von Schornsteinfeger | 25.12.2022 | Klimaschutz
Wer einen bestimmten Heizungstyp installiert hat, muss ihn 2023 ersetzen. Nach dem Gebäude-Energie-Gesetz, das seit November 2020 in Deutschland in Kraft ist, dürfen Hausbesitzer ihre Heizungsanlage nur 30 Jahre lang nutzen (Austauschpflicht nach § 72 GEG). Ab 2023 dürfen in Deutschland nur noch Heizgeräte verwendet werden, die nach 1994 eingebaut wurden. Wenn Sie eine Heizung haben, die vorher installiert wurde, können Sie diese nur in besonderen Fällen verwenden. Erneuert werden müssen sogenannte Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Entscheidend für die Lebensdauer eines Heizkessels ist vor allem, wann er eingebaut wurde, unabhängig davon, ob im Laufe der Jahre kleine Reparaturen angefallen sind oder Ersatzteile verbaut wurden.
Ob der eigene Heizkessel betroffen ist, können die Hausbesitzer anhand der Rechnung aus dem Zeitpunkt der Erstinstallation des Heizkessels herausfinden. Wenn dieses Dokument nicht verfügbar ist, sollte auf das Typenschild am Kessel geschaut werden, das diese Informationen enthält. Das Schild befindet sich normalerweise direkt im Hauptdeckel des Kessels. Je nach Modell enthält das Typenschild die Seriennummer, den Hersteller, den Modelltyp und das Baujahr. Wenn Sie das Schild nicht lesen können, kann Ihnen der zuständige Schornsteinfeger vielleicht helfen. Er protokolliert in der Regel die regelmäßigen Kontrollen und kann in seinem Archiv die entsprechenden Daten feststellen.Wenn Sie einen alten Heizkessel haben und diesen nicht ersetzen, so kann gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden. Auch der bevollmächtigte Schornsteinfeger kann die Heizungsanlage stilllegen lassen, wenn er der Meinung ist, dass ein sicherer Betrieb nicht möglich ist.
Weitere Informationen: Verbraucherzentrale – GEG: Was steht im Gebäudeenergiegesetz? (Link)
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von Schornsteinfeger | 19.06.2022 | Klimaschutz
Mit Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) gab es resultierend aus dem §19 der Verordnung ab dem 1. Januar 2022.wesentliche Änderungen bei den Ableitbedingungen für Abgase aus dem Verbrennen von Feststoffen . Schiedel hat in einem eigenen Technischen Informations-Blatt (TIB 16) alle wichtigen Details zum Thema Ableitbedingungen für Planer, Architekten, Schornsteinfeger und Verarbeiter zusammengestellt. In dem Technischen Informations-Blatt finden sich die wichtigsten Passagen aus dem Verordnungstext und Beispielzeichnungen verschiedener Dachsituationen und -neigungen. Es wird auch auf die Relevanz der VDI 3781 Blatt 4 (Juli 2017) eingegangen.
Schornsteinhöhen: Infos von Schiedel zur 1. BImSchV für Planer, Schornsteinfeger,… (baulinks.de)
Dieser Beitrag Infos von Schiedel zur 1. BImSchV für Planer, Schornsteinfeger,… stammt aus folgender Quelle „baulinks.de“ und Google News und wurde am 2022-05-25 09:00:00 veröffentlicht.
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von Schornsteinfeger | 06.06.2021 | Klimaschutz
Elektroautos werden immer beliebter und immer mehr Hausbesitzer wollen ihr Elektroauto zu Hause tanken. Dies kann über die sogenannte Wallbox erreicht werden und über das KfW-440-Programm können Sie hohe Fördersummen erhalten. Als Vermieter, Vermieterverband, Mieter und Vermieter können Sie einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Eine der Voraussetzungen ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Mit dem KfW-Förderprogramm 440 unterstützt die Staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit November 2020 Käufer beim Kauf von Ladestationen für Elektroautos. Wer nicht öffentliche Parkplätze mit sogenannten Wallboxen ausstattet, erhält einen Zuschuss von 900 Euro. Mit den Fördermitteln der KfW 440 können Technik, Installations- und Anschlusskosten sowie zugehörige Energiemanagementsysteme eingekauft werden. Wichtig ist, dass die Gesamtkosten dieser Maßnahme mindestens 900 Euro betragen. Wenn Sie mehrere Ladestationen oder Wallboxen mit mehreren Anschlusspunkten installieren, erhalten Sie für jeden Ladepunkt Gelder, sofern sich die Kosten um den gleichen Betrag erhöhen.
Gefördert werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur privaten Nutzung. Dazu gehören Anlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, nicht jedoch Anlagen, die der Öffentlichkeit den Zugang zu Einrichtungen oder Unternehmen ermöglichen. Antragsberechtigt sind folgende Personen: Inhaber, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter und Vermieter.
von Schornsteinfeger | 12.08.2020 | Klimaschutz
Dieser Beitrag Wie gesundheitsschädlich ist der Rauch beim Grillen? stammt aus folgender Quelle swr.de – Südwestrundfunk und wurde am 29.07.2020 veröffentlicht.
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von Schornsteinfeger | 10.08.2020 | Klimaschutz
Dieser Beitrag FeuerTrutz Digital 2020 stammt aus folgender Quelle diepresse.com – „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. Co KG und wurde am 07.08.2020 veröffentlicht.
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von Schornsteinfeger | 27.07.2020 | Klimaschutz
Dieser Beitrag Solaranlage aufs Dach bauen: So finden Sie heraus, ob Ihr Haus dafür geeignet ist stammt aus folgender Quelle focus.de – Focus Online Group GmbH und wurde am 24.07.2020 veröffentlicht.
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