Austausch der Gastherme

Der Austausch von Gasthermen ist für viele Haushalte aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig. Während ältere Heizsysteme eine Lebensdauer von über 30 Jahren aufweisen können, beträgt die Lebensdauer moderner Gasthermen trotz regelmäßiger Wartung nur 15 bis 20 Jahre. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass Vermieter Gasthermen, die mindestens 30 Jahre alt sind, erneuern. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gasheizungen ab 2024 verboten werden, doch nach Überarbeitungen des Gesetzes sind Ausnahmen vorgesehen. Ab 2028 wird der Einbau neuer Gasthermen generell untersagt, mit dem Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.

Moderne Gasthermen bieten zahlreiche Vorteile, darunter eine effiziente Brennwerttechnik, platzsparende Bauweise und geringeren Gasverbrauch. Allerdings haben sie auch Nachteile, wie eine kürzere Lebensdauer im Vergleich zu traditionellen Heizungen.

Online-Plattformen bieten eine Vielzahl von Gasthermen zur Selbstinstallation an. Als exemplarisches Beispiel liegen die Kosten für eine bestimmte Erdgasheizung ohne Warmwasserkessel und weiteres Zubehör unter 3.000 Euro.

Ein aktuelles alternatives Angebot im Internet für eine Brennwert-Gasheizung liegt preislich bei etwa 4.000 Euro. Dieses Paket beinhaltet wesentliche Zubehörteile sowie einen Warmwasserspeicher. Üblicherweise wird jedoch ein Fachexperte für die Installation solcher Systeme herangezogen.

Bei einer real durchgeführten Installation einer Gasheizung mit einer Kapazität von 20 Kilowatt ergaben sich folgende Kosten: Brennwert-Heizkessel inklusive Warmwasserspeicher 3.600 Euro, Pumpen und Ventile 670 Euro, Rohrleitungen und weiteres Zubehör 830 Euro, und Montagekosten von 2.540 Euro. Inklusive der Mehrwertsteuer von 1.450 Euro belief sich die Gesamtkosten auf 9.090 Euro (Stand: Juni 2023).

Frühere staatliche Unterstützungen für Standard-Gasheizungen sind nicht mehr verfügbar. Aktuelle Förderprogramme existieren jedoch für Gasheizungen, die als Hybridheizsysteme in Kombination mit Wärmepumpen oder Solaranlagen betrieben werden.

Die Bundesfördermöglichkeiten sind im Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz detailliert aufgeführt. Bei der Installation einer umweltfreundlichen Hybridheizung kann die Grundförderung bis zu 30 Prozent der anfallenden Kosten betragen. Für den Ersatz einer fossilen Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist und bis 2028 ausgetauscht wird, gibt es zusätzlich einen Bonus von 20 Prozent.

Deutlicher Rückgang bei Wärmepumpen und Sanierungen

Im ersten Halbjahr 2023 gab es einen deutlichen Rückgang in der Nachfrage nach Wärmepumpen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzeichnete 48.804 Anträge zur Förderung der Beschaffung einer Wärmepumpe, im Vergleich zu 97.766 Anträgen im Vorjahr. Ebenfalls wurde ein Rückgang bei den Dämmprojekten für Häuser festgestellt. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 wurden 14,88 Millionen Quadratmeter Gebäudefläche gedämmt, was einem Minus von 14,82% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) zeigt Besorgnis über die Auswirkungen dieser Trends auf die nationalen Klimaziele im Gebäudesektor. Es gibt eine Verschiebung von Modernisierungsmaßnahmen hin zu Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund steigender Baupreise, Zinsen und Förderkürzungen. Verschiedene Gründe für die Zurückhaltung bei den Anträgen werden in der Branche diskutiert, darunter die geringere Sorge vor einem Gasmangel, Debatten um das Gebäudeenergiegesetz, Unsicherheit über die zu wählende Technik und die Aussicht auf höhere Förderungen im kommenden Jahr. Es wird jedoch vor möglichen langen Wartezeiten bei der Bewilligung der Fördermittel und bei Installationen durch Fachbetriebe im nächsten Jahr gewarnt, falls die Nachfrage sprunghaft ansteigt.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

