befindet es an der Innenseite des Hauptdeckels. Jedoch kann es mitunter nicht mehr lesbar sein. In solchen Fällen sollten Verbraucher alter Bauunterlagen oder Rechnungen schauen – zum Beispiel auf Hinweise bei der letzten Wartungsrechnung. Jedoch protokollieren auch die Schornsteinfeger das Alter der Heizungsanlage, so dass sie Auskunft erteilen können.


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