von Schornsteinfeger | 31.07.2023 | Schornsteinfeger
In den vergangenen Monaten hat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für einige Unruhe gesorgt und es wird wahrscheinlich noch einige Zeit verstreichen, bis eine haltbare Einigung erzielt wird. Allerdings wird immer klarer, dass viele Eigenheimbesitzer mit veralteten Heizsystemen auf mittlere Sicht mit hohen Kosten konfrontiert werden. Laut der jährlichen Statistik des deutschen Schornsteinfegerhandwerks sind momentan noch sehr viele alte Gas- und Ölheizungen in Betrieb, die vor rund 30 Jahren erstmalig in Betrieb genommen wurden:
Im Jahr 2022 verwendeten mehr als 19 Millionen Heizsysteme in Deutschland fossile Brennstoffe, wobei 14 Millionen auf Gas- und 5 Millionen auf Ölbetrieb zurückzuführen waren. Hohe Energiekosten, unsichere Aussichten auf Versorgungssicherheit und drohende Verbote haben viele Eigenheimbesitzer dazu veranlasst, ihre Systeme im letzten Jahr zu modernisieren. Dennoch fand bei vielen dieser Modernisierungen kein Wechsel von fossilen zu nachhaltigen Wärmeerzeugungsmethoden statt.
Das Kaminkehrerhandwerk bescheinigt nur etwa der Hälfte der Gasheizungen eine hohe Energieeffizienz, bei den Ölheizungen sind es sogar nur knapp 20 Prozent. Betrachtet man das Alter der installierten Anlagen, müssen in den kommenden Jahren Millionen alter Heizsysteme aufgrund der bestehenden Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Bei den Gasheizungen sind 1,35 Millionen Systeme über 30 Jahre, 2,8 Millionen über 25 Jahre und 4,04 Millionen immerhin noch über 20 Jahre alt. Bei den Ölheizungen ist das Durchschnittsalter der Anlagen sogar noch höher:
• über 20 Jahre: ca. 3,35 Millionen
• über 25 Jahre: ca. 3,43 Millionen
• über 30 Jahre: ca. 1,39 Millionen
Nicht für alle Systeme besteht eine automatische Austauschpflicht. Diese wird in Deutschland von den Bezirksschornsteinfegern überwacht. Bei der Kontrolle der Heizung wird ermittelt, ob der Standardkessel älter als 30 Jahre ist. Hausbesitzer, die von der Austauschpflicht betroffen sind, haben zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu ersetzen. Ausnahmen von der Austauschpflicht gibt es, wie zum Beispiel bei Betrieb von Niedrigtemperatur- oder Brennwertkesseln. Trotz dieser und weiterer Ausnahmen sind in den kommenden Jahren viele Hausbesitzer von der Austauschpflicht betroffen, da etwa vier Millionen Heizungen in Deutschland das Alter von 30 Jahren erreichen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 31.07.2023 | Brandschutz
Tragende Stahlträger müssen in Gebäuden mit einer Brandschutzverkleidung versehen werden. Der Brandschutz ist nötig, da die Festigkeit des Materials bereits ab einer Temperatur von 300 Grad Celsius abnimmt. Ab 400 Grad schwindet die Tragfähigkeit rapide, und ab 500 Grad kann der Stahlkern seine tragende Funktion nicht mehr erfüllen. Solche Temperaturen sind bei einem Vollbrand bereits nach wenigen Minuten erreicht. Daher sollten Sie im Falle eines tragenden Trägers Brandschutzbekleidungen anbringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Stahlträger tragend ist, kann Ihnen ein Statiker Auskunft geben.
Brandschutzverkleidungen verhindern im besten Fall, dass Stahlträger die kritische Temperatur erreichen. Zumindest verlängern sie die Zeit, bis dieser Punkt erreicht wird. Feuerschutzplatten aus Gipskarton werden in der DIN 4102-2 festgelegt und in Feuerwiderstandsklassen wie F30, F60, F90 und F120 eingeteilt. Dabei gibt die Zahl an, wie lange der Feuerwiderstand mindestens in Minuten beträgt. Welche minimale Feuerschutzklasse erfüllt werden muss, kann je nach Region unterschiedlich sein, liegt aber in der Regel zwischen F90 und F180.
