Tipps für einen effektiven Brandschutz im Unternehmen

Die Umsetzung eines bedarfsoptimierten Brandschutzkonzepts ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, um im Ernstfall Leben zu schützen und Firmenwerte zu bewahren. Die Implementierung eines erfolgreichen Brandschutzkonzepts erfordert eine umfassende Analyse von möglichen Gefahren und Risiken im Unternehmen. Hierbei sollten passgenaue Brandschutzmaßnahmen abgeleitet werden, um Sicherheitslücken effektiv zu schließen.

Zusätzlich sind regelmäßige Schulungen und Aufklärungsmaßnahmen für das gesamte Personal von großer Bedeutung, um Mitarbeiter zu befähigen, Gefahren schnell zu erkennen und die erlernten Brandschutzmaßnahmen umgehend einleiten zu können. Moderne Brandmeldesysteme und automatische Löschanlagen tragen ebenfalls zur Verbesserung des Brandschutzes bei. Die Geräte unterstützen dabei, Brandherde verlässlich und vor allem zeitnah auszumachen und Brände effektiv zu bekämpfen.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege. Eine klare Kennzeichnung ermöglicht es Mitarbeitern im Ernstfall, schnell und sicher aus der Gefahrenzone zu fliehen und Evakuierungsmaßnahmen zu erleichtern.

Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr ist ebenfalls von großer Bedeutung. Unternehmen sollten eng mit den Brandschutzexperten zusammenarbeiten und regelmäßige Übungen organisieren, um im Notfall rasch und effizient handeln zu können.

Zuletzt ist es unerlässlich, alle Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und zu warten, um ihre volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Insgesamt ist ein umfassendes Brandschutzkonzept, das auf präventiven Lösungsansätzen, zielgerichteter Aufklärung und technischen Maßnahmen basiert, unerlässlich, um Mitarbeiter und Firmenwerte im Notfall zu schützen. Unternehmen sollten sich der Bedeutung eines bedarfsoptimierten Brandschutzes bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Viele Schornsteinfeger bieten eine Beratung von Privatpersonen, Gewerbe und Industrie zu Brandschutzkonzepten an. Zu den Leistungen gehören oft auch Schulungen zur Brandbekämpfung oder auch Lieferung und Installationen von Geräten zur Brandschutztechnik.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Die Grundsätze des neuen Gebäudeenergiegesetzes

Eine bundesweite Heizungsmodernisierung soll bis 2045 ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen reduzieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Kabinett gebilligt. Die Unsicherheit darüber, was dies für Eigentümer, Mieter und Vermieter bedeutet, bleibt jedoch bestehen. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll bis zur parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Der Heizungsaustausch wird auch Mieter betreffen, da ihre Verbrauchskosten durch die Modernisierungskosten sinken sollen. Eine Modernisierung zur Senkung des Verbrauchs kann auf die Mieter umgelegt werden, jedoch begrenzt, wenn der Eigentümer sich für eine Heizung entscheidet, die Biogas oder Wasserstoff verbrennt.

Ein Verbot fossiler Heizungen tritt erst 2045 in Kraft, wobei Gasheizungen mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden dürfen. Für alle anderen Heizungen gilt: Nur irreparabel defekte Heizungen dürfen nicht durch neue Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. In Neubauten dürfen grundsätzlich keine konventionellen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Bestandsgebäude dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen, wenn das Gesamtpaket am Ende die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllt.

Hauseigentümer sollten laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor allem auf Wärmepumpen oder einen Anschluss an das Fernwärmenetz setzen, sofern diese vorhanden sind. Die geplanten Förderungen sollen grundsätzlich für alle Technologien gelten, die mit dem 65-Prozent-Ziel vereinbar sind. Wer eine wasserstoffbereite Gasheizung einbauen möchte, darf dies nur dort tun, wo der lokale Gasnetzbetreiber eine Umstellung von Gas auf Wasserstoff verbindlich plant. Bereits jetzt erhalten Besitzer einer nicht mehr reparablen Heizung eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wenn sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden. Die novellierte GEG-Regelung sieht ebenfalls eine 40-prozentige Förderung für alle ab 2024 zugelassenen Technologien vor.

Bei einem Heizungsdefekt greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren. Sonderregelungen sollen für denkmalgeschützte Gebäude gelten. Menschen über 80 Jahren sind grundsätzlich von allen Pflichten befreit und können weiterhin auf Öl- und Gas setzen. Wenn sie dennoch ihre mindestens 30 Jahre alten Heizungen modernisieren, erhalten sie statt der Grundförderung sogar 50 Prozent.


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Schornsteinfeger wehren sich gegen Überwachung

Die Ampel-Regierung plant, die Emissionen im Immobiliensektor bis 2045 auf null zu senken und hat dafür einen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, sind von der Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien ausgenommen, falls ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt geht. Die Schornsteinfeger sollen künftig überprüfen, ob Hauseigentümer unter das Verbot fallen oder nicht. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks lehnt eine Altersüberprüfung von Hauseigentümern im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab. Verbandspräsident Alexis Gula erklärt: „Wir sind dazu da, das Alter von Heizungen zu überprüfen, nicht von Menschen.“ Sollte ein Verstoß gegen die neue Regelung festgestellt werden, soll der Eigentümer zunächst nur informiert werden. Ein Bußgeld drohe erst, wenn sich abzeichnet, dass der Betreffende keine Änderung einleitet. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, mit Augenmaß vorzugehen. Eine Ministeriumssprecherin betont, dass es kaum vorstellbar sei, gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich zu verhängen. Jeder Hausbesitzer soll eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt bekommen.


