Bis Ende 2026 sollen Großstädte und bis Ende 2028 kleinere Städte Wärmepläne erstellen, um den Energieverbrauch und die Heizmethoden der Haushalte zu erfassen.Haushalte sollen demgemäß Daten zu Energieträgern und Verbräuchen der letzten drei Jahre bereitstellen, einschließlich Heiz- und Stromverbrauch sowie Nutzung von Photovoltaik oder Wärmepumpen. Die Kommunen sind für die Bestandsanalyse verantwortlich und benötigen Informationen zu Heizungsart, Energieträger, Baujahr der Anlage, Adresse und Lage des Haushalts. Mieter und Eigentümer müssen ihren Verbrauch für die Jahre 2021, 2022 und 2023 dem Vermieter mitteilen. Der Energieverbrauch kann bei den Netzbetreibern abgefragt werden, ältere Daten finden sich auf Rechnungen der Jahre 2021 oder 2022. Die Weitergabe von Verbrauchsdaten an Dritte durch Netzbetreiber erfordert eine Einwilligung der betroffenen Haushalte. Es ist noch unklar, wie der Verbrauch ermittelt werden soll, wenn innerhalb eines Jahres mehrmals der Versorger gewechselt wurde. Die genauen Vorgaben zur Datenerhebung sind bisher eher vage formuliert. Schornsteinfeger weisen darauf hin, dass die Überprüfung von Heizkesseln, Dämmung, Heizungsrohren und die Ermittlung des Einsparpotenzials einen Mehraufwand bedeute, dessen Kosten die Haushalte tragen müssten. Es ist möglich, dass ein Teil der Kosten in diesem Zusammenhang von Bund und Ländern übernommen wird.


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