Die Ampel-Regierung plant, die Emissionen im Immobiliensektor bis 2045 auf null zu senken und hat dafür einen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, sind von der Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien ausgenommen, falls ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt geht. Die Schornsteinfeger sollen künftig überprüfen, ob Hauseigentümer unter das Verbot fallen oder nicht. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks lehnt eine Altersüberprüfung von Hauseigentümern im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab. Verbandspräsident Alexis Gula erklärt: „Wir sind dazu da, das Alter von Heizungen zu überprüfen, nicht von Menschen.“ Sollte ein Verstoß gegen die neue Regelung festgestellt werden, soll der Eigentümer zunächst nur informiert werden. Ein Bußgeld drohe erst, wenn sich abzeichnet, dass der Betreffende keine Änderung einleitet. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, mit Augenmaß vorzugehen. Eine Ministeriumssprecherin betont, dass es kaum vorstellbar sei, gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich zu verhängen. Jeder Hausbesitzer soll eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt bekommen.


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