Wie sehen die Zukunftsperspektiven der deutschen Energiewirtschaft aus?

Die VDE ETG, ein Arbeitskreis des VDE (Energietechnische Gesellschaft), hat eine Studie mit einer Vision für das Energiesystem 2050 vorgelegt, die zeigt, dass sich Deutschland ab 2050 zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen könnte.

Darin beschreibt die VDE ETG detailliert ihre Zukunftsvision und empfiehlt den Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie grünen Wasserstoff. Um dies zu erreichen, schlägt sie auch technische Weiterentwicklungen und Änderungen des Rechtsrahmens vor.

Die Autoren sind sich einig, dass das zukünftige Energiesystem eine Kombination aus zentralen und dezentralen Strukturen aufweisen wird. Es wird auf kleinere und größere Stromerzeugungseinheiten auf regenerative Quellen eie Sonne, Wind, Geothermie, erneuerbare Brennstoffe und Wasserkraft setzen. Solar- und Windenergie werden als primäre Energiequellen dienen, und die Zahl der Erzeugungsanlagen wird von heute fast 2 Millionen auf lokale und regionale Einheiten mit eigener Planung, Betrieb und Optimierung deutlich ansteigen.

Die Studie ergab, dass die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung durch die verstärkte Nutzung lokal verfügbarer erneuerbarer Energiequellen und Investitionen in die Speicherinfrastruktur erheblich verbessert werden könnte. Um diese Ziele bis 2050 zu erreichen, empfiehlt die Studie Veränderungen wie die Priorisierung der Entwicklung eines flexibleren Energiesystems, die Förderung der Sektorkopplung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Die Studie zeigt auch, dass ein verstärkter Wettbewerb durch neue Marktteilnehmer zu einer komplexeren und dynamischeren Marktlandschaft führen wird. Die großen, etablierten Erzeuger werden nicht mehr so dominant sein, und neue Marktteilnehmer wie Energiekommunen und Genossenschaften werden entstehen.

Weitere Informationen

  • Studie: Zukunftsbild Energie vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. [Link]

Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Aktuelle Urteile zum Betrieb von Heizungen

Ein Hausbesitzer, der versuchte, Geld zu sparen, indem er im Sommer in einigen seiner Wohnungen das Gas abschaltete, wurde von einem Gericht angewiesen, sie zu restaurieren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Az. 8 L 1907/22) hat entschieden, dass warmes Wasser ein Mindeststandard des modernen Lebens ist und dass der Vermieter dafür verantwortlich ist.

In einem anderen Fall wollte ein Bauunternehmen die Abnahme einer seit zwei Jahren einwandfrei funktionierenden Heizungsanlage verweigern und wurde vom Gericht zur Zahlung der Rechnung für den Installateur verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 104/14) entschied, dass es nicht darauf ankomme, ob das System dicht sei, sondern ob es funktioniere.

Funktioniert die Heizung über einen längeren Zeitraum nicht, so kann dies zu Mietminderungen führen. Das Gericht prüft aber auch, wie groß der Anteil der Fläche ist, der von dem Ausfall betroffen ist und zu welcher Jahreszeit er aufgetreten ist. Im Fall eines kleinen, nicht beheizbaren Zimmers ordnete das Landgericht Gießen (Aktenzeichen 48 C 48/15) eine Mietminderung von acht Prozent für den Winter und vier Prozent für den April an.

Ein älteres Ehepaar versuchte, seinen Vermieter zu überreden, in den Räumen, die es nicht heizen wollte, die Heizkörper zu verblomben. Das waren die ehemaligen Kinderzimmer, das Bad und die Toilette. Trotz der andauernden Abschaltung wurde für diese Zimmer eine monatliche Gebühr von fünf Euro erhoben. Der Eigentümer lehnte diese Schließung mit der Begründung ab, dass dies die gesamte Hydraulikanlage beeinträchtigen würde. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 416 C 10714/20) hat entschieden, dass Mieter verpflichtet sind, alle Räume im Winter zumindest auf niedrigem Niveau zu heizen, um Schäden zu vermeiden. Außerdem müssten die Nachbarn zusätzliche Heizkosten und Energie für ihre Nachbarn in Nachbarwohnungen aufwenden, um den Temperaturverlust auszugleichen.

Ein Vermieter beantragte eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, unter anderem dem Austausch der Heizungsanlage. Das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 6 S 78/20), widersprach diesem Antrag, da der Austausch der Anlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich gewesen sei und eine Mieterhöhung daher auszuschließen sei.

Ein Ausfall der Gasversorgung kann schwerwiegende Folgen haben – im Sommer, wenn man auf warmes Wasser verzichten muss, und im Winter, wenn die Heizung nicht funktioniert. Der Vermieter muss die angegebene Frist unbedingt einhalten, um zum Beispiel eine reparaturbedürftige Gastherme wieder instandzusetzen. Ansonsten können die Mieter laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 65 T 66/19) eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Anlage wiederherzustellen.