 

Energieineffiziente Gebäude verlieren drastisch an Wert

Die Energieeffizienz eines Gebäudes gewinnt als Wertfaktor im Immobilienbereich immer mehr an Bedeutung. Wegen steigender Zinsen und strengerer Klimaschutzbestimmungen fallen die Preise insbesondere für unsanierte Immobilien mit niedriger Energieklasse. Zwei Gesetzesinitiativen, das geplante Heizungsgesetz und das EU-Gesetz zur Gebäudeenergie, zielen darauf ab, bis Mitte des Jahrhunderts einen emissionsfreien Gebäudesektor zu erreichen. Sowohl Immobilieneigentümer als auch Kaufinteressierte sind angesichts dieser Veränderungen verunsichert, was letztendlich zu fallenden Kaufpreisen führt. Besonders betroffen sind Immobilien mit niedriger Energieeffizienzklasse.

Eine Studie von Immoscout24 zeigt, dass selbst in großen Metropolen Immobilien mit niedriger Energieeffizienzklasse signifikante Preisabschläge verzeichnen. Die Untersuchung zeigt Preisabschläge für Wohnungen und Einfamilienhäuser je nach Energieeffizienzklasse und Standort, wobei Gebäude der niedrigsten Energieeffizienzklasse (H) bis zu 51% unter dem Preis von Gebäuden der höchsten Klasse (A) liegen. Eine weitere Umfrage von Immoscout24 identifizierte hohe zukünftige Investitionen aufgrund von Klimaschutzauflagen als einen wichtigen Faktor, der Kaufinteressierte vom Erwerb einer Immobilie abhält. Angesichts der Ära des Klimawandels und steigender regulatorischer Anforderungen für Emissionsreduktionen gewinnt die Energieeffizienz einer Immobilie an Bedeutung für ihren Wert und ihre Attraktivität. Die altbekannte Immobilienweisheit ‚Lage, Lage, Lage‘ wird nun durch den kritischen Faktor ‚Energieeffizienz‘ erweitert.


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Gebäude des Bundes werden nicht mit erneuerbaren Energien beheizt

Ganz Deutschland diskutiert über die Frage, wie künftig klimafreundlich geheizt wird und die Ampelregierung streitet darüber, ob das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Doch wie sieht die Heizungssituation eigentlich bei den Immobilien des Bundes aus? Dazu gibt es eine Anfrage aus der Linken-Bundestagsfraktion und eine Antwort aus dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium – mit einer geradezu erschütternden Bilanz:
Aktuell sind die Liegenschaften des Bundes nur zu 0,96 Prozent mit Heizungssystemen ausgestattet, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (vor allem Wärmepumpen und Biomassekessel) heizen. Im Wirtschaftsministerium, das das neue Heizungsgesetz mit vorantreibt, sind es lediglich 0,05 Prozent der Fläche.

Insgesamt gibt es bis jetzt in allen Bundesministerien 139 Wärmepumpen oder Biomassekessel. Noch am besten schneidet das Verteidigungsministerium ab. Dort gibt es 67 Wärmepumpen oder Biomassekessel, um die 108.000 Quadratmeter zu heizen. Damit sind hier 0,33 Prozent der beheizbaren Fläche im Ministerium mit erneuerbaren Energien beheizt.

So fordern Oppositionspolitiker, dass die Regierung und ihre Ministerien bei der Heizungswende vor allem bei den Immobilien des Bundes vorangehen müssen. Für die Gebäude der Bundesministerien gilt dabei – wie bei allen anderen Gebäuden auch – dass funktionierende Heizungen nicht entfernt werden müssen. Die Bundesministerien schneiden jedoch im Vergleich mit allen bestehenden Gebäuden in Deutschland schlecht ab. Denn insgesamt liegt der Anteil von erneuerbaren Energien bei der Gebäudewärme bei 15 Prozent. Laut Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollen spätestens zum Jahr 2045 alle Liegenschaften des Bundes ohne fossile Brennstoffe und klimaneutral beheizt werden. Bis dahin müssen die Heizungen in den Bundesministerien umfassend umgebaut werden. Wieviel das kosten wird, ist noch offen. Klar ist nur, dass es teuer werden wird.


