Elektroautos werden immer beliebter und immer mehr Hausbesitzer wollen ihr Elektroauto zu Hause tanken. Dies kann über die sogenannte Wallbox erreicht werden und über das KfW-440-Programm können Sie hohe Fördersummen erhalten. Als Vermieter, Vermieterverband, Mieter und Vermieter können Sie einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Eine der Voraussetzungen ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Mit dem KfW-Förderprogramm 440 unterstützt die Staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit November 2020 Käufer beim Kauf von Ladestationen für Elektroautos. Wer nicht öffentliche Parkplätze mit sogenannten Wallboxen ausstattet, erhält einen Zuschuss von 900 Euro. Mit den Fördermitteln der KfW 440 können Technik, Installations- und Anschlusskosten sowie zugehörige Energiemanagementsysteme eingekauft werden. Wichtig ist, dass die Gesamtkosten dieser Maßnahme mindestens 900 Euro betragen. Wenn Sie mehrere Ladestationen oder Wallboxen mit mehreren Anschlusspunkten installieren, erhalten Sie für jeden Ladepunkt Gelder, sofern sich die Kosten um den gleichen Betrag erhöhen.

Gefördert werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur privaten Nutzung. Dazu gehören Anlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, nicht jedoch Anlagen, die der Öffentlichkeit den Zugang zu Einrichtungen oder Unternehmen ermöglichen. Antragsberechtigt sind folgende Personen: Inhaber, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter und Vermieter.

Wenn Sie KfW 440-Mittel für sich selbst nutzen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Attraktive Förderungen gelten nur für Ladepunkte mit einer Leistung von genau 11 Kilowatt. Wenn Sie eine Wallbox mit einer höheren Ausgangsleistung installieren, muss diese von einem Elektrofachbetrieb heruntergeregelt werden. Wichtig ist auch, dass der Strom vollständig aus erneuerbaren Energiesystemen stammt. Möglich sind die eigene Photovoltaikanlage oder kleine Windkraftanlagen. Wenn Sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, muss es sich um 100 % Ökostrom handeln. Für die Aufstellung und Inbetriebnahme sind Fachbetriebe zu beauftragen.