von Schornsteinfeger | 01.10.2022 | Energiesparen
Viele Verbraucher fragen sich aktuell, ob Smart Home-Lösungen angesichts stark steigender Strompreise und Heizkosten ein möglicher Weg sein können, die Kosten zu senken. Immerhin stellen die Hersteller solcher Geräte ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent und eine sehr kurze Amortisationszeit in Aussicht. Doch diese Perspektiven relativieren sich bei genauer Betrachtung: In Häusern und Wohnungen ohne Möglichkeiten zur gradgenauen Einstellung der Raumtemperatur ist die Möglichkeit zur Einsparung mit dieser Technologie zweifelsfrei sehr hoch, (ein Grad Unterschied kann bereits bis zu 6 Prozent des Energieverbrauchs betragen).
In Haushalten, wo die Bewohner die bekannten Empfehlungen zum energieschonenden Heizen und Lüften befolgen und bewusst ihre Heizkörper eiinstellen, dürfte nur wenig Spielraum für signifikante Einsparungen mit Smart Home Produkten bestehen. Die Gräte selbst verbrauchen auch Energie und werden im Dauerbetrieb eingesetzt, was laut einer Studie des Instituts für angewandte Ökologie (Link) einen Jahresverbrauch von bis zu 200 Kilowattstunden zur Folge haben kann. In dieser Studie sind die viele Anwendungsfälle (zum Beispiel Heizungssteuerung, Beleuchtung, Rolläden, Fensterschließung, Stecker und Steuerungen etc.) sowie die damit verbundenen Verbräuche und Einsparungen sehr beschrieben.
Rechnet man die Einsparpotenziale und den Mehrverbrauch durch die Smart Home-Systeme gegen, so bleibt unter dem Strich in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Ersparnis von etwa 6 Prozent. Allerdings muss man natürlich noch die Anschaffungskosten der Gadgets berücksichtigen, die schnell einige Hundert Euro ausmachen können. Die Ökobilanz bei der Herstellung der Smart Home-Geräte ist durchwachsen, die Produktion verbraucht teilweise hohe Mengen an Energie und frisst somit einen Gutteil der Einsparungen beim Betrieb wieder auf.
Am Ende ist die Entscheidung für oder gegen die Anschaffung von Smart Home-Lösungen eine sehr individuelle Bewertung des eigenen Verhaltens zum Energiesparen, der Anschaffungskosten und der sich entwickelnden Energiepreise.
Weiterführende Literatur/Links:
- SmartHome Initiative Deutschland e.V. Link
- VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Link
- de – Smart Home: Was ist das überhaupt? Eine Übersicht – Link
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [
Link]
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 05.09.2022 | Fördermaßnahmen
Die Förderbedingungen für mehr Energieeffizienz in Gebäuden wurden schlagartig geändert. Die neue Gesetzesnovelle soll die energetische Gebäudesanierung beschleunigen. Möglichst viele Menschen sollen ihre alten Türen, Fenster und Gasheizungen gegen eine moderne Infrastruktur tauschen. Dies würde die angespannte Versorgungslage und die dramatische Preisentwicklung entschärfen und die Umwelt weiter entlasten. Die BEG-Reform zielt auch darauf ab, das Antragsverfahren zu vereinfachen und Sanierungsvorhaben durchgängig zu fördern, damit diese nicht mehr an fehlenden Fördermitteln scheitern. Das bedeutet, dass jeder weniger Geld bekommt, aber insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. Schätzungen zufolge stehen jährlich rund 14 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, seit Anfang 2022 wurden knapp 10 Milliarden Euro beantragt.
Die Zuständigkeiten der Grundstückseigentümer für die Beantragung von Sanierungen haben sich geändert: Für eine Komplettsanierung erkundigen sie sich bei der staatlichen Förderbank KfW, für Einzelmaßnahmen beim BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm ist nach wie vor breit finanziert und kann von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Für den Austausch von Gasheizungen wird ein neuer Bonus eingeführt und alle Fördermaßnahmen für gasverbrauchende Anlagen werden gestrichen. Die Fördersätze sind auf 5 bis 10 Prozent festgelegt, damit mehr Antragsteller von den Förderprogrammen profitieren und flächendeckend saniert werden kann.
