Fernwärme – Kosten und Einsatzmöglichkeiten

In der fortwährenden Suche nach umweltfreundlicheren und kosteneffizienteren Heizlösungen gewinnt die Fernwärme zunehmend an Bedeutung. Sie verspricht eine vielversprechende Alternative zu den üblichen Energiequellen wie Strom, Öl und Gas zu sein. Fernwärme versorgt Gebäude mit Raumwärme und Warmwasser, die direkt von einem Kraftwerk über Erdleitungen und Rohre geleitet werden. Diese Art der Wärmeversorgung erfordert keine Heizungsinstallation vor Ort und nutzt vielfältige Energieträger, darunter Öl, Erdgas, Biomasse, erneuerbare Energien und sogar Abfall.

Die Kosten für Fernwärme variieren je nach Anbieter, wobei der Durchschnittspreis bei etwa 16 Cent pro Kilowattstunde liegt. Ein Wechsel zur Fernwärme kann für kleinere Gebäude mit einmaligen Umstellungskosten zwischen 8.000 und 15.000 Euro verbunden sein. Trotz der hohen Investitionskosten ist Fernwärme besonders in dicht besiedelten Gebieten rentabel, da hier die Infrastrukturkosten durch die hohe Anzahl an Nutzern geteilt werden.

Die Umweltfreundlichkeit von Fernwärme hängt stark von den verwendeten Energieträgern und der Effizienz der Kraftwerke ab. Besonders effizient ist die Kraft-Wärme-Kopplung, bei der Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und genutzt werden. Fernwärme bietet den Nutzern Komfort und kann umweltfreundlich sein, birgt aber auch Nachteile wie die feste Bindung an einen Anbieter und die starke Abhängigkeit von dessen Preisen.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Glückstour der Schornsteinfeger wieder mit Rekordergebnis

Die „Glückstour“ der Schornsteinfeger hat in diesem Jahr mit einer beeindruckenden Rekordsumme von 289.744 Euro ihre Ziele weit übertroffen. Die sieben Radetappen, die sich von Freilassing über Landshut, Roth, Kitzingen, Aschaffenburg und Bingen bis nach Bonn erstreckten, waren nicht nur körperlich herausfordernd, sondern auch geprägt von einer Welle der Großzügigkeit und Unterstützung, die die Gesamtspendensumme auf ein neues Rekordniveau anhob.

Die Spenden wurden während der sieben Radetappen, die über mehr als 700 Kilometer führten, gesammelt und am Ende der Tour an den Verein Glückstour übergeben.

Der Verein, der sich seit 18 Jahren um krebs- und schwerstkranke Kinder kümmert, hat bisher fast vier Millionen Euro an Unterstützung für Patienten, deren Familien, Institutionen und Forschungsprojekte bereitgestellt. In den vergangenen 18 Monaten konnten mehr als 780.000 Euro direkt an Betroffene weitergegeben werden. Eingeschlossen sind dabei 58 einzelne Spenden in Höhe von jeweils 3.000 Euro, die an den jeweiligen Etappenorten überreicht wurden.

Die Glückstour wird weiterhin auf Unterstützung zählen können. So kündigte beispielsweise die Schornsteinfegerinnung Trier an, auch weiterhin aktiv Spenden zu sammeln und sich auf die Glückstour 2024 vorzubereiten, die im nächsten Jahr in Trier starten wird.

Link zur Glückstour


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Mindestabstand und Lärmschutz bei Wärmepumpeninstallation

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften für die Installation von Wärmepumpen. Bewohner sollten die Außeneinheit des Heizsystems nicht einfach im Garten installieren, sondern unbedingt die geltenden Abstandsregeln zum Nachbargrundstück und die Lärmschutzregeln beachten, um Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden. Unsere Übersicht zeigt, dass Anwohner in den meisten Fällen mit einem Abstand von drei Metern zum Nachbarn auf der sicheren Seite sind.

