von Schornsteinfeger | 30.06.2024 | Energieausweis
Seit über zwei Jahrzehnten sind Energieausweise fester Bestandteil beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 wurden sie zur Pflicht, um potenziellen Käufern und Mietern Informationen zum Energieverbrauch eines Gebäudes bereitzustellen. Diese sollen den Vergleich ermöglichen und Anreize für energetische Sanierungen schaffen. Der Energieausweis dient als wichtiges Instrument zur Bewertung des energetischen Status eines Gebäudes. Dabei gibt es zwei verschiedene Ausweistypen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis besticht zunächst durch seine günstigen Kosten und die einfache Online-Bestellmöglichkeit. Er basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und erfordert keine Begehung des Gebäudes. Allerdings hat dieser Ausweis einige entscheidende Nachteile: Die ermittelten Kennwerte spiegeln stark das individuelle Verhalten der Bewohner wider und geben daher keinen Aufschluss über die eigentliche energetische Qualität des Gebäudes. Bei einem Wechsel der Nutzungsart, z.B. von Büro zu Wohnraum, können die Energiebedarfsprognosen stark verfälscht sein. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist bei Neubauten oder unvollständigen Verbrauchsdaten nicht möglich.
Der Bedarfsausweis hingegen bietet eine deutlich präzisere und nutzerunabhängige Bewertung des Energiebedarfs. Durch die Erstellung eines digitalen Zwillings des Gebäudes, der alle relevanten technischen und energetischen Daten umfasst, wird der theoretische Energiebedarf ermittelt. Dieses detaillierte 3D-Modell des Gebäudes, unterteilt in verschiedene Nutzungszonen, ermöglicht eine differenzierte Analyse des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. Zwar ist die Erstellung eines Bedarfsausweises aufwendiger und teurer, liefert aber im Gegenzug:
- Genauere Informationen zur energetischen Qualität: Der energetische Zustand des Gebäudes wird präzise erfasst und Schwachstellen werden identifiziert.
- Optimierungspotenziale aufdecken: Auf Basis des Gebäudemodells lassen sich verschiedene Sanierungsmaßnahmen simulieren und deren Kosten und Nutzen vergleichen.
- Wertverlust vermeiden: Immobilien mit hohem Energiebedarf verlieren deutlich an Wert. Der Bedarfsausweis kann helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden und die Sanierung effizient zu planen.
Zahlreiche Förderprogramme unterstützen die energetische Sanierung von Gebäuden. Dazu gehören Zuschüsse für Energieberatung und die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Die Energieberatung kann mit bis zu 80% der Kosten gefördert werden, während die Sanierungsmaßnahmen selbst je nach Art und Umfang unterschiedlich bezuschusst werden. Der Bedarfsausweis ist ein wichtiger erster Schritt, um den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten und gezielte Sanierungsmaßnahmen zu planen. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei, Energiekosten zu senken, den Wert der Immobilie zu erhalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 28.04.2023 | Energieausweis
Wer eine energetische Sanierung seines Hauses plant, benötigt für viele Maßnahmen einen Energieberater: Architekten, Ingenieure, Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Dachdecker oder Haustechniker können diese Dienstleistungen anbieten und die Gebäudesubstanz umfassend beurteilen. Sie analysieren den Energiebedarf eines Gebäudes und beraten zu Wärme- und Wärmeschutz, Heiz- und Regelungstechnik sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Berater informieren über Förderprogramme für Neubauten und energetische Modernisierungen. Ein Energieberater untersucht in der Regel das gesamte Haus, prüft und dokumentiert den äußeren Zustand und untersucht alle Räume. Dazu prüft er die Bauunterlagen des Hauses. Am Ende der Beratung steht ein Konzept für den Bauherrn, mit dem er eine Komplettsanierung in ein effizientes Haus umsetzen kann. Oft gibt es einen Sanierungsplan, mit dem das Gebäude über einen längeren Zeitraum in aufeinander abgestimmten Schritten umgebaut werden kann – beispielsweise, wenn die Investitionssumme zu hoch ist und nicht in einem Schritt eingesetzt werden kann.
Energieberatungen für Wohngebäude kosten durchschnittlich im unteren vierstelligen Bereich und werden vom BAFA mit 80% des Beratungshonorars gefördert, begrenzt auf maximal 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1700 Euro für größere Wohnhäuser. Die Förderung wird an den Energieberater ausgezahlt und mit seinem Honorar verrechnet.