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Leistungen und Aufgaben von Energieberatern

Wer eine energetische Sanierung seines Hauses plant, benötigt für viele Maßnahmen einen Energieberater: Architekten, Ingenieure, Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Dachdecker oder Haustechniker können diese Dienstleistungen anbieten und die Gebäudesubstanz umfassend beurteilen. Sie analysieren den Energiebedarf eines Gebäudes und beraten zu Wärme- und Wärmeschutz, Heiz- und Regelungstechnik sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Berater informieren über Förderprogramme für Neubauten und energetische Modernisierungen. Ein Energieberater untersucht in der Regel das gesamte Haus, prüft und dokumentiert den äußeren Zustand und untersucht alle Räume. Dazu prüft er die Bauunterlagen des Hauses. Am Ende der Beratung steht ein Konzept für den Bauherrn, mit dem er eine Komplettsanierung in ein effizientes Haus umsetzen kann. Oft gibt es einen Sanierungsplan, mit dem das Gebäude über einen längeren Zeitraum in aufeinander abgestimmten Schritten umgebaut werden kann – beispielsweise, wenn die Investitionssumme zu hoch ist und nicht in einem Schritt eingesetzt werden kann.

Energieberatungen für Wohngebäude kosten durchschnittlich im unteren vierstelligen Bereich und werden vom BAFA mit 80% des Beratungshonorars gefördert, begrenzt auf maximal 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1700 Euro für größere Wohnhäuser. Die Förderung wird an den Energieberater ausgezahlt und mit seinem Honorar verrechnet.

Eine unabhängige Energieberatung untersucht alle Aspekte der anstehenden Sanierung – einschließlich zukünftiger Erweiterungen, wenn Sie sich nicht alles auf einmal leisten können oder wollen. Für die energetische Sanierung, für die es staatliche Förderungen gibt, müssen oft besondere bauliche Voraussetzungen erfüllt werden, die der Gutachter plant und begleitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unabhängigkeit der zugelassenen Sachverständigen für die Sanierungsberatung. Denn auch wenn der Heizungsbauer, Fensterbauer oder der Experte für Fassadendämmung seine Kunden berät, haben diese vielleicht nur ihr Gewerk im Blick – und nicht das Haus als Ganzes. Zudem sind viele Handwerker auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller festgelegt. Die gelisteten Energieberater von energie-effizienz-experten.de hingegen verpflichten sich zu einer neutralen und unabhängigen Beratung.


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Höhere Mietkosten durch Wärmepumpen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass Robert Habecks Plan, die Heizsysteme in Deutschland auf erneuerbare Energien umzurüsten, die Mieten beträchtlich steigen lassen wird. Die Bundesregierung beabsichtigt, strengere Vorschriften für neue Heizungen einzuführen, insbesondere im Gebäudebereich. Bis 2045 soll hier vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der Mieterbund befürchtet, dass Vermieter die Kosten für teure und umweltfreundliche Wärmepumpenheizungen auf die Mieter abwälzen werden.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 559) darf die Jahresmiete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Die Mieterhöhung darf jedoch innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter betragen. Bei einer Wohnungsgröße von 100 Quadratmetern kann die Miete nach einer Sanierung um bis zu 300 Euro steigen. Der DMB sorgt sich, dass Mieter dadurch übermäßige Kosten tragen müssen und die Mieten insgesamt ansteigen werden. Viele Mieter könnten sich solche Erhöhungen nicht leisten, hätten aber aufgrund des drastischen Wohnungsmangels in Großstädten und Ballungsgebieten kaum Alternativen. Ein weiteres Problem könnte entstehen, wenn die höheren Mietpreise auch dann bestehen bleiben, wenn die Heizungskosten längst gedeckt sind. Vermieter können die Kosten unbegrenzt auf die Mieter umlegen, selbst wenn sie sie durch die Mieterhöhung wieder eingenommen haben. Die Möglichkeiten für Mieter bei Mieterhöhungen durch energetische Sanierungen sind begrenzt.

Obwohl der Gesetzesentwurf den Schutz der Mieter vor Kostensteigerungen vorsieht, gibt es noch Lücken. Die Kosten können nur umgelegt werden, wenn es sich um eine „modernisierende Instandsetzung“ handelt, bei der auch die Mieter von niedrigeren Heizkosten profitieren. Wenn jedoch die aktuelle Heizung defekt ist und ersetzt werden muss, können die Kosten ohnehin nicht umgelegt werden. Der DMB fordert, dass die Kosten für den verpflichtenden Heizungstausch nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, da dies dazu führen könnte, dass sich viele Menschen ihre Wohnung nicht mehr leisten können.


Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.