Laut einer vom Bundesverband für Energieeffiziente Gebäudehülle in Auftrag gegebenen Studie liegt die Renovierungsrate im bestehenden deutschen Gebäudebestand derzeit nur bei 0,83 Prozent. Eine Umfrage des Verbands für Hauseigentümerschutz deutet darauf hin, dass nur etwa ein Drittel der Selbstnutzer mit älteren Immobilien plant, in naher Zukunft Maßnahmen zur Energiemodernisierung durchzuführen. Die langsamen Fortschritte bei Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen sind hauptsächlich auf die hohen Baukosten sowie fehlendes Fachpersonal zurückzuführen sind. Dies ist besorgniserregend angesichts einer eskalierenden Wohnungskrise mit Hunderttausender fehlender Wohnung. Eine neue Regelung, die der Gesetzgeber in Erwägung zieht, könnte die Situation weiter verschärfen und die Kosten in die Höhe treiben.

Die in Frage kommende Reform betrifft die Gefahrstoffverordnung. Laut dem Entwurf des Abschnitts 5a, Absatz 2, sollten alle Arbeiten an bestehenden Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, unter vollständigen Asbestschutzmaßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der Entsorgung von Abfällen als gefährliche Abfälle, auch ohne konkreten Verdacht auf Asbestkontamination. Dieses Verfahren ist sehr arbeitsintensiv und daher kostspielig. Um diese „Entsorgung auf Verdacht“ zu vermeiden, müssten private Eigentümer Messungen durch einen Experten durchführen lassen, um das Fehlen einer Asbestkontamination nachzuweisen. Allerdings sind Experten rar und die Messungen teuer. Es ist auch noch nicht klar, ob diese Messungen den Anforderungen des Abfallrechts genügen werden.

Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) sind viele Laien im Bauwesen wahrscheinlich von diesen Herausforderungen überfordert, da sie normalerweise nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob eine Risikosituation mit dem eingebauten Material besteht. Dies könnte zu unnötigen zusätzlichen finanziellen Belastungen für private Bauherren führen. Wenn die Messungen zu teuer sind oder wenn kein Experte rechtzeitig verfügbar ist, würde die geplante neue Rechtslage sogar erzwingen, dass auch unbelastete Baumaterialien als gefährliche Abfälle entsorgt werden, was die Kosten erheblich erhöhen könnte, ohne mehr Gesundheitsschutz zu erreichen.


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