Die kommende Heizperiode steht ganz im Zeichen des Energiesparens. Die geplante Verordnung der Regierung soll am 1. September 2022 in Kraft treten und zunächst bis Ende Februar 2023 gültig sein. Folgende Maßnahmen sind in öffentlichen Gebäuden geplant:
Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden. Nur für sicherheitsrelevante Bereiche gibt es Ausnahmen. Öffentliche Gebäude sollen grundsätzlich nur noch bis  höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt insbesondere auch, wenn die Menschen in diesen Räumen einer sitzenden Tätigkeit nachgehen. In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen, darf nur bis 18 Grad geheizt werden. Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben – es sei denn, dieses ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.


Dieser Beitrag Energie sparen in öffentlichen Gebäuden: Verordnung ab September stammt aus folgender Quelle „SWP“ und wurde am 24.08.2022 veröffentlicht.
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