Ein Hausbesitzer, der versuchte, Geld zu sparen, indem er im Sommer in einigen seiner Wohnungen das Gas abschaltete, wurde von einem Gericht angewiesen, sie zu restaurieren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Az. 8 L 1907/22) hat entschieden, dass warmes Wasser ein Mindeststandard des modernen Lebens ist und dass der Vermieter dafür verantwortlich ist.

In einem anderen Fall wollte ein Bauunternehmen die Abnahme einer seit zwei Jahren einwandfrei funktionierenden Heizungsanlage verweigern und wurde vom Gericht zur Zahlung der Rechnung für den Installateur verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 104/14) entschied, dass es nicht darauf ankomme, ob das System dicht sei, sondern ob es funktioniere.

Funktioniert die Heizung über einen längeren Zeitraum nicht, so kann dies zu Mietminderungen führen. Das Gericht prüft aber auch, wie groß der Anteil der Fläche ist, der von dem Ausfall betroffen ist und zu welcher Jahreszeit er aufgetreten ist. Im Fall eines kleinen, nicht beheizbaren Zimmers ordnete das Landgericht Gießen (Aktenzeichen 48 C 48/15) eine Mietminderung von acht Prozent für den Winter und vier Prozent für den April an.

Ein älteres Ehepaar versuchte, seinen Vermieter zu überreden, in den Räumen, die es nicht heizen wollte, die Heizkörper zu verblomben. Das waren die ehemaligen Kinderzimmer, das Bad und die Toilette. Trotz der andauernden Abschaltung wurde für diese Zimmer eine monatliche Gebühr von fünf Euro erhoben. Der Eigentümer lehnte diese Schließung mit der Begründung ab, dass dies die gesamte Hydraulikanlage beeinträchtigen würde. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 416 C 10714/20) hat entschieden, dass Mieter verpflichtet sind, alle Räume im Winter zumindest auf niedrigem Niveau zu heizen, um Schäden zu vermeiden. Außerdem müssten die Nachbarn zusätzliche Heizkosten und Energie für ihre Nachbarn in Nachbarwohnungen aufwenden, um den Temperaturverlust auszugleichen.

Ein Vermieter beantragte eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, unter anderem dem Austausch der Heizungsanlage. Das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 6 S 78/20), widersprach diesem Antrag, da der Austausch der Anlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich gewesen sei und eine Mieterhöhung daher auszuschließen sei.

Ein Ausfall der Gasversorgung kann schwerwiegende Folgen haben – im Sommer, wenn man auf warmes Wasser verzichten muss, und im Winter, wenn die Heizung nicht funktioniert. Der Vermieter muss die angegebene Frist unbedingt einhalten, um zum Beispiel eine reparaturbedürftige Gastherme wieder instandzusetzen. Ansonsten können die Mieter laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 65 T 66/19) eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Anlage wiederherzustellen.


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