Optimale Raumtemperatur spart Kosten und schont die Umwelt

Die optimale Raumtemperatur hängt im Wesentlichen von der Nutzung des Raums und den individuellen Bedürfnissen der Bewohner ab. Ein Flur kann beispielsweise kühler sein als ein Wohnzimmer oder ein Arbeitszimmer, in dem man deutlich mehr Zeit verbringt. Neben dem persönlichen Wohlbefinden spielen auch ökologische und ökonomische Faktoren eine Rolle bei der Bestimmung der optimalen Temperatur. Eine universelle Temperatur gibt es nicht, zu unterschiedlich sind die Bedürfnisse und das individuelle Empfinden.

Die ideale Raumtemperatur variiert stark und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Personen, ihrer jeweiligen Aktivität und der Dauer, die sie im Raum verbringen. Auch bauliche Aspekte können eine Rolle spielen – weniger gut isolierte Wohnbereiche könnten beispielsweise mehr Heizung und höhere Temperaturen erfordern, da sie sich schneller abkühlen. Dies erzeugt logischerweise auch deutlich höhere Kosten.

Grundsätzlich kann es in weniger genutzten Räumen kühler sein als in Räumen, in denen man viel Zeit verbringt. Eine Ausnahmn bildet die Temperatur im Badezimmer, die zwischen 23 und 24 Grad Celsius liegen sollte, um auch unbekleidet für Komfort und ein wohliges Gefühl zu sorgen. Wohnbereiche sollten etwa 22 Grad Celsius haben. Wenn es Babys oder Kleinkinder in einem Haushalt gibt, sollten deren Räume wärmer sein, etwa 24 Grad Celsius. In Schlafzimmern liegt die optimale Raumtemperatur zwischen 16 und 19 Grad Celsius. Wenn das Schlafzimmer auch tagsüber als Arbeitsplatz dient, muss die Temperatur entsprechend angepasst werden. Es ist wichtig, die Raumtemperatur nicht unter 14 Grad Celsius sinken zu lassen. Flure benötigen normalerweise nur 15 bis 17 Grad Celsius, und Treppenhäuser können gar nur 12 bis 15 Grad aufweisen. Jedoch ist unbedingt darauf zu achten, dass sich kein Schimmel bildet.

Tagsüber wird empfohlen, die Heizung herunterzudrehen, insbesondere wenn man nicht zu Hause ist. Im Sommer kann es schwierig sein, die vorgenannten Temperaturen zu halten. Das Schließen der Fenster tagsüber und das Abdunkeln der Räume können jedoch helfen, die Zimmer kühler zu halten und die Einwirkung externer Wärme zu verhindern oder zu reduzieren.

Die Zahlen auf dem Thermostat eines Heizkörpers geben Auskunft über die gewünschte Raumtemperatur. Über ein Ventil steuert das Thermostat die Temperatur im Raum automatisch. Die Zahlen symbolisieren dabei die angestrebte Raumtemperatur, was bedeutet, dass die Werte auf dem Drehregler nicht zufällig gewählt sind.

Die Zahlen auf dem Thermostat stellen keine Gradangaben dar, sondern lediglich Werte von 0 bis 5. Jeder Strich dazwischen steht für einen Grad mehr oder weniger. Die den Zahlen entsprechenden Temperaturen sind wie folgt:

0: Heizkörper ist ausgeschaltet
1: 12 Grad Celsius
2: 16 Grad Celsius
3: 20 Grad Celsius
4: 24 Grad Celsius
5: 28 Grad Celsius