Eine unabhängige Energieberatung untersucht alle Aspekte der anstehenden Sanierung – einschließlich zukünftiger Erweiterungen, wenn Sie sich nicht alles auf einmal leisten können oder wollen. Für die energetische Sanierung, für die es staatliche Förderungen gibt, müssen oft besondere bauliche Voraussetzungen erfüllt werden, die der Gutachter plant und begleitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unabhängigkeit der zugelassenen Sachverständigen für die Sanierungsberatung. Denn auch wenn der Heizungsbauer, Fensterbauer oder der Experte für Fassadendämmung seine Kunden berät, haben diese vielleicht nur ihr Gewerk im Blick – und nicht das Haus als Ganzes. Zudem sind viele Handwerker auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller festgelegt. Die gelisteten Energieberater von energie-effizienz-experten.de hingegen verpflichten sich zu einer neutralen und unabhängigen Beratung.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 28.04.2023 | Energieausweis
Das Europäische Parlament hat kürzlich für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, einheitliche Effizienzklassen in Europa einzuführen, um den Energieverbrauch zu messen und Immobilien zu modernisieren und besser zu isolieren. Bis 2033 sollen alle Gebäude zumindest eine mittlere Effizienzklasse beim Energieverbrauch erreichen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Klimaschutzziele der EU zu erreichen, da Immobilien in Europa mehr als zwei Drittel aller Kohlendioxid-Emissionen verursachen.
Die EU plant, ähnlich wie bei Elektrogeräten, Energieeffizienzklassen von A (sehr gut) bis G (schlecht) für Gebäude einzuführen. Dabei geht es vor allem darum, wie die Häuser beheizt oder gekühlt werden. Das Ziel ist es, dass Wohngebäude spätestens ab Januar 2030 die Klasse F erreichen und bis zum Jahr 2033 der Energiestandard D bei allen Gebäuden in den 27 Mitgliedsstaaten Standard sein soll.
Einige Politiker und Kritiker sprechen jedoch von einem Sanierungszwang und befürchten, dass dies zu hohen Kosten führen wird. Doch wer ist von den neuen Vorgaben betroffen? Der Energiestandard des Gebäudes ist auf dem Energieausweis zu finden. Wer bereits die Standards A, B, C oder D erreicht hat, ist nicht von den EU-Richtlinien betroffen. Eigentümer von Häusern mit einem Energieausweis müssen hingegen bis 2033 handeln und den Standard D erreichen.
Um eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen, müssen Hauseigentümer:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt hierzu einen Blick auf den Energieausweis, auf dem sich Hinweise zur kostengünstigen energetischen Verbesserung des Gebäudes finden lassen. So können beispielsweise das Dach, die Außenwände oder die Kellerdecke gedämmt werden. Auch der Austausch von Fenstern oder der Verglasung sowie die Dämmung von Heizleitungen und der Einbau von Thermostatventilen können zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Zusätzlich können der Einbau von Solar- oder Lüftungsanlagen sinnvoll sein. Allerdings ersetzen diese Empfehlungen keine fachliche Energieberatung, die bei größeren Sanierungsmaßnahmen unbedingt empfohlen wird.
Obwohl es einige Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen viele die Ausgaben für mehr Energieeffizienz als eine gute Investition, die langfristig Hauseigentümer und Mieter bei steigenden Energiekosten entlasten und zum Umbau der Gesellschaft hin zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen beitragen werden.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 08.06.2021 | Energieausweis
Dieser Beitrag Energieausweis: Neue Regelungen seit 1. Mai 2021 stammt aus folgender Quelle „Schornsteinfeger“ – Google News und wurde am 2021-05-25 08:52:00 veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Urheberrechte bei Weiterleitung und Veröffentlichung.
Originalbeitrag
von Schornsteinfeger | 28.12.2020 | Energieausweis
Dieser Beitrag Energieausweis nach GEG: Wann brauchen Sie welchen Ausweis? stammt aus folgender Quelle www.energie-experten.org – Greenhouse Media GmbH und wurde am 21.11.2020 veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Urheberrechte bei Weiterleitung und Veröffentlichung.
Originalbeitrag
von Schornsteinfeger | 26.08.2020 | Energieausweis
Dieser Beitrag Energieausweis-Pflicht: Das sollten Sie wissen stammt aus folgender Quelle t-online.de – Ströer Digital Publishing GmbH und wurde am 25.08.2020 veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Urheberrechte bei Weiterleitung und Veröffentlichung.
Originalbeitrag