von Schornsteinfeger | 02.01.2024 | Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat seit Anfang 2023 die Verantwortung für die KfW-Neubauprogramme übernommen. Ab dem 1. März 2023 wurden im Rahmen des KFW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ zinsverbilligte Kredite für private Bauherren und Investoren angeboten, jedoch ohne Tilgungszuschüsse. Voraussetzung war die Einhaltung hoher Energiestandards und die Antragstellung vor Baubeginn. Gefördert wurden Neubau und Erstkauf von energieeffizienten Gebäuden mit dem Standard Effizienzhaus 40 (EH40), wobei ein effektiver jährlicher Endkundenzins von 0,9 Prozent bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren möglich war.
Die Fördermittel wurden aufgrund hoher Nachfrage im Juni 2023 um 888 Millionen Euro auf nahezu zwei Milliarden Euro erhöht. Bis zum 13. Dezember 2023 wurden mehr als 18.000 Förderzusagen erteilt, wodurch rund 46.000 Wohneinheiten unterstützt wurden. Allerdings musste das Programm am 14. Dezember 2023 wegen Erschöpfung der Mittel gestoppt werden. Neue Anträge sollen erst möglich sein, wenn der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt, was die Ampel-Koalition bis zum 2. Februar 2024 anstrebt.
Zusätzlich zum KFN gab es auch ein Wohneigentumsförderungsprogramm für Familien (WEF), das am 1. Juni 2023 startete und weiterhin Anträge annimmt. Dieses Programm steht allen Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offen.
Die Chronologie der Förderprogramme und -stopps zeigt, dass das Bundesprogramm zur Förderung energetischer Gebäudesanierung (BEG) Ende Februar 2022 mit 9,5 Milliarden Euro neu aufgelegt wurde. Im April 2022 folgte das Programm „EH40“. Ende 2022 lief das Programm „EH40-Nachhaltigkeit“ aus, und im Januar 2023 wurde das überarbeitete Programm „Klimafreundlicher Neubau“ eingeführt.
Die Sanierungsförderprogramme bleiben weiterhin beim Wirtschaftsministerium.
Aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 02.01.2024 | Schornsteinfeger
Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk ist seit dem 1. Januar 2023 allgemeinverbindlich, unabhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers, und beträgt aktuell 14,20 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2024 geplant, wobei der Mindestlohn dann auf 14,50 Euro pro Stunde steigen wird. Der derzeitige Mindestlohntarifvertrag bleibt bis zum 31. Dezember 2024 kündbar. Über die Jahre hat sich der Mindestlohn für Schornsteinfeger stetig erhöht, beginnend mit 12,78 Euro im Jahr 2014 bis zum aktuellen Betrag von 14,20 Euro in 2023.