Heizkörperhersteller geben keine genauen Gradangaben, da die tatsächliche Raumtemperatur erheblich variieren kann. Die Temperatur kann höher oder niedriger sein als die am Heizkörper eingestellte Temperatur. Daher können die Hersteller nicht garantieren, welche Temperatur in einem Raum vorliegt. Der Sensor im Thermostat kann beispielsweise anzeigen, dass die eingestellte Temperatur im Raum erreicht ist, obwohl es am anderen Ende des Raumes noch einige Grad kühler ist. Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass das Aufdrehen der Heizung zu einer schnelleren Erwärmung führt. Wenn man die Heizung auf Stufe 5 einstellt, wird nicht schneller, sondern nur länger geheizt. Heißes Wasser fließt so lange, bis die eingestellte Temperatur erreicht ist. Daher entstehen unnötige Heizkosten, wenn man eine hohe Heizstufe einstellt. Laut verschiedenen Studien spart man bei einem Grad weniger Raumtemperatur sechs Prozent Heizenergie ein.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Entwicklungen im Heizungssektor in Deutschland 2023

Entwicklungen im Heizungssektor in Deutschland 2023
In Deutschland ist die Nachfrage nach neuen Heizungen 2023 deutlich gestiegen. Laut Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) stiegen die Verkaufszahlen auf dem Markt für Wärmeerzeuger im ersten Quartal 2023 um insgesamt 38 Prozent auf 306.500 verkaufte Einheiten. Ein besonderer Anstieg ist bei den Verkäufen von Wärmepumpen zu verzeichnen, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um beeindruckende 111 Prozent gestiegen sind.

Gasheizungen verzeichneten im ersten Quartal 2023 ebenfalls ein Wachstum, nach einem Rückgang von 8 Prozent im Vorjahr. Trotz der unterbrochenen Gaslieferungen aus Russland infolge des Kriegs in der Ukraine und der daraus resultierenden Versorgungsproblematik, stiegen die Verkäufe um 14 Prozent. Ölheizungen konnten ihren Absatz sogar verdoppeln, obwohl sie mit 21.500 verkauften Einheiten nur einen Marktanteil von 7 Prozent ausmachen. Pellets hingegen verzeichneten einen Rückgang von 11 Prozent. Der BDH kritisiert den starken Abbau staatlicher Förderung seit August als Hauptursache für diesen Rückgang.

Bei den zukünftigen Entwicklungen auf dem Heizungsmarkt bleiben die volatilen Energiepreise mit tendenziell steigender Tendenz ein wichtiger Faktor. Hohe Inflation und steigende Zinsen könnten ebenfalls zu einer Verringerung der Kaufkraft führen. Eine weitere Hürde stellt der Markteinbruch im Bereich der Gebäudeneubauten dar. Trotzdem prognostiziert der BDH für den Absatz von Wärmeerzeugern ein anhaltendes Wachstum von deutlich über 10 Prozent, wobei Wärmepumpen den größten Anteil daran haben werden.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Höhere Mietkosten durch Wärmepumpen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass Robert Habecks Plan, die Heizsysteme in Deutschland auf erneuerbare Energien umzurüsten, die Mieten beträchtlich steigen lassen wird. Die Bundesregierung beabsichtigt, strengere Vorschriften für neue Heizungen einzuführen, insbesondere im Gebäudebereich. Bis 2045 soll hier vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der Mieterbund befürchtet, dass Vermieter die Kosten für teure und umweltfreundliche Wärmepumpenheizungen auf die Mieter abwälzen werden.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 559) darf die Jahresmiete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Die Mieterhöhung darf jedoch innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter betragen. Bei einer Wohnungsgröße von 100 Quadratmetern kann die Miete nach einer Sanierung um bis zu 300 Euro steigen. Der DMB sorgt sich, dass Mieter dadurch übermäßige Kosten tragen müssen und die Mieten insgesamt ansteigen werden. Viele Mieter könnten sich solche Erhöhungen nicht leisten, hätten aber aufgrund des drastischen Wohnungsmangels in Großstädten und Ballungsgebieten kaum Alternativen. Ein weiteres Problem könnte entstehen, wenn die höheren Mietpreise auch dann bestehen bleiben, wenn die Heizungskosten längst gedeckt sind. Vermieter können die Kosten unbegrenzt auf die Mieter umlegen, selbst wenn sie sie durch die Mieterhöhung wieder eingenommen haben. Die Möglichkeiten für Mieter bei Mieterhöhungen durch energetische Sanierungen sind begrenzt.

