Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen, die bereits zum 1. Oktober in Kraft getreten sind und zunächst für 2 Jahre gelten. Der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Gasheizung ist nach der neuen Verordnung verpflichtet, eine Prüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, SHK-Betriebe oder zertifizierte Energieberater durchführen und ermitteln zu lassen, ob

  • die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Heizung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • effiziente Heizungspumpen eingesetzt werden,
  • Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Die entstehenden Kosten neutralisieren sich nach Einschätzung der Regierung durch die erzielten Einsparungen beziehungsweise liegen voraussichtlich sogar deutlich unter den sich ergebenden Einsparpotenzialen. Weitere Prüf- und Optimierungsparameter sowie dahingehende Umsetzungsmaßnahmen sind:

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs und die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen

Eine große Herausforderung besteht darin, diese Maßnahmen bei den vielen Millionen Haushalten in einer absehbaren Zeit durchführen zu können. Schon heute sind lange Wartezeiten bei Energieberatungen, Wartungsarbeiten oder Installationen zu berücksichtigen, die sich angesichts des Fachkräftemangels eher verstärken werden.


Weiterführende Literatur/Links:

  • Bundesregierung – weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen [Link]

Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.