Asbestregelungen können die Sanierung von Gebäuden verteuern

Laut einer vom Bundesverband für Energieeffiziente Gebäudehülle in Auftrag gegebenen Studie liegt die Renovierungsrate im bestehenden deutschen Gebäudebestand derzeit nur bei 0,83 Prozent. Eine Umfrage des Verbands für Hauseigentümerschutz deutet darauf hin, dass nur etwa ein Drittel der Selbstnutzer mit älteren Immobilien plant, in naher Zukunft Maßnahmen zur Energiemodernisierung durchzuführen. Die langsamen Fortschritte bei Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen sind hauptsächlich auf die hohen Baukosten sowie fehlendes Fachpersonal zurückzuführen sind. Dies ist besorgniserregend angesichts einer eskalierenden Wohnungskrise mit Hunderttausender fehlender Wohnung. Eine neue Regelung, die der Gesetzgeber in Erwägung zieht, könnte die Situation weiter verschärfen und die Kosten in die Höhe treiben.

Die in Frage kommende Reform betrifft die Gefahrstoffverordnung. Laut dem Entwurf des Abschnitts 5a, Absatz 2, sollten alle Arbeiten an bestehenden Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, unter vollständigen Asbestschutzmaßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der Entsorgung von Abfällen als gefährliche Abfälle, auch ohne konkreten Verdacht auf Asbestkontamination. Dieses Verfahren ist sehr arbeitsintensiv und daher kostspielig. Um diese „Entsorgung auf Verdacht“ zu vermeiden, müssten private Eigentümer Messungen durch einen Experten durchführen lassen, um das Fehlen einer Asbestkontamination nachzuweisen. Allerdings sind Experten rar und die Messungen teuer. Es ist auch noch nicht klar, ob diese Messungen den Anforderungen des Abfallrechts genügen werden.

Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) sind viele Laien im Bauwesen wahrscheinlich von diesen Herausforderungen überfordert, da sie normalerweise nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob eine Risikosituation mit dem eingebauten Material besteht. Dies könnte zu unnötigen zusätzlichen finanziellen Belastungen für private Bauherren führen. Wenn die Messungen zu teuer sind oder wenn kein Experte rechtzeitig verfügbar ist, würde die geplante neue Rechtslage sogar erzwingen, dass auch unbelastete Baumaterialien als gefährliche Abfälle entsorgt werden, was die Kosten erheblich erhöhen könnte, ohne mehr Gesundheitsschutz zu erreichen.


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Technik zur Verbesserung des Hausklimas

In wissenschaftlichen Untersuchungen wird häufig auf Phänomene aus der Natur zurückgegriffen, um innovative Lösungen für technische Herausforderungen zu entwickeln. Beispiele hierfür sind Roboter, die die Kletterfähigkeiten von Geckos nachahmen, oder Beschichtungen, die den selbstreinigenden Effekt von Lotusblättern simulieren.

Ein aktuelles Beispiel in diesem Kontext ist eine von Wüstenchamäleons inspirierte Beschichtungsfarbe, die mit dem Ziel konzipiert wurde, das Mikroklima von Gebäuden zu optimieren und somit einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten. Diese innovative Farbe ermöglicht eine passive thermische Regulation von Bauwerken, basierend auf den adaptiven Fähigkeiten von Chamäleons in extremen Umgebungen. Während Chamäleons ihre Pigmentierung modifizieren, um ihre Körpertemperatur anzupassen, haben Forscher aus China eine reaktive Farbe entwickelt, die ihre Eigenschaften in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur ändert.

In experimentellen Studien reflektierte diese Beschichtung bei Temperaturen über 30 Grad Celsius bis zu 93% der Sonneneinstrahlung und führte im Winter zu einer Erhöhung der Raumtemperatur um 1,2 Grad Celsius. Es wird angenommen, dass diese Technologie das Potenzial hat, den Energieverbrauch um bis zu 20% zu reduzieren, obwohl sie derzeit noch nicht für den kommerziellen Einsatz bereit ist.


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Balkonkraftwerke auf dem Vormarsch

Die Popularität kleiner Solaranlagen in Deutschland wächst zunehmend, wie jüngste Zahlen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eindrucksvoll demonstrieren. Die Bundesregierung ist bemüht, die Installation solcher Balkonkraftwerke weiter zu fördern und einfacher zu gestalten.