Obwohl der Gesetzesentwurf den Schutz der Mieter vor Kostensteigerungen vorsieht, gibt es noch Lücken. Die Kosten können nur umgelegt werden, wenn es sich um eine „modernisierende Instandsetzung“ handelt, bei der auch die Mieter von niedrigeren Heizkosten profitieren. Wenn jedoch die aktuelle Heizung defekt ist und ersetzt werden muss, können die Kosten ohnehin nicht umgelegt werden. Der DMB fordert, dass die Kosten für den verpflichtenden Heizungstausch nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, da dies dazu führen könnte, dass sich viele Menschen ihre Wohnung nicht mehr leisten können.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Weiterbildungsförderung für Handwerksbetriebe

Bis zu 90 Prozent Zuschuss zu Schulungen und Coachings: Der Bund startet am 1. April ein neues Förderprogramm für Handwerker, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Experten für Wärmepumpen machen möchten. Ab 2024 sollen jedes Jahr in Deutschland mindestens 500.000 Wärmepumpen installiert werden. Der Zentralverband SHK schätzt nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass aktuell aber nur rund 15 Prozent der Betriebe tatsächlich fähig sind, Wärmepumpen im Bestand zu planen, zu montieren und einzuregulieren. Mit einer großen Weiterbildungsoffensive will das Bundeswirtschaftsministerium jetzt jährlich mindestens 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker zu Experten für Wärmepumpen machen. Ein am 1. April startendes Programm fördert Schulungen zur Auslegung, zum Einbau von Wärmepumpen. Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe, kurz BAW. Antragsteller können mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.

Als praktische Qualifizierungsmaßnahme wird auch ein Coaching vor Ort („training-on-the-job“) zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert. Das Programm endet am 30. September 2025. In dieser Zeit sollen jährlich mindestens 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker sowie etwa 3.000 Planerinnen und Planer, Energieberaterinnen und Energieberater zu Wärmepumpen im Bestand qualifiziert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium will so „zusätzliche Fachkräfte für die Beratung, Planung und den Einbau von Wärmepumpen aktivieren“. Handwerkerinnen und Handwerker, Planende für technische Gebäudeausrüstung und Energieberaterinnen und -berater sollen zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden.

„Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe unterstützen wir die gut ausgebildeten Handwerkerinnen und Handwerker, die jetzt schon Heizungen einbauen dabei, sich rasch auf klimaneutrale Technologien auszurichten“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Man wolle allerdings auch Energieberaterinnen und Energieberater sowie Planerinnen und Planer für technische Gebäudeausrüstung berücksichtigen. „Gleichzeitig bleiben wir mit dem Handwerk, den Sozialpartnern und der Industrie im Gespräch darüber, wie es gelingen kann, noch mehr Menschen für die tatkräftige Unterstützung der Wärmewende zu begeistern.“

Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung, Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.

Link für weitere Informationen und zur Antragstellung


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung. Weitere Informationen auch verfügbar im deutschen Handwerksblatt (Link)

Neue Studie zu Wärmeschutz und Wärmepumpen

Wirtschaftsminister Habeck will den Einsatz fossiler Heizsysteme reduzieren und den Einsatz von Wärmepumpen fördern. Eine Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW München) und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU) hat jedoch gezeigt, dass dies in vielen Fällen aufgrund schlechter Dämmung in Gebäuden nicht möglich ist. Wärmepumpen sind am effizientesten, wenn sie in gut gedämmten Gebäuden mit niedrigen Vorlauftemperaturen (< 55 °C) eingesetzt werden.

