von Schornsteinfeger | 31.01.2023 | Schornsteinfeger
Laut Experten von DEKRA müssen viele Rauchwarnmelder in Deutschland im Jahr 2023 erneuert werden, da sie bereits vor zehn Jahren im Zuge eines in einigen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) in Kraft getretenen Gesetzes installiert wurden. Nach einem so langen Zeitraum kann die Elektronik den Brandrauch nicht mehr zuverlässig erkennen, was auch gilt, wenn zwischenzeitlich die Batterien der Geräte ausgetauscht wurden.
Rauchwarnmelder sind ein Thema, das alle Haushalte betrifft und Leben retten kann. Die meisten Menschen, die bei Bränden sterben, werden nicht durch das Feuer selbst getötet, sondern durch eine Rauchvergiftung. Dies liegt daran, dass die Fähigkeit des Körpers, Rauch oder Feuer wahrzunehmen, während des Schlafs verringert ist, wodurch es wahrscheinlicher wird, dass er durch Rauchgas vergiftet wird. In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 300 Menschen bei Wohnungsbränden, zwei von drei werden dabei im Schlaf überrascht.
Der Eigentümer/Vermieter des Hauses ist für die Installation von Rauchwarnmelders verantwortlich, die Zuständigkeiten für die Wartung der Geräte sind unterschiedlich geregelt.
Laut der Brandschutzexperten von DEKRA ist es sowohl für Eigentümer von Eigentumswohnungen als auch für Mietwohnungen und -häuser ratsam, die vorhandenen Rauchmelder gegen neuere Modelle auszutauschen. Die Technologie der Rauchmelder hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat, wobei die neueste Generation von Geräten weniger anfällig für Fehlalarme ist und Fehler erkennen kann. Dank der eingebauten Batterie sind diese neueren Modelle mit einer Lebensdauer von zehn Jahren auch viel zuverlässiger.
Die Verwendung der Rauchwarnmelder sind in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Zur Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Gästezimmern, Kinderzimmern und Fluren sowie in Räumen, die als Fluchtwege zum Verlassen der Wohnung genutzt werden müssen. In Berlin und Brandenburg ist eine Warneinrichtung auch im Wohnzimmer und in anderen Gemeinschaftsräumen Pflicht; in anderen Bundesländern wird dies empfohlen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 31.01.2023 | Heizkosten
Ein wichtiger Aspekt des Klimaschutzes ist der Wohnungsbau, der dazu beitragen kann, Energie zu sparen und die CO2-Emissionen zu senken. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, kleinere Wohnungen Wohnungen zu bauen, die geräumig genug sind, um eine Familie zu beherbergen, aber kompakt genug, um die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die Vorteile solcher Wohnungen gehen jedoch über die Energieeffizienz hinaus. Mit kleineren Wohnungen können mehr Menschen in einem bestimmten Raum untergebracht werden, wodurch mehr Wohnraum geschaffen wird, um den steigenden Wohnungsbedarf zu decken. Darüber hinaus können die Miet- und Kaufkosten für Wohnungen gesenkt werden, was den Menschen ein erschwinglicheres Zuhause ermöglicht. Gebäude sind einer der größten Verursacher des Klimawandels und setzen jedes Jahr durchschnittlich 1,3 Tonnen CO2 pro Person frei. Dies geschieht sowohl bei der Wärme- und Stromerzeugung als auch beim Bau.
Laut einer Studie der Vereinten Nationen war der Gebäudesektor im Jahr 2021 weltweit für 37 Prozent der energiebedingten Kohlendioxidemissionen verantwortlich – mehr als die Industrie (30 %) und der Verkehrssektor (22 %).
Im vergangenen Jahrhundert hat die Weltbevölkerung nicht nur an Größe, sondern auch an Raumnutzung zugenommen. Gleichzeitig sind die Einkommen und die Zahl der Alleinlebenden dramatisch gestiegen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Während beispielsweise der durchschnittliche Mensch in Nigeria über sechs Quadratmeter Wohnfläche verfügt, sind es in der Türkei 18, in Brasilien 24, in China 30, in der EU 38 und in den USA 75.
Seit 1950 hat sich die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in Deutschland von 15 auf 48 Quadratmeter mehr als verdreifacht. Besonders ausgeprägt ist dieser Anstieg bei Senioren nach dem Auszug der eigenen Kinder aus dem Zuhause. Sie haben im Durchschnitt mehr als 60 Quadratmeter Wohnfläche für sich alleine.