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Neue Vorschriften für Heizanlagen: Hohe Strafen bei Nichtbeachtung

Hausbesitzer, die den notwendigen Austausch alter Heizanlagen umgehen wollen, drohen hohe Geldstrafen. Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtet Hausbesitzer dazu, bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren zu ersetzen. Neue Heizungen müssen zudem auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn ein notwendiger Austausch nicht stattfindet.

Der Schornsteinfeger ist innerhalb von sieben Jahren zweimal, während der sogenannten „Feuerstättenschau“ verpflichtet, alle Heizanlagen im Haus zu überprüfen. Anschließend soll anscheinend ein offizieller Bescheid folgen, der anzeigt, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten bis wann durchgeführt werden müssen.
Wenn festgestellt wird, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, so sind die Schornsteinfeger verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden. Da in jedem Bundesland unterschiedliche Behörden für die Kontrolle zuständig sind, kann es auch se in, dass zunächst nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und repariert werden, solange sie den Anforderungen des GEG entsprechen. Zudem sieht die Änderung des GEG eine mehrjährige Übergangsfrist vor, damit der Umstieg nicht ad hoc erfolgen muss. Für den Umstieg sind zudem verschiedene Fördermöglichkeiten vorgesehen. Weitere Ausnahmen werden geprüft, um mögliche soziale Härten abzufedern.

Obwohl die Verpflichtung zum Erneuerbaren Heizen nur für den Einbau neuer Heizungen gilt, ist es wichtig, dass Hausbesitzer ihre Heizanlagen im Auge behalten und gegebenenfalls erneuern, um die Umweltbelastung zu verringern und eben hohe Geldstrafen zu vermeiden.


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Deutschland hinkt bei energetischer Sanierung hinterher

Die Bundesregierung fördert die Sanierung von Gebäuden, um die Klimaziele zu erreichen, Experten warnen jedoch, dass das derzeitige Tempo nicht ausreicht, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Laut Expertenuntersuchung wurden in Deutschland weit weniger Häuser und Wohnungen energieeffizient saniert als zur Erreichung der Klimaziele notwendig sind; Schätzungen zufolge sind es jährlich nur rund 500.000 Wohneinheiten, was etwa einem Prozent der jährlichen Renovierungsrate für Wohnungen in Deutschland entspricht. Diese Rate müsste jedoch verdoppelt werden, um die Klimaziele des Landes zu erreichen.
Der Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat im Dezember 2022 eine Umfrage durchgeführt und festgestellt, dass 84 Prozent der Befragten gestiegene Materialkosten als großes Modernisierungshindernis nennen. 57 Prozent sahen ein erhöhtes Finanzierungskosten und 55 Prozent die fehlende Bau- und Handwerkskapazitäten als größtes Hemmnis.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen. Neben der Förderung von nachhaltigen Neubauten konzentriert sich die Bundesregierung auf die Sanierung bestehender Gebäude, da hier der größte Klimaschutzeffekt erzielt werden kann.
Da die Kosten für energetische Sanierungen weiter steigen, fordern Immobilienunternehmer eine kommunale Wärmeplanung, um den Steuerzahler zu entlasten.
Die Investitionen des Staates in Energiesparmaßnahmen bei Eigenheimen sind ineffizient und bringen nicht die gewünschte Wirkung, so der GdW. Der GdW ist der Ansicht, dass sich die Regierung auf andere Maßnahmen konzentrieren sollte, um den Energieverbrauch der Haushalte zu senken.
Der GdW hat vorgeschlagen, anstatt die energetische Sanierung einzelner Wohneinheiten anzugehen, sei es sinnvoller, sich auf die kommunale Wärmeplanung und den Abbau von Hürden für Mieterstrom zu konzentrieren, um die CO2-Bilanz insgesamt zu verringern. Er glaubt, dass dies zur Erreichung der Klimaziele effektiver wäre als die aufwändige Renovierung einzelner Einheiten.


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