Laut Bundesnetzagentur hat sich die Zahl der installierten Balkonkraftwerke in Deutschland seit Jahresbeginn verdoppelt, was auf die zunehmende Akzeptanz von erneuerbaren Energien hinweist. Gegenwärtig sind rund 230.000 steckerfertige Erzeugungsanlagen im Register verzeichnet, und mehr als die Hälfte davon wurde im laufenden Jahr in Betrieb genommen.
Die tatsächliche Zahl der installierten Anlagen könnte jedoch höher sein, da es etwa 30.000 weitere Anlagen mit einer Leistung von unter 1 Kilowatt gibt, bei denen nicht klar ist, ob sie als Balkonkraftwerke eingestuft werden. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl nicht registrierter und nicht angemeldeter Anlagen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben in Betrieb genommen wurden.
Die kleineren und relativ günstigen Balkonkraftwerke haben im letzten Jahr aufgrund der stark gestiegenen Strompreise an Beliebtheit gewonnen. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Solarstrom in Haushaltsstrom umwandelt. Ob sich die Anschaffung solcher Anlagen lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Anschaffungspreis, Strompreis und Sonneneinstrahlung und mögliche Verschattung.

Trotz des starken Wachstums der Balkonkraftwerke spielen sie in der gesamten Stromerzeugung Deutschlands bisher eine geringe Rolle. Selbst wenn man die 30.000 Anlagen mit unklarem Status hinzuzählt, beträgt die Gesamtleistung laut Bundesnetzagentur nur 170 Megawatt, was etwa 0,3 Promille des deutschen Stromverbrauchs entspricht.
Die Bundesregierung plant Maßnahmen, um die Installation der Anlagen zu erleichtern und den Sektor weiter zu fördern. Nach einem Referentenentwurf des Justizministeriums soll es Mietern und Wohnungseigentümern einfacher gemacht werden, Balkonkraftwerke zu installieren. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation erhalten, ohne dies beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung begründen zu müssen.

Darüber hinaus plant das Wirtschaftsministerium, die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt anzuheben und die Meldepflichten für Steckersolargeräte zu vereinfachen. Bisher mussten diese Anlagen sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen als auch beim Netzbetreiber gemeldet werden, eine Praxis, die abgeschafft werden soll und die bisher viele Hausbesitzer davon abhält, diese Technologien einzusetzen.
Die Verbreitung von Balkonkraftwerken in Deutschland ist ungleich, wobei sie besonders im Norden des Landes beliebt sind. In Mecklenburg-Vorpommern kommen auf 1000 Einwohner 5 Anlagen, in Schleswig-Holstein sind es 4,2 und in Niedersachsen 3,8. Der Süden mit Bayern und Baden-Württemberg liegt dagegen unter dem deutschen Durchschnitt von 2,7. Die Stadtstaaten mit Werten zwischen 1 und 1,5 stehen am Ende der Skala, was teilweise auf die dortige Bebauungsstruktur zurückzuführen ist.


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Der Gebrauch von Fernwärme soll deutlich erweitert werden

Um die Wärmewende zu erzielen, wurden ambitionierte Ziele gesteckt: Es ist geplant, jährlich 100.000 Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen. Die rasche Expansion des Fernwärmenetzes war das Hauptthema einer gemeinsamen Sitzung von Bundesregierung und Energieindustrie, in der die Bedingungen für die Expansion festgelegt wurden.

Bis 2030 soll die Hälfte der produzierten Wärme klimaneutral sein, wobei der Fokus auf Fernwärme liegt. Jährlich sollen mindestens 100.000 Gebäude neu ans Netz gebracht werden. Gemäß der gemeinsamen Aussage der Teilnehmer würde dies bis 2045 eine Verdreifachung der derzeit angeschlossenen Gebäude bedeuten. Dänemark wird als Vorreiter für dieses ehrgeizige Projekt betrachtet: Dort sind bereits 65% der Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen, im Vergleich zu derzeit nur 14% in Deutschland. Eine weitere Herausforderung: Derzeit stammen etwa 70% der Energie aus klimaschädlichen fossilen Brennstoffen, vor allem Kohle und Gas.

Nur etwa 20% der Fernwärmesysteme nutzen erneuerbare Energien, sagte der Wirtschaftsminister nach der Sitzung. In Dänemark sind es dagegen 65%. Um bis 2045 vergleichbare Werte zu erreichen, muss das, was in Dänemark etwa 50 Jahre gedauert hat, in nur 25 Jahren erreicht werden. Bis 2030 soll mindestens die Hälfte der Fernwärme jedes Netzes aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt werden. Laut den Plänen von Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Klara Geywitz sollen Hausanschlüsse gefördert werden. Sie betonte auch, dass die Preise attraktiv und transparent gestaltet sein müssen, um den Anreiz zum Anschluss an das Wärmenetz zu erhöhen. Verbraucherschutzorganisationen unterstreichen die Notwendigkeit der Preistransparenz.