BundeslandAbstand der Außeneinheit zum Nachbargrundstück
Baden-WürttembergKein Mindestabstand
BayernRechtslage ungeklärt, Revision beim Bundesgerichtshof
BerlinMindestabstand 3,0 Meter
Brandenburgkein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
BremenKein Mindestabstand
HamburgMindestabstand 2,50 Meter (sofern gebäudeähnlich)
HessenKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
Mecklenburg-VorpommernMindestabstand 3,00 Meter (sofern gebäudeähnlich)
NiedersachsenRechtslage ungeklärt
Nordrhein-WestfalenMindestabstand 0,5 Meter
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand
SaarlandKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
SachsenRechtslage ungeklärt
Sachsen-AnhaltRechtslage ungeklärt
Schleswig-HolsteinMindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich)
ThüringenMindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich)

Obwohl Wärmepumpen recht kompakt sind, können sie in einigen Fällen als „gebäudeähnlich“ eingestuft werden. In Hamburg muss der Abstand zu gebäudeähnlichen Strukturen zum Nachbarn beispielsweise 2,50 Meter betragen, während es in Berlin oder Schleswig-Holstein drei Meter sind. In anderen Gegenden gibt es noch keine spezifischen Vorschriften. In solchen Fällen legen die Gerichte die Regeln individuell fest. In Bayern wurden Wärmepumpen vom Oberlandesgericht nicht als gebäudeähnlich eingestuft, aber eine Revision beim Bundesgerichtshof ist noch anhängig. Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits von den Mindestabständen für Wärmepumpen verabschiedet, während in Nordrhein-Westfalen seit Anfang des Jahres nur noch ein halber Meter Abstand vorgeschrieben ist. Dies erleichtert und flexibilisiert die Installation für Verbraucher, kann jedoch zu Problemen mit den Nachbarn führen, wenn die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten werden.

Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Anwohner bei der Installation der Wärmepumpe alle Richtlinien beachten. Die Installateure sollten zwar mit den gängigen Abstandsregeln und Lärmvorschriften vertraut sein, aber die Verantwortung liegt beim Kunden. Experten empfehlen, vor dem Einbau einer Anlage schriftliche Informationen zu allen relevanten Vorschriften von der örtlichen Baubehörde einzuholen und diese auch dem Installateur zu übermitteln. Es wird empfohlen, nur erfahrene Unternehmen zu beauftragen und nach Referenzen zu fragen.

Auch die Geräuschentwicklung der Wärmepumpen kann zum Problem werden: Die Außeneinheit einer Wärmepumpe darf nicht lauter sein als die gängigen Lärmschutzvorschriften vorsehen. In reinen Wohngebieten sind 50 Dezibel erlaubt, nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr hingegen lediglich 35 Dezibel. Einige Hersteller bieten eine sogenannte Nachtabsenkung an, die den Schall um bis zu fünf Dezibel reduzieren kann. Schallschutzhauben für die Außeneinheiten sind ebenfalls eine gute Möglichkeit zur Lärmminderung. Selbst vermeintlich kleine bauliche Unterschiede wie Standfüße oder Sockel können dazu beitragen, Vibrationen zu minimieren und somit auch die Geräuschentwicklung zu reduzieren.

GebietsartTagsüberNachts
Reine Wohngebiete50 Dezibel35 Dezibel
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete55 Dezibel40 Dezibel
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete60 Dezibel45 Dezibel
Gewerbegebiete60 Dezibel50 Dezibel
Industriegebiete70 Dezibel70 Dezibel

 


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Heizungsbestand in Deutschland 2022

Die jährliche Veröffentlichung von Heizungsdaten durch das deutsche Schornsteinfegergewerbe bietet interessante Einblicke, besonders im Kontext des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Besonders relevant sind dabei die Zahlen und Trends im Bereich der Öl- und Gasheizungen:

Laut den Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks nutzten 2022 mehr als 19 Millionen Heizsysteme fossile Energieträger. Von diesen wurden nahezu 14 Millionen mit Gas und etwa 5 Millionen mit Öl betrieben. Trotz eines geringfügigen Rückgangs der Gesamtzahl der fossilen Heizungen um 0,6 Prozent verzeichnete man einen simultanen Anstieg der Brennwertgeräte in beiden Kategorien. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der Anteil der Gasbrennwertgeräte um etwa 4,3 Prozent auf knapp 8 Millionen Anlagen. Auch die Menge der Ölbrennwertgeräte stieg im Jahresvergleich um 4,5 Prozent auf über 800.000 Anlagen. Dabei zeigt sich, dass mehr als die Hälfte aller Gasheizungen effiziente Brennwerttechnik nutzen, während es bei den Ölheizungen lediglich rund 19 Prozent sind.

