Der Berliner Ofenführerschein für umweltfreundliches Heizen

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt hat mit der „Rein-Heiz-Kampagne“ eine Initiative ins Leben gerufen, um die Berliner für umweltfreundliches Heizen mit Holz zu sensibilisieren. Im Zuge dessen wurde der „Berliner Ofenführerschein“ eingeführt, eine 90-minütige Online-Schulung, die das effiziente und emissionsarme Heizen fördern soll. Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit, wo traditionelles Heizen mit Holz in den Fokus rückt, bietet dieser Kurs eine wichtige Informationsquelle für rund 115.000 Holzofenbesitzer in der Stadt. Holzheizungen können bei falscher Nutzung schädliche Gase und Feinstaub emittieren, die gesundheitliche Probleme wie Bronchitis oder asthmatische Anfälle auslösen können. Ein Kaminofen kann in einer Stunde etwa so viele Partikel ausstoßen wie ein moderner Diesel-Pkw bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Der Kurs zielt darauf ab, die korrekte Nutzung von Holzöfen zu lehren, um diese Emissionen zu minimieren.

Interessierte können sich einfach für den Ofenführerschein anmelden. Die Schulung, die ursprünglich kostenlos für die ersten 5000 Teilnehmer angeboten wird, besteht aus drei großen Themengebieten: effiziente Brennstoffnutzung, emissionsarmer Betrieb des Ofens und Reinigung, Wartung sowie Sicherheit. Durch Videos und Dialoge mit Experten werden die Themen anschaulich und informativ vermittelt. Es wird empfohlen, das Gelernte am eigenen Ofen auszuprobieren.

Richtige Ofennutzung kann den Holzverbrauch um bis zu 35 Prozent reduzieren und den Ausstoß von Ruß und Feinstaub um rund 50 Prozent senken. Nicht nur das Klima, sondern auch der eigene Geldbeutel wird geschont. Zudem trägt die sachgerechte Verwendung des Ofens zu einem besseren sozialen Klima bei, indem Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Rauchgeruch vermieden werden.
Der Berliner Ofenführerschein ist ein sinnvolles Angebot, um Berliner für eine klimaschonende Holzverbrennung zu sensibilisieren und Luftverschmutzung zu reduzieren. Etliche Kommunen haben Interesse geäußert, ähnliche Aktionen durchzuführen.


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Neues GEG: Was sich für Verbraucher ändern wird

Das neue Gebäude-Energiegesetz (GEG) in Deutschland, das 2023 novelliert wurde und ab 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren und den Klimaschutz zu verbessern.

Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Gas- und Ölheizungen verboten sein. Bestehende Gas- und Ölheizungen können jedoch weiter betrieben und repariert werden, bis sie vollständig ausfallen. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zudem müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Nach 2044 ist ein Betrieb mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt.

Für Vermieter, die ihre Heizsysteme austauschen, gibt es Regelungen zum Schutz der Mieter. Sie können eine Modernisierungsumlage von bis zu 10% verlangen, wenn sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen und die Summe von den umlegbaren Kosten abziehen. Die monatliche Miete darf jedoch für die Dauer von sechs Jahren nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.

Das Gesetz bietet auch Förderungen für den Austausch von Heizungen, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es können verschiedene Zuschüsse, Förderprogramme und zinsvergünstigte Kredite in Anspruch genommen werden. Laut BMWK können Hausbesitzer eine Grundförderung von 30% der Kosten erhalten. Darüber hinaus gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20% für den vorzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung bis einschließlich 2028. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich können zusätzlich einen Bonus in Höhe von 30% erhalten.

Für Hausbesitzer, die ihren Energiebedarf abschätzen wollen, gibt es den Sanierungsrechner des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Dieses Online-Tool (Link) zeigt verschiedene Energiesparmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten sowie die verfügbaren staatlichen Förderprogramme.


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Obligatorischer Check der Heizungsanlage

Die zwei Energiesparverordnungen, die das Bundeskabinett 2022 beschlossen hat, verlangen von allen einen Beitrag zum Energiesparen. Eine der mittelfristigen Maßnahmen ist die Pflicht zur Heizungsprüfung, die viele Privatpersonen betrifft und bis Ende September 2024 abgeschlossen sein muss. Das Wirtschaftsministerium schreibt vor, dass alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen müssen.