Der Einzelfahrplan Gebäudesanierung (iSFP-Bonus) ist bei einer Komplettsanierung nicht mehr förderfähig. Sie kann nur für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Gebäudehülle, nicht aber für Heizungsanlagen in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang haben sich in der Vergangenheit zeitweise als Engpass erwiesen – Energieberater kommen mit vielen Anfragen kaum hinterher. Der Wegfall dieser Subvention wird die Installation neuer Systeme, insbesondere Wärmepumpen, fördern. Die Anwendung kann in Zusammenarbeit mit Fachfirmen erfolgen, die auch den hydraulischen Abgleich durchführen. Das ist für das Programm Bundesförderung effizientes Bauen (BEG). Der staatliche Zuschuss für Wärmepumpen wurde von 60.000 Euro pro Wohneinheit auf 40 % dieses Betrags oder 24.000 Euro gekürzt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [
Link]
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 05.09.2022 | Heizkosten
Die kommende Heizperiode steht ganz im Zeichen des Energiesparens. Die geplante Verordnung der Regierung soll am 1. September 2022 in Kraft treten und zunächst bis Ende Februar 2023 gültig sein. Folgende Maßnahmen sind in öffentlichen Gebäuden geplant:
Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden. Nur für sicherheitsrelevante Bereiche gibt es Ausnahmen. Öffentliche Gebäude sollen grundsätzlich nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt insbesondere auch, wenn die Menschen in diesen Räumen einer sitzenden Tätigkeit nachgehen. In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen, darf nur bis 18 Grad geheizt werden. Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben – es sei denn, dieses ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.
Dieser Beitrag Energie sparen in öffentlichen Gebäuden: Verordnung ab September stammt aus folgender Quelle „SWP“ und wurde am 24.08.2022 veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Urheberrechte bei Weiterleitung und Veröffentlichung.
Originalbeitrag
von Schornsteinfeger | 05.09.2022 | Brandschutz
Die Verwendung von Wärmebildkameras zur automatischen Überwachung von Temperaturänderungen in Kraftstofflagern oder auch Lagerhäusern kann dazu beitragen, Katastrophen zu verhindern und die Sicherheit für Arbeiter und die Öffentlichkeit zu verbessern sowie die Anforderungen von Versicherern zu erfüllen. Intelligente Sensorkameras dienen zur Brandfrüherkennung und sind in der Lage, unabhängig von den Lichtverhältnissen klare und detaillierte Bilder zu liefern. Die Benutzer solcher Geräte können sogar vorkonfigurierte Temperaturalarme anpassen, um vorübergehende Änderungen wie die Anwesenheit eines Gabelstaplers oder eines Arbeiters zu berücksichtigen und Fehlalarme zu vermeiden.
Dieser Beitrag Frühzeitige Branderkennung mit Wärmebildkameras von Teledyne FLIR – Brandschutz | News | Technische Logistik stammt aus folgender Quelle „Technische LogistikNews und wurde am 30.08.2022 veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Urheberrechte bei Weiterleitung und Veröffentlichung.
Originalbeitrag
von Schornsteinfeger | 05.09.2022 | Energiesparen
In deutschen Haushalten sind rund 14 Millionen Gasheizungen im Einsatz. Ab Oktober 2022 sollen Schornsteinfeger-, SHK-Betriebe und Energieberater prüfen, ob diese Gasheizungen effizient genug arbeiten und sie gegebenenfalls neu einstellen. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat genehmigt werden. Die Energieeinsparverordnung ist ein Gesetz, das Unternehmen und private Haushalte verpflichtet, angemessere Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen. Dazu gehören regelmäßige Wartungen und Reparaturen, um Energieverluste zu vermeiden. Der Heizungscheck soll Einsparpotenziale schnell und mit einfachen Mitteln direkt vor Ort aufzeigen. Dies kann zum Beispiel durch eine Verbesserung der Steuerungstechnik geschehen.
Dieser Beitrag Was bedeutet der verpflichtende Effizienz-Check? stammt aus folgender Quelle „Handwerksblatt“ und wurde am 25.08.2022 veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Urheberrechte bei Weiterleitung und Veröffentlichung.
Originalbeitrag