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Hydraulischer Abgleich mit smarten Lösungen

Der Hydraulische Abgleich ist ein Prozess, der dazu beiträgt, dass die Heizkörper in einem Haus die optimale Wärmemenge erhalten, die sie benötigen, um eine angenehme Raumtemperatur zu erzeugen. Der Abgleich kann von einem Energiefachmann durchgeführt werden und dauert etwa einen Tag. Obwohl damit Kosten von rund 800 Euro verbunden sind, kann der hydraulische Abgleich zu jährlichen Energieeinsparungen von bis zu 8 Prozent und mehr führen.

Es gibt Geräte, mit denen Sie die Heizung in Ihrem Haus effizienter einstellen können, ohne Änderungen an den vorhandenen Rohrleitungen vornehmen zu müssen. Diese Geräte sind von Organisationen wie dem TÜV zertifiziert und können dazu beitragen, die Gesamtleistung der Heizungsanlage zu verbessern.

Die digitalen, batteriebetriebenen Heizkörperthermostate sind sehr einfach zu installieren, ebenso wie die Steuereinheit. Sie können über Touchpad-Funktionen am Gerät selbst oder über eine App für handelsübliche Smartphones und Tablets programmiert und gesteuert werden. Die intelligente Technik ermöglicht auch eine Steuerung von unterwegs, wenn Sie zum Beispiel früher als geplant nach Hause kommen und die beim Verlassen des Hauses die automatisch heruntergekühlten Räume schnell wieder aufheizen möchten.

Die Systeme entsprechen hohen Datenschutzanforderungen, sind adaptiv und selbstlernend: Sie passen sich ständig an und sorgen für eine dauerhafte Optimierung der Wärmezufuhr, so dass weitere Eingriffe auch bei langzeitigem Betrieb nicht erforderlich sind. Selbst nach energetischen Maßnahmen – zum Beispiel Wärmedämmungen oder einem Austausch von Fenstern – reguliert sich das System selbständig. Die Geräte nehmen regelmäßig einen Kalibrierungslauf vor, so dass stets die optimale Wärmezufuhr auch bei sich verändernden Temperatureinstellungen gegeben ist. Die Erstinstallation sollte durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden, um die Konfiguration des Systems exakt auf die Bedürfnisse der Bewohner und die vorhandene Anlage abzustimmen.

Solche Systeme leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, da sie bis zu 30 Prozent weniger Energie verbrauchen und den CO2-Ausstoß deutlich reduzieren. Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie die Anschaffung und Implementierung solcher Lösungen wird durch das BAFA als Einzelmaßnahme gefördert. Auch in Büros und öffentlichen Gebäude lohnen sich die Systeme, da diese oft mit konstanter Wärme versorgt, aber nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Die Sensortechnik der Thermostate senkt die Raumtemperatur nach Büroschluss auf die gewünschte ECO-Temperatur und sorgt so für hohe Einsparungen.


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Berechnung des individuellen Heizwärmeverbrauchs

Vor einem möglichen Einsatz von Wärmepumpen sollte man den individuellen Heizwärmeverbrauch berechnen. Die Ermittlung dieses Wertes kann in verschiedenen Schritten erfolgen und beginnt mit der Feststellung des Gesamtwärmeverbrauchs, den man auf der Jahresrechnung des Versorgers findet.

Damit man eine Vergleichsgröße für diesen Wert hat – im weiteren Verlauf unserer Berechnungen gehen wir von 20.000 Kilowattstunden für ein Haus mit einer Wohnfläche von 125 Quadratmeter (ohne Kellerräume) und einem 3-Personen-Haushalt aus – muss man diesen Wert mit der Objektgröße in Bezug bringen. Ebenso spielt der Wirkungsgrad der Heizung eine Rolle. Dieser ist bei den verschiedenen Heizsystemen sehr unterschiedlich. Es gelten folgende Richtwerte:

  • Scheitholz ca.80 Prozent
  • Konventionelle Ölheizung ca. 80 Prozent
  • Pelletheizung ca. 85 Prozent
  • Konventionelle Gasheizung ca. 85 Prozent

Der Wirkungsgrad beschreibt die Effizienz der Heizsysteme. Er definiert sich durch das Verhältnis aus nutzbarer und aufgebrachter Energie und sollte wenig Abweichung aufweisen. Sind die beiden Werte nahezu identisch, so arbeitet das System effizient und ohne nennenswerte Verluste. Der Wirkungsgrad einer Gasheizung beträgt in unserem Beispiel 85 Prozent – das bedeutet, aus der Energie der Gasverbrennung wird nur zum Teil die gewünschte Heizwärme erzeugt.

