Kommunale Wärmepläne

Bis Ende 2026 sollen Großstädte und bis Ende 2028 kleinere Städte Wärmepläne erstellen, um den Energieverbrauch und die Heizmethoden der Haushalte zu erfassen.Haushalte sollen demgemäß Daten zu Energieträgern und Verbräuchen der letzten drei Jahre bereitstellen, einschließlich Heiz- und Stromverbrauch sowie Nutzung von Photovoltaik oder Wärmepumpen. Die Kommunen sind für die Bestandsanalyse verantwortlich und benötigen Informationen zu Heizungsart, Energieträger, Baujahr der Anlage, Adresse und Lage des Haushalts. Mieter und Eigentümer müssen ihren Verbrauch für die Jahre 2021, 2022 und 2023 dem Vermieter mitteilen. Der Energieverbrauch kann bei den Netzbetreibern abgefragt werden, ältere Daten finden sich auf Rechnungen der Jahre 2021 oder 2022. Die Weitergabe von Verbrauchsdaten an Dritte durch Netzbetreiber erfordert eine Einwilligung der betroffenen Haushalte. Es ist noch unklar, wie der Verbrauch ermittelt werden soll, wenn innerhalb eines Jahres mehrmals der Versorger gewechselt wurde. Die genauen Vorgaben zur Datenerhebung sind bisher eher vage formuliert. Schornsteinfeger weisen darauf hin, dass die Überprüfung von Heizkesseln, Dämmung, Heizungsrohren und die Ermittlung des Einsparpotenzials einen Mehraufwand bedeute, dessen Kosten die Haushalte tragen müssten. Es ist möglich, dass ein Teil der Kosten in diesem Zusammenhang von Bund und Ländern übernommen wird.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

 

Deutlicher Rückgang bei Wärmepumpen und Sanierungen

Im ersten Halbjahr 2023 gab es einen deutlichen Rückgang in der Nachfrage nach Wärmepumpen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzeichnete 48.804 Anträge zur Förderung der Beschaffung einer Wärmepumpe, im Vergleich zu 97.766 Anträgen im Vorjahr. Ebenfalls wurde ein Rückgang bei den Dämmprojekten für Häuser festgestellt. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 wurden 14,88 Millionen Quadratmeter Gebäudefläche gedämmt, was einem Minus von 14,82% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) zeigt Besorgnis über die Auswirkungen dieser Trends auf die nationalen Klimaziele im Gebäudesektor. Es gibt eine Verschiebung von Modernisierungsmaßnahmen hin zu Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund steigender Baupreise, Zinsen und Förderkürzungen. Verschiedene Gründe für die Zurückhaltung bei den Anträgen werden in der Branche diskutiert, darunter die geringere Sorge vor einem Gasmangel, Debatten um das Gebäudeenergiegesetz, Unsicherheit über die zu wählende Technik und die Aussicht auf höhere Förderungen im kommenden Jahr. Es wird jedoch vor möglichen langen Wartezeiten bei der Bewilligung der Fördermittel und bei Installationen durch Fachbetriebe im nächsten Jahr gewarnt, falls die Nachfrage sprunghaft ansteigt.


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Viele Kehrbezirke in Deutschland können nicht besetzt werden

Deutschland steht vor einem erheblichen Problem: Viele Kehrbezirke, insbesondere in Pforzheim und Thüringen, bleiben unbesetzt. Dieser Mangel an Schornsteinfegern hat die Branche alarmiert. Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) prognostiziert, dass in den nächsten zwölf Jahren etwa 750 bis 1.000 Regionen unbesetzt bleiben werden, weil nicht genügend Schornsteinfeger mit der erforderlichen Qualifikation vorhanden sind. Um dieser entmutigenden Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Schornsteinfegerinnung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören die Erhöhung der Auszubildendengehälter und die Intensivierung von Werbekampagnen auf Social-Media-Plattformen. Darüber hinaus gibt es ein konzertiertes Bemühen, die seit langem bestehende Wahrnehmung von Schornsteinfegern zu korrigieren. Zahlreiche Fachkräfte in der Schornsteinfegerbranche haben eine Zusatzausbildung absolviert und sind inzwischen in die Rolle des Energieberaters übergegangen. Damit schaffen sie neue Perspektiven in einer Zeit, in der der Bedarf an Schornsteinfegern aufgrund der Umstellung auf effizientere Heizmethoden zurückgegangen ist. Diese Personen werden nun mit neuen Aufgaben betraut, beispielsweise mit der Durchführung weiterer Messungen, der Bereitstellung von Beratungsleistungen und der Optimierung der Energieeffizienz. Es ist mit einer Zusammenlegung der Kehrbezirke zu rechnen, was zu einem geringeren Bedarf an zugelassenen Bezirksschornsteinfegern führen, aber das Pensum der dann zuständigen Schornsteinfeger deutlich erhöhen wird.