Größere Wohnräume sind auch teurer zu beheizen, eine geringere Wohnfläche könnte dazu beitragen, die Heizkosten zu senken. Angesichts von Wohnungsnot und Klimakrise ist es notwendig, die bisherigen Gewohnheiten zu überdenken. Laut soziologischen Untersuchungen würde der Wohnflächenbedarf in Deutschland für 200 Millionen Menschen ausreichen, wenn sie mit den in den 1960er Jahren üblichen Lebensbedingungen und Wohnungsgrößen zufrieden wären.
Laut der Technischen Universität Graz in Österreich erfordert das Erreichen der 1,5-Grad-Grenze für die globale Erwärmung trotz des Bevölkerungswachstums eine Reduzierung des Energieverbrauchs um 40 Prozent. Die Forscher empfehlen eine globale durchschnittliche Wohnfläche von 30 Quadratmetern pro Person.
Experten sehen vor allem in Industrieländern wie Deutschland Potenzial für Senioren, in kleineren, altersgerechten Wohnungen viel Geld zu sparen. Derzeit leben viele ältere Singles oder Ehepaare nach dem Auszug der Kinder in eher großen Wohnungen oder Häusern, die oft nicht über eine altersgerechte Ausstattung verfügen. Dieser Mangel an geeignetem Wohnraum für Senioren führt gerade in Städten wiederum zu einer Verknappung des Wohnraums für junge Familien. Es gibt viele Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken – zum Beispiel durch Umzug in eine kleinere Wohnung oder die Untervermietung eines Teils des Hauses.
Einige Universitäten vermitteln Studenten an Senioren, damit die Studenten billiger wohnen können. Im Gegenzug helfen die Studenten den Alten bei Arbeiten rund um Haus und Garten oder Besorgungen. Diese Lebensweise wird immer beliebter, weil sie eine Möglichkeit für Menschen jeden Alters ist, miteinander zu interagieren und sich gegenseitig zu unterstützen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 29.01.2023 | Markt
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen gab bekannt, dass im Jahr 2022 in Deutschland fast 280.000 Energieberatungen durchgeführt wurden. Das sind rund 100.000 mehr als im Vorjahr. Die meisten Beratungen fanden in Bayern statt, gefolgt von Baden-Württemberg. Die geringste Nachfrage wurde in Mecklenburg-Vorpommern gemessen. Endgültige Daten für Deutschland sollen im März 2023 veröffentlicht werden. Hochrechnungen ergaben, dass im vergangenen Jahr bundesweit 278.225 Anträge auf Energieberatung gestellt wurden. Bayern hatte mit 48.224 die meisten Anfragen, Mecklenburg-Vorpommern mit 4.776 die wenigsten.
Der Anstieg der Energiepreise lässt sich durch die Verschärfung der Energiekrise erklären, die mit der russischen Aggression gegen die Ukraine begann. Der Krieg ließ die Inflation in die Höhe schießen, sodass sich der Preis für Erdgas und Heizöl im Vergleich zum Vorjahr teilweise mehr als verdoppelte. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete, dass es zu Beginn der Corona-Pandemie eine Zunahme von Energieberatungen gegeben habe. 2019 fanden rund 100.000 Beratungen statt, 2020 rund 150.000. Das deutet darauf hin, dass das Interesse der Menschen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit während der Pandemie gestiegen ist. 2021 wurden 178.000 Beratungen durchgeführt.
Das Land Niedersachsen unterstützt die kostenlose Energieberatung für privates Wohneigentum mit 7,6 Millionen Euro. Die Beratung soll den Bürgern zeigen, wie sie kurzfristig Energie und Kosten sparen können. Bestandteil der Beratung ist ein energetischer Hauscheck mit Überprüfung der Heizung, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Auch kann geprüft werden, ob das Haus für den Betrieb einer Wärmepumpe geeignet ist. Laut BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erwirtschaftet der Markt für Energieeffizienzdienstleistungen mit seinen drei großen Teilbereichen Energieberatung, Energie-Contracting und Energiemanagement einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 9 Milliarden Euro.
Weitere Informationen
- BAFA – Allgemeine Marktkennzahlen [Link]
- Redaktionsnetzwerk Deutschland – Verbraucherzentrale: Rund 280.000 Energieberatungen im vergangenen Jahr [Link].
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 29.01.2023 | Energiesparen, Markt
Die VDE ETG, ein Arbeitskreis des VDE (Energietechnische Gesellschaft), hat eine Studie mit einer Vision für das Energiesystem 2050 vorgelegt, die zeigt, dass sich Deutschland ab 2050 zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen könnte.
