Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften für die Installation von Wärmepumpen. Bewohner sollten die Außeneinheit des Heizsystems nicht einfach im Garten installieren, sondern unbedingt die geltenden Abstandsregeln zum Nachbargrundstück und die Lärmschutzregeln beachten, um Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden. Unsere Übersicht zeigt, dass Anwohner in den meisten Fällen mit einem Abstand von drei Metern zum Nachbarn auf der sicheren Seite sind.

BundeslandAbstand der Außeneinheit zum Nachbargrundstück
Baden-WürttembergKein Mindestabstand
BayernRechtslage ungeklärt, Revision beim Bundesgerichtshof
BerlinMindestabstand 3,0 Meter
Brandenburgkein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
BremenKein Mindestabstand
HamburgMindestabstand 2,50 Meter (sofern gebäudeähnlich)
HessenKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
Mecklenburg-VorpommernMindestabstand 3,00 Meter (sofern gebäudeähnlich)
NiedersachsenRechtslage ungeklärt
Nordrhein-WestfalenMindestabstand 0,5 Meter
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand
SaarlandKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
SachsenRechtslage ungeklärt
Sachsen-AnhaltRechtslage ungeklärt
Schleswig-HolsteinMindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich)
ThüringenMindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich)

Obwohl Wärmepumpen recht kompakt sind, können sie in einigen Fällen als „gebäudeähnlich“ eingestuft werden. In Hamburg muss der Abstand zu gebäudeähnlichen Strukturen zum Nachbarn beispielsweise 2,50 Meter betragen, während es in Berlin oder Schleswig-Holstein drei Meter sind. In anderen Gegenden gibt es noch keine spezifischen Vorschriften. In solchen Fällen legen die Gerichte die Regeln individuell fest. In Bayern wurden Wärmepumpen vom Oberlandesgericht nicht als gebäudeähnlich eingestuft, aber eine Revision beim Bundesgerichtshof ist noch anhängig. Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits von den Mindestabständen für Wärmepumpen verabschiedet, während in Nordrhein-Westfalen seit Anfang des Jahres nur noch ein halber Meter Abstand vorgeschrieben ist. Dies erleichtert und flexibilisiert die Installation für Verbraucher, kann jedoch zu Problemen mit den Nachbarn führen, wenn die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten werden.

Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Anwohner bei der Installation der Wärmepumpe alle Richtlinien beachten. Die Installateure sollten zwar mit den gängigen Abstandsregeln und Lärmvorschriften vertraut sein, aber die Verantwortung liegt beim Kunden. Experten empfehlen, vor dem Einbau einer Anlage schriftliche Informationen zu allen relevanten Vorschriften von der örtlichen Baubehörde einzuholen und diese auch dem Installateur zu übermitteln. Es wird empfohlen, nur erfahrene Unternehmen zu beauftragen und nach Referenzen zu fragen.

Auch die Geräuschentwicklung der Wärmepumpen kann zum Problem werden: Die Außeneinheit einer Wärmepumpe darf nicht lauter sein als die gängigen Lärmschutzvorschriften vorsehen. In reinen Wohngebieten sind 50 Dezibel erlaubt, nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr hingegen lediglich 35 Dezibel. Einige Hersteller bieten eine sogenannte Nachtabsenkung an, die den Schall um bis zu fünf Dezibel reduzieren kann. Schallschutzhauben für die Außeneinheiten sind ebenfalls eine gute Möglichkeit zur Lärmminderung. Selbst vermeintlich kleine bauliche Unterschiede wie Standfüße oder Sockel können dazu beitragen, Vibrationen zu minimieren und somit auch die Geräuschentwicklung zu reduzieren.

GebietsartTagsüberNachts
Reine Wohngebiete50 Dezibel35 Dezibel
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete55 Dezibel40 Dezibel
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete60 Dezibel45 Dezibel
Gewerbegebiete60 Dezibel50 Dezibel
Industriegebiete70 Dezibel70 Dezibel

 


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.