Wer einen bestimmten Heizungstyp installiert hat, muss ihn 2023 ersetzen. Nach dem Gebäude-Energie-Gesetz, das seit November 2020 in Deutschland in Kraft ist, dürfen Hausbesitzer ihre Heizungsanlage nur 30 Jahre lang nutzen (Austauschpflicht nach § 72 GEG). Ab 2023 dürfen in Deutschland nur noch Heizgeräte verwendet werden, die nach 1994 eingebaut wurden. Wenn Sie eine Heizung haben, die vorher installiert wurde, können Sie diese nur in besonderen Fällen verwenden. Erneuert werden müssen sogenannte Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Entscheidend für die Lebensdauer eines Heizkessels ist vor allem, wann er eingebaut wurde, unabhängig davon, ob im Laufe der Jahre kleine Reparaturen angefallen sind oder Ersatzteile verbaut wurden.

Ob der eigene Heizkessel betroffen ist, können die Hausbesitzer anhand der Rechnung aus dem Zeitpunkt der Erstinstallation des Heizkessels herausfinden. Wenn dieses Dokument nicht verfügbar ist, sollte auf das Typenschild am Kessel geschaut werden, das diese Informationen enthält. Das Schild befindet sich normalerweise direkt im Hauptdeckel des Kessels. Je nach Modell enthält das Typenschild die Seriennummer, den Hersteller, den Modelltyp und das Baujahr. Wenn Sie das Schild nicht lesen können, kann Ihnen der zuständige Schornsteinfeger vielleicht helfen. Er protokolliert in der Regel die regelmäßigen Kontrollen und kann in seinem Archiv die entsprechenden Daten feststellen.Wenn Sie einen alten Heizkessel haben und diesen nicht ersetzen, so kann gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden. Auch der bevollmächtigte Schornsteinfeger kann die Heizungsanlage stilllegen lassen, wenn er der Meinung ist, dass ein sicherer Betrieb nicht möglich ist.

Weitere Informationen: Verbraucherzentrale – GEG: Was steht im Gebäudeenergiegesetz? (Link)


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