Der Austausch von Gasthermen ist für viele Haushalte aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig. Während ältere Heizsysteme eine Lebensdauer von über 30 Jahren aufweisen können, beträgt die Lebensdauer moderner Gasthermen trotz regelmäßiger Wartung nur 15 bis 20 Jahre. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass Vermieter Gasthermen, die mindestens 30 Jahre alt sind, erneuern. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gasheizungen ab 2024 verboten werden, doch nach Überarbeitungen des Gesetzes sind Ausnahmen vorgesehen. Ab 2028 wird der Einbau neuer Gasthermen generell untersagt, mit dem Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.

Moderne Gasthermen bieten zahlreiche Vorteile, darunter eine effiziente Brennwerttechnik, platzsparende Bauweise und geringeren Gasverbrauch. Allerdings haben sie auch Nachteile, wie eine kürzere Lebensdauer im Vergleich zu traditionellen Heizungen.

Online-Plattformen bieten eine Vielzahl von Gasthermen zur Selbstinstallation an. Als exemplarisches Beispiel liegen die Kosten für eine bestimmte Erdgasheizung ohne Warmwasserkessel und weiteres Zubehör unter 3.000 Euro.

Ein aktuelles alternatives Angebot im Internet für eine Brennwert-Gasheizung liegt preislich bei etwa 4.000 Euro. Dieses Paket beinhaltet wesentliche Zubehörteile sowie einen Warmwasserspeicher. Üblicherweise wird jedoch ein Fachexperte für die Installation solcher Systeme herangezogen.

Bei einer real durchgeführten Installation einer Gasheizung mit einer Kapazität von 20 Kilowatt ergaben sich folgende Kosten: Brennwert-Heizkessel inklusive Warmwasserspeicher 3.600 Euro, Pumpen und Ventile 670 Euro, Rohrleitungen und weiteres Zubehör 830 Euro, und Montagekosten von 2.540 Euro. Inklusive der Mehrwertsteuer von 1.450 Euro belief sich die Gesamtkosten auf 9.090 Euro (Stand: Juni 2023).

Frühere staatliche Unterstützungen für Standard-Gasheizungen sind nicht mehr verfügbar. Aktuelle Förderprogramme existieren jedoch für Gasheizungen, die als Hybridheizsysteme in Kombination mit Wärmepumpen oder Solaranlagen betrieben werden.

Die Bundesfördermöglichkeiten sind im Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz detailliert aufgeführt. Bei der Installation einer umweltfreundlichen Hybridheizung kann die Grundförderung bis zu 30 Prozent der anfallenden Kosten betragen. Für den Ersatz einer fossilen Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist und bis 2028 ausgetauscht wird, gibt es zusätzlich einen Bonus von 20 Prozent.