von Schornsteinfeger | 28.04.2023 | Energiesparen
Eine bundesweite Heizungsmodernisierung soll bis 2045 ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen reduzieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Kabinett gebilligt. Die Unsicherheit darüber, was dies für Eigentümer, Mieter und Vermieter bedeutet, bleibt jedoch bestehen. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll bis zur parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Der Heizungsaustausch wird auch Mieter betreffen, da ihre Verbrauchskosten durch die Modernisierungskosten sinken sollen. Eine Modernisierung zur Senkung des Verbrauchs kann auf die Mieter umgelegt werden, jedoch begrenzt, wenn der Eigentümer sich für eine Heizung entscheidet, die Biogas oder Wasserstoff verbrennt.
Ein Verbot fossiler Heizungen tritt erst 2045 in Kraft, wobei Gasheizungen mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden dürfen. Für alle anderen Heizungen gilt: Nur irreparabel defekte Heizungen dürfen nicht durch neue Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. In Neubauten dürfen grundsätzlich keine konventionellen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Bestandsgebäude dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen, wenn das Gesamtpaket am Ende die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllt.
Hauseigentümer sollten laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor allem auf Wärmepumpen oder einen Anschluss an das Fernwärmenetz setzen, sofern diese vorhanden sind. Die geplanten Förderungen sollen grundsätzlich für alle Technologien gelten, die mit dem 65-Prozent-Ziel vereinbar sind. Wer eine wasserstoffbereite Gasheizung einbauen möchte, darf dies nur dort tun, wo der lokale Gasnetzbetreiber eine Umstellung von Gas auf Wasserstoff verbindlich plant. Bereits jetzt erhalten Besitzer einer nicht mehr reparablen Heizung eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wenn sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden. Die novellierte GEG-Regelung sieht ebenfalls eine 40-prozentige Förderung für alle ab 2024 zugelassenen Technologien vor.
Bei einem Heizungsdefekt greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren. Sonderregelungen sollen für denkmalgeschützte Gebäude gelten. Menschen über 80 Jahren sind grundsätzlich von allen Pflichten befreit und können weiterhin auf Öl- und Gas setzen. Wenn sie dennoch ihre mindestens 30 Jahre alten Heizungen modernisieren, erhalten sie statt der Grundförderung sogar 50 Prozent.
Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.
von Schornsteinfeger | 03.04.2023 | Energiesparen
Neue Wärmepumpenmodelle mit Vorlauftemperaturen von bis zu 75 Grad lösen die Einschränkungen älterer Modelle in vielen älteren Gebäuden, die nicht genügend Wärme liefern konnten, und bieten eine vielversprechende Lösung für den Übergang zu CO2-armen Energiesystemen. Die auf der Energiemesse ISH präsentierten neuesten Entwicklungen in der Wärmepumpentechnologie zeigen deutliche Fortschritte in Bezug auf Energieeffizienz und Design.
Namhafte Hersteller bieten nun Geräte an, die effizient Vorlauftemperaturen zwischen 65 und 75 Grad erzeugen können, was auch in Umgebungen mit klassischen Konvektoren und Radiatoren betrieben werden kann. Propan-Wärmepumpen, die mit dem natürlichen Kältemittel R290 arbeiten, gelten als energieeffizienter und umweltfreundlicher als andere Wärmepumpentypen und könnten sich hohe Marktanteile sichern.
Die äußeren Einheiten von Wärmepumpen haben sich weiterentwickelt und können nun in Wohnräumen platziert werden, um Platz zu sparen oder zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es empfiehlt sich, eine Wärmepumpe mit umweltverträglichen Kältemitteln zu erwerben, da der Staat einen Bonus von fünf Prozent gewährt.
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von Schornsteinfeger | 24.02.2023 | Energiesparen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Plan mit über 150 Maßnahmen und Initiativen vorgelegt, um den Einbau von Wärmepumpen zu fördern. Die Bundesregierung möchte ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen installieren und hat dazu im letzten Jahr eine Wärmepumpenoffensive gestartet. Der Fahrplan enthält Maßnahmen für verschiedene Akteure, einschließlich des Handwerks, das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden Maßnahmen erarbeitet hat. Diese Maßnahmen umfassen Schulungsangebote für Auszubildende und Fachkräfte, die Erweiterung der Ausstattung der Fachschulen für das Kälteanlagenbauhandwerk um Wärmepumpen und die Entwicklung von Schulungsmaßnahmen für das Schornsteinfegerhandwerk. Weitere Maßnahmen umfassen die Einführung eines neuen Wochenlehrgangs zum Thema Wärmepumpe, die Qualifizierung von Schornsteinfegern zu technischen Neuerungen, die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten und die Fortsetzung von Image- und Marketingkampagnen.
Der Verband ZVSHK unterstützt das Aufbauprogramm der Politik, betont jedoch die Wichtigkeit einer technologieoffenen Kundenberatung und einer breiten Auswahl an technischen Lösungen. Der Verband fordert die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums zur Fachkräftestärkung klimaschutzrelevanter Handwerke, um den Fachkräftebedarf zu decken und die Materialknappheit zu überwinden. Das Ziel, bis 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren, sei machbar, aber die Politik müsse klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und das Nutzungsgebot von 65 Prozent erneuerbarer Energien gesetzlich verankern. Der ZVEH-Präsident Lothar Hellmann betont zudem die Wichtigkeit einer hochqualifizierten Ausbildung und der Einführung von bundeseinheitlichen und digitalen Verfahren zur Inbetriebnahme von Wärmepumpen, um bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Die ausführliche Beschreibung des Vorhabens können Sie hier auf den Seiten des BMWK lesen.
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von Schornsteinfeger | 29.01.2023 | Energiesparen, Markt
Die VDE ETG, ein Arbeitskreis des VDE (Energietechnische Gesellschaft), hat eine Studie mit einer Vision für das Energiesystem 2050 vorgelegt, die zeigt, dass sich Deutschland ab 2050 zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen könnte.
Darin beschreibt die VDE ETG detailliert ihre Zukunftsvision und empfiehlt den Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie grünen Wasserstoff. Um dies zu erreichen, schlägt sie auch technische Weiterentwicklungen und Änderungen des Rechtsrahmens vor.
Die Autoren sind sich einig, dass das zukünftige Energiesystem eine Kombination aus zentralen und dezentralen Strukturen aufweisen wird. Es wird auf kleinere und größere Stromerzeugungseinheiten auf regenerative Quellen eie Sonne, Wind, Geothermie, erneuerbare Brennstoffe und Wasserkraft setzen. Solar- und Windenergie werden als primäre Energiequellen dienen, und die Zahl der Erzeugungsanlagen wird von heute fast 2 Millionen auf lokale und regionale Einheiten mit eigener Planung, Betrieb und Optimierung deutlich ansteigen.
Die Studie ergab, dass die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung durch die verstärkte Nutzung lokal verfügbarer erneuerbarer Energiequellen und Investitionen in die Speicherinfrastruktur erheblich verbessert werden könnte. Um diese Ziele bis 2050 zu erreichen, empfiehlt die Studie Veränderungen wie die Priorisierung der Entwicklung eines flexibleren Energiesystems, die Förderung der Sektorkopplung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Die Studie zeigt auch, dass ein verstärkter Wettbewerb durch neue Marktteilnehmer zu einer komplexeren und dynamischeren Marktlandschaft führen wird. Die großen, etablierten Erzeuger werden nicht mehr so dominant sein, und neue Marktteilnehmer wie Energiekommunen und Genossenschaften werden entstehen.
Weitere Informationen
- Studie: Zukunftsbild Energie vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. [Link]
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von Schornsteinfeger | 29.01.2023 | Energiesparen
Ein Hausbesitzer, der versuchte, Geld zu sparen, indem er im Sommer in einigen seiner Wohnungen das Gas abschaltete, wurde von einem Gericht angewiesen, sie zu restaurieren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Az. 8 L 1907/22) hat entschieden, dass warmes Wasser ein Mindeststandard des modernen Lebens ist und dass der Vermieter dafür verantwortlich ist.
In einem anderen Fall wollte ein Bauunternehmen die Abnahme einer seit zwei Jahren einwandfrei funktionierenden Heizungsanlage verweigern und wurde vom Gericht zur Zahlung der Rechnung für den Installateur verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 104/14) entschied, dass es nicht darauf ankomme, ob das System dicht sei, sondern ob es funktioniere.
Funktioniert die Heizung über einen längeren Zeitraum nicht, so kann dies zu Mietminderungen führen. Das Gericht prüft aber auch, wie groß der Anteil der Fläche ist, der von dem Ausfall betroffen ist und zu welcher Jahreszeit er aufgetreten ist. Im Fall eines kleinen, nicht beheizbaren Zimmers ordnete das Landgericht Gießen (Aktenzeichen 48 C 48/15) eine Mietminderung von acht Prozent für den Winter und vier Prozent für den April an.
Ein älteres Ehepaar versuchte, seinen Vermieter zu überreden, in den Räumen, die es nicht heizen wollte, die Heizkörper zu verblomben. Das waren die ehemaligen Kinderzimmer, das Bad und die Toilette. Trotz der andauernden Abschaltung wurde für diese Zimmer eine monatliche Gebühr von fünf Euro erhoben. Der Eigentümer lehnte diese Schließung mit der Begründung ab, dass dies die gesamte Hydraulikanlage beeinträchtigen würde. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 416 C 10714/20) hat entschieden, dass Mieter verpflichtet sind, alle Räume im Winter zumindest auf niedrigem Niveau zu heizen, um Schäden zu vermeiden. Außerdem müssten die Nachbarn zusätzliche Heizkosten und Energie für ihre Nachbarn in Nachbarwohnungen aufwenden, um den Temperaturverlust auszugleichen.
Ein Vermieter beantragte eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, unter anderem dem Austausch der Heizungsanlage. Das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 6 S 78/20), widersprach diesem Antrag, da der Austausch der Anlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich gewesen sei und eine Mieterhöhung daher auszuschließen sei.
Ein Ausfall der Gasversorgung kann schwerwiegende Folgen haben – im Sommer, wenn man auf warmes Wasser verzichten muss, und im Winter, wenn die Heizung nicht funktioniert. Der Vermieter muss die angegebene Frist unbedingt einhalten, um zum Beispiel eine reparaturbedürftige Gastherme wieder instandzusetzen. Ansonsten können die Mieter laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 65 T 66/19) eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Anlage wiederherzustellen.
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von Schornsteinfeger | 28.12.2022 | Energiesparen
Der Hydraulische Abgleich ist ein Prozess, der dazu beiträgt, dass die Heizkörper in einem Haus die optimale Wärmemenge erhalten, die sie benötigen, um eine angenehme Raumtemperatur zu erzeugen. Der Abgleich kann von einem Energiefachmann durchgeführt werden und dauert etwa einen Tag. Obwohl damit Kosten von rund 800 Euro verbunden sind, kann der hydraulische Abgleich zu jährlichen Energieeinsparungen von bis zu 8 Prozent und mehr führen.
Es gibt Geräte, mit denen Sie die Heizung in Ihrem Haus effizienter einstellen können, ohne Änderungen an den vorhandenen Rohrleitungen vornehmen zu müssen. Diese Geräte sind von Organisationen wie dem TÜV zertifiziert und können dazu beitragen, die Gesamtleistung der Heizungsanlage zu verbessern.
Die digitalen, batteriebetriebenen Heizkörperthermostate sind sehr einfach zu installieren, ebenso wie die Steuereinheit. Sie können über Touchpad-Funktionen am Gerät selbst oder über eine App für handelsübliche Smartphones und Tablets programmiert und gesteuert werden. Die intelligente Technik ermöglicht auch eine Steuerung von unterwegs, wenn Sie zum Beispiel früher als geplant nach Hause kommen und die beim Verlassen des Hauses die automatisch heruntergekühlten Räume schnell wieder aufheizen möchten.
Die Systeme entsprechen hohen Datenschutzanforderungen, sind adaptiv und selbstlernend: Sie passen sich ständig an und sorgen für eine dauerhafte Optimierung der Wärmezufuhr, so dass weitere Eingriffe auch bei langzeitigem Betrieb nicht erforderlich sind. Selbst nach energetischen Maßnahmen – zum Beispiel Wärmedämmungen oder einem Austausch von Fenstern – reguliert sich das System selbständig. