von Schornsteinfeger | 30.06.2023 | Klimaschutz
Um die Wärmewende zu erzielen, wurden ambitionierte Ziele gesteckt: Es ist geplant, jährlich 100.000 Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen. Die rasche Expansion des Fernwärmenetzes war das Hauptthema einer gemeinsamen Sitzung von Bundesregierung und Energieindustrie, in der die Bedingungen für die Expansion festgelegt wurden.
Bis 2030 soll die Hälfte der produzierten Wärme klimaneutral sein, wobei der Fokus auf Fernwärme liegt. Jährlich sollen mindestens 100.000 Gebäude neu ans Netz gebracht werden. Gemäß der gemeinsamen Aussage der Teilnehmer würde dies bis 2045 eine Verdreifachung der derzeit angeschlossenen Gebäude bedeuten. Dänemark wird als Vorreiter für dieses ehrgeizige Projekt betrachtet: Dort sind bereits 65% der Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen, im Vergleich zu derzeit nur 14% in Deutschland. Eine weitere Herausforderung: Derzeit stammen etwa 70% der Energie aus klimaschädlichen fossilen Brennstoffen, vor allem Kohle und Gas.
Nur etwa 20% der Fernwärmesysteme nutzen erneuerbare Energien, sagte der Wirtschaftsminister nach der Sitzung. In Dänemark sind es dagegen 65%. Um bis 2045 vergleichbare Werte zu erreichen, muss das, was in Dänemark etwa 50 Jahre gedauert hat, in nur 25 Jahren erreicht werden. Bis 2030 soll mindestens die Hälfte der Fernwärme jedes Netzes aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt werden. Laut den Plänen von Wirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Klara Geywitz sollen Hausanschlüsse gefördert werden. Sie betonte auch, dass die Preise attraktiv und transparent gestaltet sein müssen, um den Anreiz zum Anschluss an das Wärmenetz zu erhöhen. Verbraucherschutzorganisationen unterstreichen die Notwendigkeit der Preistransparenz.
Die Verbraucherzentrale warnte, dass unregulierte Monopole einzelner Anbieter oft zu hohen Preisen führen. Die Möglichkeit der Einspeisung durch Dritte muss ebenfalls gegeben sein. Sie forderte angemessene Kontrollen, etwa durch eine bundesweite Preisbehörde. Offene Fragen beinhalteten auch, ob Haushalte in Gebieten mit Fernwärmenetzen die freie Wahl haben sollten, ob sie Fernwärme nutzen wollen oder nicht. Städte und Netzbetreiber bringen jedoch eine sogenannte Verbindungs- und Nutzungsverpflichtung ins Spiel, um eine bessere Auslastung und Verteilung der sehr hohen Investitions- und Erschließungskosten zu erreichen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 30.06.2023 | Klimaschutz
In der fortwährenden Suche nach umweltfreundlicheren und kosteneffizienteren Heizlösungen gewinnt die Fernwärme zunehmend an Bedeutung. Sie verspricht eine vielversprechende Alternative zu den üblichen Energiequellen wie Strom, Öl und Gas zu sein. Fernwärme versorgt Gebäude mit Raumwärme und Warmwasser, die direkt von einem Kraftwerk über Erdleitungen und Rohre geleitet werden. Diese Art der Wärmeversorgung erfordert keine Heizungsinstallation vor Ort und nutzt vielfältige Energieträger, darunter Öl, Erdgas, Biomasse, erneuerbare Energien und sogar Abfall.
Die Kosten für Fernwärme variieren je nach Anbieter, wobei der Durchschnittspreis bei etwa 16 Cent pro Kilowattstunde liegt. Ein Wechsel zur Fernwärme kann für kleinere Gebäude mit einmaligen Umstellungskosten zwischen 8.000 und 15.000 Euro verbunden sein. Trotz der hohen Investitionskosten ist Fernwärme besonders in dicht besiedelten Gebieten rentabel, da hier die Infrastrukturkosten durch die hohe Anzahl an Nutzern geteilt werden.
Die Umweltfreundlichkeit von Fernwärme hängt stark von den verwendeten Energieträgern und der Effizienz der Kraftwerke ab. Besonders effizient ist die Kraft-Wärme-Kopplung, bei der Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und genutzt werden. Fernwärme bietet den Nutzern Komfort und kann umweltfreundlich sein, birgt aber auch Nachteile wie die feste Bindung an einen Anbieter und die starke Abhängigkeit von dessen Preisen.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 03.04.2023 | Klimaschutz
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat am 11. Januar 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem einfachere Regeln für steckerfertige Solargeräte gefordert werden. Diese Vereinfachungen – darunter die Freigabe des Schuko-Steckers, der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anhebung der Leistungsbegrenzung von 600 auf 800 Watt (AC) – sind aktuell nur Vorschläge, die noch nicht gültig sind, aber von vielen Organisationen und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale befürwortet werden. Seit dem 1. Januar 2023 werden Solaranlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent belegt. Die wegfallende Mehrwertsteuer gilt auch für steckerfertige Solargeräte.
Die Mini-Photovoltaikanlagen, die an der Balkon- oder Terrassenbrüstung montiert werden können, werden oft als Plug & Play-Systeme bezeichnet, da sie einfach zu installieren und zu konfigurieren sind. Bei einem Plug-in-Solarsystem sind die Hauptkomponenten ein Satz Photovoltaikmodule, ein Wechselrichter und Kabel. Die Module absorbieren das Sonnenlicht und wandeln es in Strom um. Der Wechselrichter wandelt den von den Modulen erzeugten Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC) um. Dieser Wechselstrom kann zum Betrieb von Haushaltsgeräten verwendet werden. Der vom steckerfertigen Solargerät erzeugte Strom fließt in die Steckdosen in der Wohnung, zum Beispiel durch eine Steckdose auf dem Balkon. Von dort versorgt der Strom die Geräte, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind, wie Fernseher, Kühlschrank oder die Waschmaschine. Der Stromzähler zählt den Stromverbrauch dann langsamer, wodurch weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Reicht der Strom vom Balkon nicht aus, um die Haushaltsgeräte zu betreiben, so wird ergänzender Strom vom Energieversorger bezogen.
Die Geräte haben den Vorteil, dass sie einfach zu installieren sind und keine umfangreichen Dacharbeiten oder aufwändige Installationen erfordern. Darüber hinaus passen sie aufgrund ihrer geringen Größe oft gut in städtische Umgebungen, in denen der Platz begrenzt ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Photovoltaikanlage und einem steckerfertigen Solargerät besteht darin, dass Letzteres wesentlich kleiner ist, eine geringere Leistung erzeugt (zumeist zwischen 400 und 800 Watt) und von Privatpersonen ohne Fachbetrieb installiert, angeschlossen und genutzt werden kann. Zudem lassen sich steckerfertige Solargeräte leicht entfernen und woanders betreiben, während Photovoltaikanlagen fest installiert sind und sich nicht einfach verschieben lassen. Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Privathäusern haben zumeist eine Leistung von 3-20 Kilowatt.
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von Schornsteinfeger | 25.12.2022 | Klimaschutz
Wer einen bestimmten Heizungstyp installiert hat, muss ihn 2023 ersetzen. Nach dem Gebäude-Energie-Gesetz, das seit November 2020 in Deutschland in Kraft ist, dürfen Hausbesitzer ihre Heizungsanlage nur 30 Jahre lang nutzen (Austauschpflicht nach § 72 GEG). Ab 2023 dürfen in Deutschland nur noch Heizgeräte verwendet werden, die nach 1994 eingebaut wurden. Wenn Sie eine Heizung haben, die vorher installiert wurde, können Sie diese nur in besonderen Fällen verwenden. Erneuert werden müssen sogenannte Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Entscheidend für die Lebensdauer eines Heizkessels ist vor allem, wann er eingebaut wurde, unabhängig davon, ob im Laufe der Jahre kleine Reparaturen angefallen sind oder Ersatzteile verbaut wurden.