Es wird empfohlen, die Prüfung mit bereits geplanten Terminen, wie Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung, zu verbinden. Neben dem Check ist man auch verpflichtet, Optimierungen ausführen zu lassen. Ziel ist es, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten. Die Heizungs-Checks sollen von Fachpersonal ausgeführt werden, etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater. Die Maßnahmen müssen laut Verordnung bis spätestens 15. September 2024 durchgeführt werden. Die Kosten dafür lassen sich schwer beziffern, ein einfacher Check ohne zusätzliche Maßnahmen soll aber etwa 100 bis 150 Euro kosten. Zusätzliche Kosten fallen dann für die Optimierungen an, etwa Dämmung von Leitungsrohren. Es gibt auch Ausnahmen: Die Verpflichtung zum Heizungs-Check entfällt, wenn zwischen 2020 und 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist. Millionen Bürger müssen sich also in den nächsten Monaten um den Heizungs-Check kümmern. Sie sollten dies nicht zu lange aufschieben, denn Handwerker sind heutzutage gut ausgebucht.


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Paradebeispiel für nachhaltiges Bauen und Energiemanagement

Das neue Gebäude der Hessen Agentur in Wiesbaden, genannt „Platinum“, ist ein Paradebeispiel für nachhaltiges Bauen und Energiemanagement. Als Energie-Plus-Gebäude konzipiert, erzeugt es mehr Energie, als es verbraucht. Tarek Al-Wazir, der hessische Wirtschaftsminister und Aufsichtsratschef der Hessen Agentur, betonte bei der Eröffnung die Dringlichkeit des Klimaschutzes und die Rolle des Bausektors darin. Das sechsstöckige Bürogebäude wurde in nur 17 Monaten errichtet, nachdem das alte Domizil der Hessen Agentur Ende 2021 abgerissen worden war. Es bietet 250 Arbeitsplätze und beherbergt neben der Hessen Agentur auch ihre Tochtergesellschaften. Die Arbeitsumgebung ist modern gestaltet, mit klassischen Büros, Arbeitsplatzinseln und Räumen für Kommunikation und Konferenzen.
Die gesamte Außenhülle des Gebäudes dient als Photovoltaikanlage, wobei zusätzliche Solarzellen auf dem Dach installiert sind. Die Gesamtfläche der Photovoltaikanlagen beträgt 1300 Quadratmeter. Darüber hinaus verwendet das Gebäude einen sogenannten Eisenergiespeicher für Heiz- und Kühlzwecke, der als besonders umweltfreundlich gilt und unter anderem kostenlose Umgebungs- und Erdwärme nutzt. Das „Platinum“ ist ein Modell für die Zukunft des nachhaltigen Bauens und der Energiegewinnung.


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Asbestregelungen können die Sanierung von Gebäuden verteuern

Laut einer vom Bundesverband für Energieeffiziente Gebäudehülle in Auftrag gegebenen Studie liegt die Renovierungsrate im bestehenden deutschen Gebäudebestand derzeit nur bei 0,83 Prozent. Eine Umfrage des Verbands für Hauseigentümerschutz deutet darauf hin, dass nur etwa ein Drittel der Selbstnutzer mit älteren Immobilien plant, in naher Zukunft Maßnahmen zur Energiemodernisierung durchzuführen. Die langsamen Fortschritte bei Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen sind hauptsächlich auf die hohen Baukosten sowie fehlendes Fachpersonal zurückzuführen sind. Dies ist besorgniserregend angesichts einer eskalierenden Wohnungskrise mit Hunderttausender fehlender Wohnung. Eine neue Regelung, die der Gesetzgeber in Erwägung zieht, könnte die Situation weiter verschärfen und die Kosten in die Höhe treiben.

Die in Frage kommende Reform betrifft die Gefahrstoffverordnung. Laut dem Entwurf des Abschnitts 5a, Absatz 2, sollten alle Arbeiten an bestehenden Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, unter vollständigen Asbestschutzmaßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der Entsorgung von Abfällen als gefährliche Abfälle, auch ohne konkreten Verdacht auf Asbestkontamination. Dieses Verfahren ist sehr arbeitsintensiv und daher kostspielig. Um diese „Entsorgung auf Verdacht“ zu vermeiden, müssten private Eigentümer Messungen durch einen Experten durchführen lassen, um das Fehlen einer Asbestkontamination nachzuweisen. Allerdings sind Experten rar und die Messungen teuer. Es ist auch noch nicht klar, ob diese Messungen den Anforderungen des Abfallrechts genügen werden.

Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) sind viele Laien im Bauwesen wahrscheinlich von diesen Herausforderungen überfordert, da sie normalerweise nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob eine Risikosituation mit dem eingebauten Material besteht. Dies könnte zu unnötigen zusätzlichen finanziellen Belastungen für private Bauherren führen. Wenn die Messungen zu teuer sind oder wenn kein Experte rechtzeitig verfügbar ist, würde die geplante neue Rechtslage sogar erzwingen, dass auch unbelastete Baumaterialien als gefährliche Abfälle entsorgt werden, was die Kosten erheblich erhöhen könnte, ohne mehr Gesundheitsschutz zu erreichen.


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