Das neue Gebäude-Energiegesetz (GEG) in Deutschland, das 2023 novelliert wurde und ab 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren und den Klimaschutz zu verbessern.

Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Gas- und Ölheizungen verboten sein. Bestehende Gas- und Ölheizungen können jedoch weiter betrieben und repariert werden, bis sie vollständig ausfallen. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zudem müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Nach 2044 ist ein Betrieb mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt.

Für Vermieter, die ihre Heizsysteme austauschen, gibt es Regelungen zum Schutz der Mieter. Sie können eine Modernisierungsumlage von bis zu 10% verlangen, wenn sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen und die Summe von den umlegbaren Kosten abziehen. Die monatliche Miete darf jedoch für die Dauer von sechs Jahren nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.

Das Gesetz bietet auch Förderungen für den Austausch von Heizungen, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es können verschiedene Zuschüsse, Förderprogramme und zinsvergünstigte Kredite in Anspruch genommen werden. Laut BMWK können Hausbesitzer eine Grundförderung von 30% der Kosten erhalten. Darüber hinaus gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20% für den vorzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung bis einschließlich 2028. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich können zusätzlich einen Bonus in Höhe von 30% erhalten.

Für Hausbesitzer, die ihren Energiebedarf abschätzen wollen, gibt es den Sanierungsrechner des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Dieses Online-Tool (Link) zeigt verschiedene Energiesparmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten sowie die verfügbaren staatlichen Förderprogramme.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.