Im derzeitigen Entwurf des GEG ist keine allgemeine Betriebsbeschränkung für ältere Öl- und Gasheizungen vorgesehen. Allerdings wäre bei einem Defekt die Installation eines neuen fossilen Heizsystems nur vorübergehend gestattet. Innerhalb von drei Jahren müsste der Eigentümer auf erneuerbare Energien umsteigen, um den vorgeschriebenen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erreichen. Finanzielle Härten für einkommensschwache Haushalte und Rentner sollen durch Ausnahmen und Härtefallregelungen abgefedert werden. Es könnten jedoch noch Änderungen in diesen Bereichen eingeführt werden. Das Schornsteinfegergewerbe deutet den beobachteten Anstieg als Reaktion der Hausbesitzer auf das geplante GEG und ein mögliches Verbot von Öl- und Gasheizungen. Mit der kommenden CO2-Preisgestaltung wird erwartet, dass die Nachfrage nach fossilen Heizsystemen weiter sinken wird, da viele Hausbesitzer auf erneuerbare Energien umstellen möchten, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Energiekosten zu reduzieren.

Bei der Betrachtung alternativer Heizsysteme wird klar, dass Wärmepumpen nicht für jedes Gebäude die perfekte Lösung darstellen. Dies hängt stark vom Gebäude selbst sowie von der vorhandenen Infrastruktur ab. Biomasseanlagen können laut aktuellem GEG-Entwurf nur in Bestandsgebäuden als erneuerbare Energie eingerechnet werden, obwohl das Schornsteinfegergewerbe deren Einsatz auch in Neubauten befürwortet, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Im Jahr 2022 wurden zudem mehr als eine Million Holzzentralheizungen und 11,5 Millionen Einzelraumfeuerstellen für feste Brennstoffe in Betrieb genommen, die eine teilweise Substitution fossiler Wärmequellen ermöglichen.

Dieses Jahr war geprägt von einer kontinuierlichen, wenn auch verhaltenen, Bewegung weg von fossilen Brennstoffen hin zu effizienteren und nachhaltigeren Heizlösungen. Der legislative Druck durch das Gebäudeenergiegesetz und das potenzielle Verbot von Öl- und Gasheizungen hat einen Teil zu dieser Entwicklung beigetragen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie diese Trends sich weiterentwickeln werden, insbesondere im Hinblick auf die kommende CO2-Bepreisung und den kontinuierlichen technologischen Fortschritt im Bereich erneuerbarer Heizsysteme.


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Erste Frau im Vorstand der Schornsteinfeger

Im Rahmen des 139. Verbandstags des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks am 20. Juni 2023 in Bonn wurden zwei Schlüsselpositionen des Bundesvorstands besetzt. Dr. Julian Schwark erhielt eine deutliche Mehrheit der Stimmen und wurde in seiner Rolle als Vorstand Energie bestätigt. Dr. Schwark hatte das Amt des Ressortleiters Energie im Juni 2022 übernommen und ist seit Januar 2023 Vorstandsmitglied.

Julia Bothur wurde als neue Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gewählt. Sie hat eine beeindruckende Karriere vorzuweisen und zeichnet sich nicht nur als das jüngste Vorstandsmitglied des Bundesverbandes aus, sondern ist auch die erste Frau in einer Führungsposition auf Bundesebene. Bothur, eine Energieberaterin, Brandschutztechnikerin und Maschinenbauingenieurin aus Nordrhein-Westfalen, hat in den vergangenen Jahren Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit und in Projekten mit Handwerkskammern und Ministerien gesammelt.

Der Bundesvorstand des Schornsteinfegerhandwerks besteht derzeit aus Alexis Gula (Präsident), Andreas Peeters (Vizepräsident und Vorstand Finanzen), Markus Burger (Vorstand Technik), Dr. Julian Schwark (Vorstand Energie), Udo Voigt (Vorstand Berufsbildung) und Julia Bothur (Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).

(c) Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks


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