Die Verbraucherzentrale warnte, dass unregulierte Monopole einzelner Anbieter oft zu hohen Preisen führen. Die Möglichkeit der Einspeisung durch Dritte muss ebenfalls gegeben sein. Sie forderte angemessene Kontrollen, etwa durch eine bundesweite Preisbehörde. Offene Fragen beinhalteten auch, ob Haushalte in Gebieten mit Fernwärmenetzen die freie Wahl haben sollten, ob sie Fernwärme nutzen wollen oder nicht. Städte und Netzbetreiber bringen jedoch eine sogenannte Verbindungs- und Nutzungsverpflichtung ins Spiel, um eine bessere Auslastung und Verteilung der sehr hohen Investitions- und Erschließungskosten zu erreichen.


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Fernwärme – Kosten und Einsatzmöglichkeiten

In der fortwährenden Suche nach umweltfreundlicheren und kosteneffizienteren Heizlösungen gewinnt die Fernwärme zunehmend an Bedeutung. Sie verspricht eine vielversprechende Alternative zu den üblichen Energiequellen wie Strom, Öl und Gas zu sein. Fernwärme versorgt Gebäude mit Raumwärme und Warmwasser, die direkt von einem Kraftwerk über Erdleitungen und Rohre geleitet werden. Diese Art der Wärmeversorgung erfordert keine Heizungsinstallation vor Ort und nutzt vielfältige Energieträger, darunter Öl, Erdgas, Biomasse, erneuerbare Energien und sogar Abfall.

Die Kosten für Fernwärme variieren je nach Anbieter, wobei der Durchschnittspreis bei etwa 16 Cent pro Kilowattstunde liegt. Ein Wechsel zur Fernwärme kann für kleinere Gebäude mit einmaligen Umstellungskosten zwischen 8.000 und 15.000 Euro verbunden sein. Trotz der hohen Investitionskosten ist Fernwärme besonders in dicht besiedelten Gebieten rentabel, da hier die Infrastrukturkosten durch die hohe Anzahl an Nutzern geteilt werden.

Die Umweltfreundlichkeit von Fernwärme hängt stark von den verwendeten Energieträgern und der Effizienz der Kraftwerke ab. Besonders effizient ist die Kraft-Wärme-Kopplung, bei der Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und genutzt werden. Fernwärme bietet den Nutzern Komfort und kann umweltfreundlich sein, birgt aber auch Nachteile wie die feste Bindung an einen Anbieter und die starke Abhängigkeit von dessen Preisen.


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Haushaltsstrom mit Stecker-Solargeräten selbst erzeugen

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat am 11. Januar 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem einfachere Regeln für steckerfertige Solargeräte gefordert werden. Diese Vereinfachungen – darunter die Freigabe des Schuko-Steckers, der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anhebung der Leistungsbegrenzung von 600 auf 800 Watt (AC) – sind aktuell nur Vorschläge, die noch nicht gültig sind, aber von vielen Organisationen und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale befürwortet werden. Seit dem 1. Januar 2023 werden Solaranlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent belegt. Die wegfallende Mehrwertsteuer gilt auch für steckerfertige Solargeräte.

Die Mini-Photovoltaikanlagen, die an der Balkon- oder Terrassenbrüstung montiert werden können, werden oft als Plug & Play-Systeme bezeichnet, da sie einfach zu installieren und zu konfigurieren sind. Bei einem Plug-in-Solarsystem sind die Hauptkomponenten ein Satz Photovoltaikmodule, ein Wechselrichter und Kabel. Die Module absorbieren das Sonnenlicht und wandeln es in Strom um. Der Wechselrichter wandelt den von den Modulen erzeugten Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC) um. Dieser Wechselstrom kann zum Betrieb von Haushaltsgeräten verwendet werden. Der vom steckerfertigen Solargerät erzeugte Strom fließt in die Steckdosen in der Wohnung, zum Beispiel durch eine Steckdose auf dem Balkon. Von dort versorgt der Strom die Geräte, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind, wie Fernseher, Kühlschrank oder die Waschmaschine. Der Stromzähler zählt den Stromverbrauch dann langsamer, wodurch weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Reicht der Strom vom Balkon nicht aus, um die Haushaltsgeräte zu betreiben, so wird ergänzender Strom vom Energieversorger bezogen.

Die Geräte haben den Vorteil, dass sie einfach zu installieren sind und keine umfangreichen Dacharbeiten oder aufwändige Installationen erfordern. Darüber hinaus passen sie aufgrund ihrer geringen Größe oft gut in städtische Umgebungen, in denen der Platz begrenzt ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Photovoltaikanlage und einem steckerfertigen Solargerät besteht darin, dass Letzteres wesentlich kleiner ist, eine geringere Leistung erzeugt (zumeist zwischen 400 und 800 Watt) und von Privatpersonen ohne Fachbetrieb installiert, angeschlossen und genutzt werden kann. Zudem lassen sich steckerfertige Solargeräte leicht entfernen und woanders betreiben, während Photovoltaikanlagen fest installiert sind und sich nicht einfach verschieben lassen. Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Privathäusern haben zumeist eine Leistung von 3-20 Kilowatt.


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