Ob der eigene Heizkessel betroffen ist, können die Hausbesitzer anhand der Rechnung aus dem Zeitpunkt der Erstinstallation des Heizkessels herausfinden. Wenn dieses Dokument nicht verfügbar ist, sollte auf das Typenschild am Kessel geschaut werden, das diese Informationen enthält. Das Schild befindet sich normalerweise direkt im Hauptdeckel des Kessels. Je nach Modell enthält das Typenschild die Seriennummer, den Hersteller, den Modelltyp und das Baujahr. Wenn Sie das Schild nicht lesen können, kann Ihnen der zuständige Schornsteinfeger vielleicht helfen. Er protokolliert in der Regel die regelmäßigen Kontrollen und kann in seinem Archiv die entsprechenden Daten feststellen.Wenn Sie einen alten Heizkessel haben und diesen nicht ersetzen, so kann gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden. Auch der bevollmächtigte Schornsteinfeger kann die Heizungsanlage stilllegen lassen, wenn er der Meinung ist, dass ein sicherer Betrieb nicht möglich ist.
Weitere Informationen: Verbraucherzentrale – GEG: Was steht im Gebäudeenergiegesetz? (Link)
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 19.06.2022 | Klimaschutz
Mit Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) gab es resultierend aus dem §19 der Verordnung ab dem 1. Januar 2022.wesentliche Änderungen bei den Ableitbedingungen für Abgase aus dem Verbrennen von Feststoffen . Schiedel hat in einem eigenen Technischen Informations-Blatt (TIB 16) alle wichtigen Details zum Thema Ableitbedingungen für Planer, Architekten, Schornsteinfeger und Verarbeiter zusammengestellt. In dem Technischen Informations-Blatt finden sich die wichtigsten Passagen aus dem Verordnungstext und Beispielzeichnungen verschiedener Dachsituationen und -neigungen. Es wird auch auf die Relevanz der VDI 3781 Blatt 4 (Juli 2017) eingegangen.
Schornsteinhöhen: Infos von Schiedel zur 1. BImSchV für Planer, Schornsteinfeger,… (baulinks.de)
Dieser Beitrag Infos von Schiedel zur 1. BImSchV für Planer, Schornsteinfeger,… stammt aus folgender Quelle „baulinks.de“ und Google News und wurde am 2022-05-25 09:00:00 veröffentlicht.
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Originalbeitrag
von Schornsteinfeger | 06.06.2021 | Klimaschutz
Elektroautos werden immer beliebter und immer mehr Hausbesitzer wollen ihr Elektroauto zu Hause tanken. Dies kann über die sogenannte Wallbox erreicht werden und über das KfW-440-Programm können Sie hohe Fördersummen erhalten. Als Vermieter, Vermieterverband, Mieter und Vermieter können Sie einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Eine der Voraussetzungen ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Mit dem KfW-Förderprogramm 440 unterstützt die Staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit November 2020 Käufer beim Kauf von Ladestationen für Elektroautos. Wer nicht öffentliche Parkplätze mit sogenannten Wallboxen ausstattet, erhält einen Zuschuss von 900 Euro. Mit den Fördermitteln der KfW 440 können Technik, Installations- und Anschlusskosten sowie zugehörige Energiemanagementsysteme eingekauft werden. Wichtig ist, dass die Gesamtkosten dieser Maßnahme mindestens 900 Euro betragen. Wenn Sie mehrere Ladestationen oder Wallboxen mit mehreren Anschlusspunkten installieren, erhalten Sie für jeden Ladepunkt Gelder, sofern sich die Kosten um den gleichen Betrag erhöhen.
Gefördert werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur privaten Nutzung. Dazu gehören Anlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, nicht jedoch Anlagen, die der Öffentlichkeit den Zugang zu Einrichtungen oder Unternehmen ermöglichen. Antragsberechtigt sind folgende Personen: Inhaber, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter und Vermieter.