Eine neue Studie hat ergeben, dass nur die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe geeignet ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass rund 10 Millionen Wohngebäude für den Einbau einer Wärmepumpe nicht vorbereitet sind und diejenigen, die trotz fehlender Voraussetzungen eine Wärmepumpe eingebaut haben, einen deutlichen Effizienzverlust verzeichnen werden. Das hat finanzielle Auswirkungen, denn die Betriebskosten für eine Wärmepumpe in einem ungedämmten Klasse-H-Haus liegen bei rund 5900 Euro pro Jahr, während die Nutzung von Gas vergleichsweise „nur“ Kosten in Höhe von 4.520 Euro pro Jahr verursacht.
Die Studie zeigt auch, dass bis zu fünfmal mehr Wärmepumpen betrieben werden können, wenn Gebäude gedämmt und netzintegriert sind. Christoph Dorn, Vorsitzender beim Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM), sieht damit eine Entlastung des Stromnetzes, das in Spitzenlastzeiten im Winter oft überlastet ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Bau arbeitet derzeit an Regelungen für klimafreundlichere Heizsysteme. Der neue Heizungsstandard soll die Wärmepumpe werden, der Einbau von Wärmepumpen wird mit mehr als einem Drittel der Investitionskosten gefördert.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Hydraulischer Abgleich – was Eigentümer beachten sollten

Bis Ende September müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Dabei wird der Wasserstand im Heizsystem angepasst, um eine optimale Effizienz zu gewährleisten. Auf diese Weise können Eigentümer Geld bei den Energiekosten sparen.

Der hydraulische Abgleich ist ein wichtiger Faktor für die optimale Funktion von Gasheizungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohneinheiten. Das fordert die Verordnung über mittelfristige Energieversorgungssicherungsmaßnahmen (EnSimiMaV). EnSimiMaV konzentriert sich darauf, das Heizsystem des Hauses so zu optimieren, dass die richtige Wärmemenge zur richtigen Zeit an den richtigen Ort geliefert wird.

Die neue Vorgabe dürfte viele Eigentümer in Deutschland betreffen, da die meisten Heizungsanlagen hydraulisch nicht optimal abgeglichen sind. Die EnSimiMaV soll sicherstellen, dass alle Mieter und Vermieter über ihren Energieverbrauch informiert sind und Modernisierungs- und Optimierungspotenziale bekannt sind. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass in jedem Heizkörper immer die richtige Menge Heizwasser vorhanden ist, was zu einer besseren Heizleistung und einer gesteigerten Energieeffizienz der Heizungsanlage führt.

Die EnSimiMaV beinhaltet auch den sogenannten Heizungscheck, eine Prüfpflicht für alle Erdgasheizungen. Dies kann auch in einem Termin mit dem jährlichen obligatorischen Heizungscheck erfolgen. Die Frist hierfür ist September 2024. Der Heizungscheck ist keine Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich. Experten können jedoch feststellen, ob der hydraulische Abgleich bereits durchgeführt wurde oder ob er noch erforderlich ist.

Ist dies der Fall, dann endet die Frist für Gebäude mit Gaszentralheizungen und mehr als zehn Wohneinheiten im September dieses Jahres. Bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten ist die Frist September 2024. Der hydraulische Abgleich muss in jedem Fall von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Das können Schornsteinfeger, bestimmte Handwerksbetriebe und Energieberater sein. Dafür müssen die Eigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen sorgen und den Auftrag erteilen, denn: Gebäude können nur als Ganzes hydraulisch abgeglichen werden.

Dies erfordert eine sorgfältige Planung und teilweise Kosten für Vermieter und Hausverwalter. Es empfiehlt sich, vorausschauend zu planen, da es schwierig sein kann, rechtzeitig einen Termin bei einem Handwerker zu bekommen und alle notwendigen Voraussetzungen für den Vergleich zu erfüllen.

Um die Heizungsanlage genau zu kalibrieren, muss jeder Heizkörper im Gebäude mit einem Thermostatventil ausgestattet sein. Die Durchflussmenge für jeden Heizkörper wird von den Experten während des Kalibrierungsprozesses eingestellt.

Um die Heizlast richtig berechnen zu können, ist es wichtig, genaue Informationen über den Dämmungsgrad und die Abmessungen von Räumen zu haben. Wenn Experten selbst Messungen oder Einstellungen vornehmen müssen, weil diese Informationen nicht verfügbar sind, kann dies erhebliche Kosten verursachen. Eine gute Vorbereitung kann helfen, dies zu vermeiden.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.