Zur Optimierung der Gasheizungen verpflichtet

Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen, die bereits zum 1. Oktober in Kraft getreten sind und zunächst für 2 Jahre gelten. Der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Gasheizung ist nach der neuen Verordnung verpflichtet, eine Prüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, SHK-Betriebe oder zertifizierte Energieberater durchführen und ermitteln zu lassen, ob

  • die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Heizung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • effiziente Heizungspumpen eingesetzt werden,
  • Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Die entstehenden Kosten neutralisieren sich nach Einschätzung der Regierung durch die erzielten Einsparungen beziehungsweise liegen voraussichtlich sogar deutlich unter den sich ergebenden Einsparpotenzialen. Weitere Prüf- und Optimierungsparameter sowie dahingehende Umsetzungsmaßnahmen sind:

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs und die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen

Eine große Herausforderung besteht darin, diese Maßnahmen bei den vielen Millionen Haushalten in einer absehbaren Zeit durchführen zu können. Schon heute sind lange Wartezeiten bei Energieberatungen, Wartungsarbeiten oder Installationen zu berücksichtigen, die sich angesichts des Fachkräftemangels eher verstärken werden.


Weiterführende Literatur/Links:

  • Bundesregierung – weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen [Link]

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Heizen mit Kaminofen – hohes Bußgeld droht

Die hohen Preise für Gas und Strom sorgten für eine hohe Nachfrage für neue Kaminöfen. Doch gilt das Heizen mit Holz aufgrund der hohen Feinstaubbelastung – allein 2019 starben über 50.000 Menschen in Deutschland an den Folgen einer dauerhaften Belastung mit Feinstaub – als „schmutzige“ Alternative zum Einsatz von Gasheizungen. Seit 2015 müssen ältere Öfen nachgerüstet werden; es gilt eine Obergrenze von 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und vier Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid. Sollte der Kamin diese Werte übersteigen, so ist die Weiternutzung untersagt, Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.


Dieser Beitrag Heizen mit Kaminofen – Bei Verstoß gegen diese Regel​ drohen 50.000… stammt aus folgender Quelle „Saarbrücker Zeitung und wurde am 5. Oktober 2022 veröffentlicht.
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Erdwärmeheizung – Technik und Nutzen

Installieren Bauherren oder Hausbesitzer eine Erdwärmeheizung, so können sie die kostenlose Energie der Umwelt zum Heizen nutzen. Die Technologie entzieht dem Erdreich Wärme, die zum Heizen eines Gebäudes genutzt werden kann. Damit dies effektiv funktioniert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Aufbau dieser Wärmepumpe ähnelt dem von Luft-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die drei Arten von Wärmepumpen funktionieren, indem sie Umweltenergie einfangen und auf ein Kältemittel übertragen, das dann die Wärmepumpe antreibt. Lesen Sie den vollständigen Artikel über diese Technologie, die staatlich gefördert wird und als sehr nachhaltig gilt.


Dieser Beitrag Erdwärmeheizung – Funktion, Einbau, Vorteile stammt aus folgender Quelle heizung.de – Viessmann Climate Solutions Berlin GmbH und wurde am 07.09.2022 veröffentlicht.
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Auf der Suche nach Stromfressern und Einsparmöglichkeiten

Die Energiekosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten auch die kommunalen Haushalte. Die Mehrheit der Städte, Gemeinden und Kreise, die an einer KfW-Umfrage teilgenommen haben, gaben an, in Energieeffizienz investieren zu wollen. Dadurch könnten sie langfristig Geld und Ressourcen sparen.

40 Prozent der befragten Kämmerer erklärten, aufgrund der höheren Preise mehr Schulden machen zu müssen. 36 Prozent wollten die freiwilligen Ausgaben kürzen und rund 31 Prozent die Preise für kommunale Leistungen erhöhen. Die Europäische Union hat lokale Behörden aufgefordert, 15 Prozent weniger Gas zu verbrauchen, um Emissionen zu reduzieren und die Umwelt zu schützen.


Dieser Beitrag Energiekrise: Auf der Suche nach Stromfressern stammt aus folgender Quelle „kommunal.de und wurde am 24.09.2022 veröffentlicht.
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Brandschutz- und Evakuierungsübungen durchführen

Brandschutzübungen werden durchgeführt, damit Mitarbeiter wissen, was im Brandfall zu tun ist und wie sie sich verhalten sollen. Die bloße Theorie allein reicht nicht. Im Notfall ist es wichtig, die Fluchtwege und Sammelplätze zu kennen. Sind diese Übungen gesetzlich vorgeschrieben und regelmäßig durchzuführen?

Die Notwendigkeit zur Durchführung von Unterweisungen sowie Brandschutz- und Evakuierungsübungen ist im Paragraphen § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie der Arbeitsstättenregelung (ASR) 2.3 beschrieben. Demzufolge sind Unternehmer grundsätzlich für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Im Rahmend der Novellierung der ASR A2.3 ist festgelegt, dass mindestens alle zwei bis fünf Jahre eine Übung stattfinden sollte.


Dieser Beitrag Brandschutz- und Evakuierungsübungen planen und durchführen | Arbeitsschutz stammt aus folgender Quelle „haufe.de und wurde am 30.09.2022 veröffentlicht.
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