Die zwei Energiesparverordnungen, die das Bundeskabinett 2022 beschlossen hat, verlangen von allen einen Beitrag zum Energiesparen. Eine der mittelfristigen Maßnahmen ist die Pflicht zur Heizungsprüfung, die viele Privatpersonen betrifft und bis Ende September 2024 abgeschlossen sein muss. Das Wirtschaftsministerium schreibt vor, dass alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen müssen.

Es wird empfohlen, die Prüfung mit bereits geplanten Terminen, wie Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung, zu verbinden. Neben dem Check ist man auch verpflichtet, Optimierungen ausführen zu lassen. Ziel ist es, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten. Die Heizungs-Checks sollen von Fachpersonal ausgeführt werden, etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater. Die Maßnahmen müssen laut Verordnung bis spätestens 15. September 2024 durchgeführt werden. Die Kosten dafür lassen sich schwer beziffern, ein einfacher Check ohne zusätzliche Maßnahmen soll aber etwa 100 bis 150 Euro kosten. Zusätzliche Kosten fallen dann für die Optimierungen an, etwa Dämmung von Leitungsrohren. Es gibt auch Ausnahmen: Die Verpflichtung zum Heizungs-Check entfällt, wenn zwischen 2020 und 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist. Millionen Bürger müssen sich also in den nächsten Monaten um den Heizungs-Check kümmern. Sie sollten dies nicht zu lange aufschieben, denn Handwerker sind heutzutage gut ausgebucht.


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