Ab dem 1. Januar 2024 steigen auch die Ausbildungsvergütungen für Schornsteinfeger-Azubis deutlich, wobei das erste Lehrjahr eine Vergütung von 900 Euro, das zweite 1.000 Euro, das dritte 1.100 Euro und das vierte Lehrjahr (bei nicht bestandener Gesellenprüfung) ebenfalls 1.100 Euro vorsieht. Der neue AKS-Tarifvertrag, der ab 2024 gilt, wurde vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. im Juli 2023 beschlossen und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Ausbildungsbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk erhalten nun einen Ausbildungskostenausgleich, der im ersten Jahr 10.080 Euro, im zweiten 9.640 Euro, im dritten 8.440 Euro und für die ersten sechs Monate im vierten Jahr 3.466 Euro brutto beträgt. Ab Januar 2024 müssen Schornsteinfegerbetriebe zudem 4,5 Prozent der Bruttolöhne aller Beschäftigten (außer Bürokräfte und Auszubildende) an die Ausbildungskostenausgleichskasse abführen, wobei der Mindestbeitrag pro Betrieb bei 450 Euro liegt.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 01.01.2024 | Nicht zugeordnet
01Wir wünschen unseren Schornsteinfegern, Geschäftspartnern und allen Kunden ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
von Schornsteinfeger | 30.11.2023 | Sanierung
Der Sanierungsrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der auf der Website von Energiewechsel.de zur Verfügung gestellt wird, ist ein nützliches Tool, das Hausbesitzern hilft, den aktuellen Energieeffizienzzustand und den Heizenergiebedarf ihres Gebäudes zu ermitteln. Dieser Rechner wurde in Zusammenarbeit mit der KfW und dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP entwickelt und basiert auf regelmäßig aktualisierten Formeln, die die jüngsten Preisentwicklungen berücksichtigt. Mit nur wenigen Dateneingaben, wie zum Beispiel der Größe und dem Zustand des Gebäudes, können Nutzer eine Abschätzung der derzeitigen Energieeffizienz ihres Gebäudes erhalten. Auf dieser Grundlage werden erste Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen gemacht, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Darüber hinaus gibt der Rechner eine beispielhafte Indikation zu den Kosten und Amortisationszeiten und zeigt geeignete Fördermöglichkeiten auf. Die Ergebnisse des Sanierungsrechners können als Grundlage für die Diskussion möglicher Einzelmaßnahmen und die Einschätzung ihrer jeweiligen Wirkung genutzt werden. Für konkrete Entscheidungen sollten die Ergebnisse und Empfehlungen jedoch gemeinsam mit Energieeffizienz-Experten erörtert und beispielsweise anhand realer Verbrauchsdaten überprüft werden. Der Sanierungsrechner kann in verschiedenen Kontexten eingesetzt werden.
Er kann beispielsweise bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen für Einzelgebäude oder bei Quartierssanierungen, bei denen zahlreiche Gebäude in einem Stadtteil auf ein besseres energetisches Niveau gebracht werden, hilfreich sein. Darüber hinaus kann er auch bei der Planung der Finanzierung von Sanierungsprojekten nützlich sein, indem er eine Schätzung der Kosten und möglichen Energiekosteneinsparungen liefert.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 30.11.2023 | Sanierung
Wärmepumpensysteme eignen sich gut für die Heizungsmodernisierung in Altbauten, da sie auch ohne umfangreiche Renovierungsarbeiten integriert werden können. Diese Systeme sind flexibel und können oft mit bestehenden Heizkörpern kombiniert werden, wobei die verbreitete Annahme, dass unbedingt eine Fußbodenheizung erforderlich ist, nicht zutrifft. Luft/Wasser-Wärmepumpen sind auch in Bezug auf Lärm gut handhabbar, was sie zu einer attraktiven Alternative zu Gasheizungen macht, selbst im Kontext zukünftiger Wasserstofftechnologien.
Wärmepumpen nutzen verschiedene Wärmequellen wie Erdwärme, Luft oder Grundwasser und erzeugen Niedertemperaturwärme. Sie sind besonders in Neubauten mit hohem Energiestandard effizient, da dort niedrige Systemtemperaturen ausreichen. In Altbauten ist eine verbesserte Isolierung empfehlenswert, um die Effizienz der Wärmepumpe zu optimieren. Besonders wirkungsvoll sind die Isolierung der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke. Fensteraustausch und Fassadenisolierung sind teurer, führen aber zu niedrigeren Vorlauftemperaturen und geringerer Betriebslast für die Wärmepumpe.
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders beliebt für die Nachrüstung in Altbauten, da sie keine Erdarbeiten erfordern und vergleichsweise kostengünstig und einfach zu installieren sind. Die genauen Kosten für ein neues Heizsystem variieren jedoch stark und sollten durch eine individuelle Beratung mit einem Energieeffizienzexperten oder einem auf Wärmepumpen spezialisierten Heizungsbauer ermittelt werden, um eine optimale Lösung für das jeweilige Gebäude zu finden.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.