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Großes Unbehagen bezüglich Millionen zu ersetzender Heizsysteme

In den vergangenen Monaten hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für einige Unruhe gesorgt und es wird wahrscheinlich noch einige Zeit verstreichen, bis eine haltbare Einigung erzielt wird. Allerdings wird immer klarer, dass viele Eigenheimbesitzer mit veralteten Heizsystemen auf mittlere Sicht mit hohen Kosten konfrontiert werden. Laut der jährlichen Statistik des deutschen Schornsteinfegerhandwerks sind momentan noch sehr viele alte Gas- und Ölheizungen in Betrieb, die vor rund 30 Jahren erstmalig in Betrieb genommen wurden:

Im Jahr 2022 verwendeten mehr als 19 Millionen Heizsysteme in Deutschland fossile Brennstoffe, wobei 14 Millionen auf Gas- und 5 Millionen auf Ölbetrieb zurückzuführen waren. Hohe Energiekosten, unsichere Aussichten auf Versorgungssicherheit und drohende Verbote haben viele Eigenheimbesitzer dazu veranlasst, ihre Systeme im letzten Jahr zu modernisieren. Dennoch fand bei vielen dieser Modernisierungen kein Wechsel von fossilen zu nachhaltigen Wärmeerzeugungsmethoden statt.

Das Kaminkehrerhandwerk bescheinigt nur etwa der Hälfte der Gasheizungen eine hohe Energieeffizienz, bei den Ölheizungen sind es sogar nur knapp 20 Prozent. Betrachtet man das Alter der installierten Anlagen, müssen in den kommenden Jahren Millionen alter Heizsysteme aufgrund der bestehenden Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Bei den Gasheizungen sind 1,35 Millionen Systeme über 30 Jahre, 2,8 Millionen über 25 Jahre und 4,04 Millionen immerhin noch über 20 Jahre alt. Bei den Ölheizungen ist das Durchschnittsalter der Anlagen sogar noch höher:

• über 20 Jahre: ca. 3,35 Millionen
• über 25 Jahre: ca. 3,43 Millionen
• über 30 Jahre: ca. 1,39 Millionen

Nicht für alle Systeme besteht eine automatische Austauschpflicht. Diese wird in Deutschland von den Bezirksschornsteinfegern überwacht. Bei der Kontrolle der Heizung wird ermittelt, ob der Standardkessel älter als 30 Jahre ist. Hausbesitzer, die von der Austauschpflicht betroffen sind, haben zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu ersetzen. Ausnahmen von der Austauschpflicht gibt es, wie zum Beispiel bei Betrieb von Niedrigtemperatur- oder Brennwertkesseln. Trotz dieser und weiterer Ausnahmen sind in den kommenden Jahren viele Hausbesitzer von der Austauschpflicht betroffen, da etwa vier Millionen Heizungen in Deutschland das Alter von 30 Jahren erreichen.


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Sinkende Grundwasserspiegel bereiten Wärmepumpen Probleme

Wasser-Wärmepumpen, als umweltfreundliche Heiz- und Kühlsysteme, gewinnen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sie nutzen erneuerbare Wärmequellen, sind jedoch besonders in Bereichen mit sinkenden Grundwasserspiegeln von zunehmenden Ausfällen bedroht. Vor allem im Süden Deutschlands werden verstärkt solche Ausfälle festgestellt. Verbraucherzentralen raten, sich vor der Anschaffung einer solchen Pumpe über Wasserspiegel und die Wasserqualität zu informieren. Eine Studie des ARD-Politikmagazins berichtet, dass es oft schwierig ist, derartige Informationen zu erhalten. Nur etwa die Hälfte der deutschen Wasserwirtschaftsämter kann konkrete Angaben zum Grundwasserspiegel machen, wodurch eine seriöse Planung erschwert wird. Der Grundwasser-Atlas von correctiv.org bietet einige Informationen. Die Daten von etwa 6700 Messstellen zeigen, dass das Grundwasser an fast der Hälfte der untersuchten Orte zwischen 2018 und 2021 auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken ist. Dies kann vor allem Wasser-Wärmepumpen in Zukunft große Schwierigkeiten bereiten.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.