Hausbesitzer, die den notwendigen Austausch alter Heizanlagen umgehen wollen, drohen hohe Geldstrafen. Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtet Hausbesitzer dazu, bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren zu ersetzen. Neue Heizungen müssen zudem auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn ein notwendiger Austausch nicht stattfindet.

Der Schornsteinfeger ist innerhalb von sieben Jahren zweimal, während der sogenannten „Feuerstättenschau“ verpflichtet, alle Heizanlagen im Haus zu überprüfen. Anschließend soll anscheinend ein offizieller Bescheid folgen, der anzeigt, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten bis wann durchgeführt werden müssen.
Wenn festgestellt wird, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, so sind die Schornsteinfeger verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden. Da in jedem Bundesland unterschiedliche Behörden für die Kontrolle zuständig sind, kann es auch se in, dass zunächst nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und repariert werden, solange sie den Anforderungen des GEG entsprechen. Zudem sieht die Änderung des GEG eine mehrjährige Übergangsfrist vor, damit der Umstieg nicht ad hoc erfolgen muss. Für den Umstieg sind zudem verschiedene Fördermöglichkeiten vorgesehen. Weitere Ausnahmen werden geprüft, um mögliche soziale Härten abzufedern.

Obwohl die Verpflichtung zum Erneuerbaren Heizen nur für den Einbau neuer Heizungen gilt, ist es wichtig, dass Hausbesitzer ihre Heizanlagen im Auge behalten und gegebenenfalls erneuern, um die Umweltbelastung zu verringern und eben hohe Geldstrafen zu vermeiden.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.