Darin beschreibt die VDE ETG detailliert ihre Zukunftsvision und empfiehlt den Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie grünen Wasserstoff. Um dies zu erreichen, schlägt sie auch technische Weiterentwicklungen und Änderungen des Rechtsrahmens vor.
Die Autoren sind sich einig, dass das zukünftige Energiesystem eine Kombination aus zentralen und dezentralen Strukturen aufweisen wird. Es wird auf kleinere und größere Stromerzeugungseinheiten auf regenerative Quellen eie Sonne, Wind, Geothermie, erneuerbare Brennstoffe und Wasserkraft setzen. Solar- und Windenergie werden als primäre Energiequellen dienen, und die Zahl der Erzeugungsanlagen wird von heute fast 2 Millionen auf lokale und regionale Einheiten mit eigener Planung, Betrieb und Optimierung deutlich ansteigen.
Die Studie ergab, dass die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung durch die verstärkte Nutzung lokal verfügbarer erneuerbarer Energiequellen und Investitionen in die Speicherinfrastruktur erheblich verbessert werden könnte. Um diese Ziele bis 2050 zu erreichen, empfiehlt die Studie Veränderungen wie die Priorisierung der Entwicklung eines flexibleren Energiesystems, die Förderung der Sektorkopplung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Die Studie zeigt auch, dass ein verstärkter Wettbewerb durch neue Marktteilnehmer zu einer komplexeren und dynamischeren Marktlandschaft führen wird. Die großen, etablierten Erzeuger werden nicht mehr so dominant sein, und neue Marktteilnehmer wie Energiekommunen und Genossenschaften werden entstehen.
Weitere Informationen
- Studie: Zukunftsbild Energie vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. [Link]
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von Schornsteinfeger | 29.01.2023 | Energiesparen
Ein Hausbesitzer, der versuchte, Geld zu sparen, indem er im Sommer in einigen seiner Wohnungen das Gas abschaltete, wurde von einem Gericht angewiesen, sie zu restaurieren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Az. 8 L 1907/22) hat entschieden, dass warmes Wasser ein Mindeststandard des modernen Lebens ist und dass der Vermieter dafür verantwortlich ist.
In einem anderen Fall wollte ein Bauunternehmen die Abnahme einer seit zwei Jahren einwandfrei funktionierenden Heizungsanlage verweigern und wurde vom Gericht zur Zahlung der Rechnung für den Installateur verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 104/14) entschied, dass es nicht darauf ankomme, ob das System dicht sei, sondern ob es funktioniere.
Funktioniert die Heizung über einen längeren Zeitraum nicht, so kann dies zu Mietminderungen führen. Das Gericht prüft aber auch, wie groß der Anteil der Fläche ist, der von dem Ausfall betroffen ist und zu welcher Jahreszeit er aufgetreten ist. Im Fall eines kleinen, nicht beheizbaren Zimmers ordnete das Landgericht Gießen (Aktenzeichen 48 C 48/15) eine Mietminderung von acht Prozent für den Winter und vier Prozent für den April an.
Ein älteres Ehepaar versuchte, seinen Vermieter zu überreden, in den Räumen, die es nicht heizen wollte, die Heizkörper zu verblomben. Das waren die ehemaligen Kinderzimmer, das Bad und die Toilette. Trotz der andauernden Abschaltung wurde für diese Zimmer eine monatliche Gebühr von fünf Euro erhoben. Der Eigentümer lehnte diese Schließung mit der Begründung ab, dass dies die gesamte Hydraulikanlage beeinträchtigen würde. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 416 C 10714/20) hat entschieden, dass Mieter verpflichtet sind, alle Räume im Winter zumindest auf niedrigem Niveau zu heizen, um Schäden zu vermeiden. Außerdem müssten die Nachbarn zusätzliche Heizkosten und Energie für ihre Nachbarn in Nachbarwohnungen aufwenden, um den Temperaturverlust auszugleichen.
Ein Vermieter beantragte eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, unter anderem dem Austausch der Heizungsanlage. Das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 6 S 78/20), widersprach diesem Antrag, da der Austausch der Anlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich gewesen sei und eine Mieterhöhung daher auszuschließen sei.
Ein Ausfall der Gasversorgung kann schwerwiegende Folgen haben – im Sommer, wenn man auf warmes Wasser verzichten muss, und im Winter, wenn die Heizung nicht funktioniert. Der Vermieter muss die angegebene Frist unbedingt einhalten, um zum Beispiel eine reparaturbedürftige Gastherme wieder instandzusetzen. Ansonsten können die Mieter laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 65 T 66/19) eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Anlage wiederherzustellen.
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