Die sich aus diesen Annahmen ergebende Formel lautet: 20.000 KWh multipliziert mit 0,85 (= 85% Wirkungsgrad) ergibt dann den Heizungswärmeverbrauch, in diesem Falle 17.000 KWh. Von diesem Wert muss jedoch noch der Verbrauch für Warmwasser in Abzug gebracht werden, wobei ein Daumenwert von 1.000 KWh pro Person und Jahr veranschlagt wird. Es ergibt sich somit ein finaler Heizungswärmeverbrauch von 14.000 KWh.

Dieser Wert muss schlussendlich noch einmal mit der Wohnfläche in Bezug gebracht werden. Der zuvor ermittelte Heizungswärmeverbrauch in Höhe von 14.000 Kilowattstunden dividiert durch die Wohnfläche (125 qm) ergibt dann den individuellen Heizwärmeverbrauch- also 112 KWh pro Quadratmeter. Dies ist ein durchschnittlich Wert: Gut gedämmte Neubauwohnungen erreichen einen Wert von 50 KWh/qm und weniger, sehr hohe Werte und somit sanierungsbedürftige Objekte liegen in einem Bereich ab etwa 180 KWh pro Quadratmeter.


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Zur Optimierung der Gasheizungen verpflichtet

Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen, die bereits zum 1. Oktober in Kraft getreten sind und zunächst für 2 Jahre gelten. Der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Gasheizung ist nach der neuen Verordnung verpflichtet, eine Prüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, SHK-Betriebe oder zertifizierte Energieberater durchführen und ermitteln zu lassen, ob

  • die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Heizung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • effiziente Heizungspumpen eingesetzt werden,
  • Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Die entstehenden Kosten neutralisieren sich nach Einschätzung der Regierung durch die erzielten Einsparungen beziehungsweise liegen voraussichtlich sogar deutlich unter den sich ergebenden Einsparpotenzialen. Weitere Prüf- und Optimierungsparameter sowie dahingehende Umsetzungsmaßnahmen sind:

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs und die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen

Eine große Herausforderung besteht darin, diese Maßnahmen bei den vielen Millionen Haushalten in einer absehbaren Zeit durchführen zu können. Schon heute sind lange Wartezeiten bei Energieberatungen, Wartungsarbeiten oder Installationen zu berücksichtigen, die sich angesichts des Fachkräftemangels eher verstärken werden.


Weiterführende Literatur/Links:

  • Bundesregierung – weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen [Link]

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Wie energiesparend sind Smart Home Lösungen

Viele Verbraucher fragen sich aktuell, ob Smart Home-Lösungen angesichts stark steigender Strompreise und Heizkosten ein möglicher Weg sein können, die Kosten zu senken. Immerhin stellen die Hersteller solcher Geräte ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent und eine sehr kurze Amortisationszeit in Aussicht. Doch diese Perspektiven relativieren sich bei genauer Betrachtung: In Häusern und Wohnungen ohne Möglichkeiten zur gradgenauen Einstellung der Raumtemperatur ist die Möglichkeit zur Einsparung mit dieser Technologie zweifelsfrei sehr hoch, (ein Grad Unterschied kann bereits bis zu 6 Prozent des Energieverbrauchs betragen).

In Haushalten, wo die Bewohner die bekannten Empfehlungen zum energieschonenden Heizen und Lüften befolgen und bewusst ihre Heizkörper eiinstellen, dürfte nur wenig Spielraum für signifikante Einsparungen mit Smart Home Produkten bestehen. Die Gräte selbst verbrauchen auch Energie und werden im Dauerbetrieb eingesetzt, was laut einer Studie des Instituts für angewandte Ökologie (Link) einen Jahresverbrauch von bis zu 200 Kilowattstunden zur Folge haben kann. In dieser Studie sind die viele Anwendungsfälle (zum Beispiel Heizungssteuerung, Beleuchtung, Rolläden, Fensterschließung, Stecker und Steuerungen etc.) sowie die damit verbundenen Verbräuche und Einsparungen sehr beschrieben.

Rechnet man die Einsparpotenziale und den Mehrverbrauch durch die Smart Home-Systeme gegen, so bleibt unter dem Strich in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Ersparnis von etwa 6 Prozent. Allerdings muss man natürlich noch die Anschaffungskosten der Gadgets berücksichtigen, die schnell einige Hundert Euro ausmachen können. Die Ökobilanz bei der Herstellung der Smart Home-Geräte ist durchwachsen, die Produktion verbraucht teilweise hohe Mengen an Energie und frisst somit einen Gutteil der Einsparungen beim Betrieb wieder auf.

Am Ende ist die Entscheidung für oder gegen die Anschaffung von Smart Home-Lösungen eine sehr individuelle Bewertung des eigenen Verhaltens zum Energiesparen, der Anschaffungskosten und der sich entwickelnden Energiepreise.

Weiterführende Literatur/Links:

  • SmartHome Initiative Deutschland e.V. Link
  • VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Link
  • de – Smart Home: Was ist das überhaupt? Eine Übersicht – Link

 


Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [Link]

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