Die Verkleidung von Stahlträgern bietet mehrere Vorteile. Neben der verbesserten Optik, indem das Tragwerk nach Ihren Wünschen gestaltet und in den Raum integriert werden kann, erhöht eine Verkleidung auch den Schallschutz und die Wärmedämmung, wenn sie mit Dämmmaterialien ausgestattet ist. Darüber hinaus schützt die Verkleidung den Stahl vor direktem Kontakt mit Feuchtigkeit und verlängert somit seine Lebensdauer.
Nicht tragende Stahlträger können mit verschiedenen Materialien verkleidet werden. Von Holz über Gipskarton bis zum Einbetonieren ist alles möglich. Für eine natürliche und warme Atmosphäre kann eine Verkleidung aus Holz angefertigt werden. Hierfür können Heimwerker selbst eine Umkleidung aus drei Brettern basteln. Eine Alternative dazu ist die Verwendung von Rigips (Gipskartonplatten), die sich leicht gestalten lassen und als Brandschutzbekleidung erhältlich sind.
Die Materialauswahl sollte neben den Brandschutzbestimmungen auch die Optik, Langlebigkeit und den Pflegeaufwand berücksichtigen. Die Befestigung der Verkleidung kann mit Klammern, Kleber oder Schrauben erfolgen, und es können unterschiedliche Befestigungsmethoden kombiniert werden, um die Stabilität der Konstruktion zu erhöhen.
Eine genaue Ausmessung der Stahlträger ist wichtig, um die Umkleidung passgenau anzufertigen. Bei Unsicherheit oder fehlenden handwerklichen Fähigkeiten kann ein Fachbetrieb mit dem Verkleiden der Stahlträger beauftragt werden.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 31.07.2023 | Fördermaßnahmen
Handwerker, wie zum Beispiel Schornsteinfegerbetriebe, haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Kauf neuer Lastenfahrräder zu beantragen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Anhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Ein solches E-Lastenfahrrad, das durch Muskelkraft bewegt wird, verfügt über mindestens zwei Räder, eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und eine maximale Tretunterstützung von 25 km/h.
Die förderfähigen E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen serienmäßig und brandneu sein, eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein gewöhnliches Fahrrad. Nicht förderfähig sind die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport oder private Zwecke vorgesehen sind. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für den Kauf, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Zur Beantragung der Fördermittel sind private Unternehmen jeglicher Rechtsform und Art ihrer Tätigkeit, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, rechtsfähige Vereine und Verbände berechtigt. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Die Anträge für die Förderung können bis zum 29.02.2024 eingereicht werden. Ratenkauf und Mietkauf sind zulässig, wobei bestimmte Bedingungen zu beachten sind.
Die Kontaktperson für weitere Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1016. Mit diesem Link geht’s direkt zu den Förderrichtlinien.
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von Schornsteinfeger | 31.07.2023 | Klimaschutz
Die Popularität kleiner Solaranlagen in Deutschland wächst zunehmend, wie jüngste Zahlen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eindrucksvoll demonstrieren. Die Bundesregierung ist bemüht, die Installation solcher Balkonkraftwerke weiter zu fördern und einfacher zu gestalten.
Laut Bundesnetzagentur hat sich die Zahl der installierten Balkonkraftwerke in Deutschland seit Jahresbeginn verdoppelt, was auf die zunehmende Akzeptanz von erneuerbaren Energien hinweist. Gegenwärtig sind rund 230.000 steckerfertige Erzeugungsanlagen im Register verzeichnet, und mehr als die Hälfte davon wurde im laufenden Jahr in Betrieb genommen.
Die tatsächliche Zahl der installierten Anlagen könnte jedoch höher sein, da es etwa 30.000 weitere Anlagen mit einer Leistung von unter 1 Kilowatt gibt, bei denen nicht klar ist, ob sie als Balkonkraftwerke eingestuft werden. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl nicht registrierter und nicht angemeldeter Anlagen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben in Betrieb genommen wurden.
Die kleineren und relativ günstigen Balkonkraftwerke haben im letzten Jahr aufgrund der stark gestiegenen Strompreise an Beliebtheit gewonnen. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Solarstrom in Haushaltsstrom umwandelt. Ob sich die Anschaffung solcher Anlagen lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Anschaffungspreis, Strompreis und Sonneneinstrahlung und mögliche Verschattung.
Trotz des starken Wachstums der Balkonkraftwerke spielen sie in der gesamten Stromerzeugung Deutschlands bisher eine geringe Rolle. Selbst wenn man die 30.000 Anlagen mit unklarem Status hinzuzählt, beträgt die Gesamtleistung laut Bundesnetzagentur nur 170 Megawatt, was etwa 0,3 Promille des deutschen Stromverbrauchs entspricht.
Die Bundesregierung plant Maßnahmen, um die Installation der Anlagen zu erleichtern und den Sektor weiter zu fördern. Nach einem Referentenentwurf des Justizministeriums soll es Mietern und Wohnungseigentümern einfacher gemacht werden, Balkonkraftwerke zu installieren. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation erhalten, ohne dies beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung begründen zu müssen.
Darüber hinaus plant das Wirtschaftsministerium, die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt anzuheben und die Meldepflichten für Steckersolargeräte zu vereinfachen. Bisher mussten diese Anlagen sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen als auch beim Netzbetreiber gemeldet werden, eine Praxis, die abgeschafft werden soll und die bisher viele Hausbesitzer davon abhält, diese Technologien einzusetzen.
Die Verbreitung von Balkonkraftwerken in Deutschland ist ungleich, wobei sie besonders im Norden des Landes beliebt sind. In Mecklenburg-Vorpommern kommen auf 1000 Einwohner 5 Anlagen, in Schleswig-Holstein sind es 4,2 und in Niedersachsen 3,8. Der Süden mit Bayern und Baden-Württemberg liegt dagegen unter dem deutschen Durchschnitt von 2,7. Die Stadtstaaten mit Werten zwischen 1 und 1,5 stehen am Ende der Skala, was teilweise auf die dortige Bebauungsstruktur zurückzuführen ist.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 30.06.2023 | Klimaschutz
Um die Wärmewende zu erzielen, wurden ambitionierte Ziele gesteckt: Es ist geplant, jährlich 100.000 Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen. Die rasche Expansion des Fernwärmenetzes war das Hauptthema einer gemeinsamen Sitzung von Bundesregierung und Energieindustrie, in der die Bedingungen für die Expansion festgelegt wurden.
Bis 2030 soll die Hälfte der produzierten Wärme klimaneutral sein, wobei der Fokus auf Fernwärme liegt. Jährlich sollen mindestens 100.000 Gebäude neu ans Netz gebracht werden. Gemäß der gemeinsamen Aussage der Teilnehmer würde dies bis 2045 eine Verdreifachung der derzeit angeschlossenen Gebäude bedeuten. Dänemark wird als Vorreiter für dieses ehrgeizige Projekt betrachtet: Dort sind bereits 65% der Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen, im Vergleich zu derzeit nur 14% in Deutschland. Eine weitere Herausforderung: Derzeit stammen etwa 70% der Energie aus klimaschädlichen fossilen Brennstoffen, vor allem Kohle und Gas.
Nur etwa 20% der Fernwärmesysteme nutzen erneuerbare Energien, sagte der Wirtschaftsminister nach der Sitzung. In Dänemark sind es dagegen 65%. Um bis 2045 vergleichbare Werte zu erreichen, muss das, was in Dänemark etwa 50 Jahre gedauert hat, in nur 25 Jahren erreicht werden. Bis 2030 soll mindestens die Hälfte der Fernwärme jedes Netzes aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt werden. Laut den Plänen von Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Klara Geywitz sollen Hausanschlüsse gefördert werden. Sie betonte auch, dass die Preise attraktiv und transparent gestaltet sein müssen, um den Anreiz zum Anschluss an das Wärmenetz zu erhöhen. Verbraucherschutzorganisationen unterstreichen die Notwendigkeit der Preistransparenz.
Die Verbraucherzentrale warnte, dass unregulierte Monopole einzelner Anbieter oft zu hohen Preisen führen. Die Möglichkeit der Einspeisung durch Dritte muss ebenfalls gegeben sein. Sie forderte angemessene Kontrollen, etwa durch eine bundesweite Preisbehörde. Offene Fragen beinhalteten auch, ob Haushalte in Gebieten mit Fernwärmenetzen die freie Wahl haben sollten, ob sie Fernwärme nutzen wollen oder nicht. Städte und Netzbetreiber bringen jedoch eine sogenannte Verbindungs- und Nutzungsverpflichtung ins Spiel, um eine bessere Auslastung und Verteilung der sehr hohen Investitions- und Erschließungskosten zu erreichen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.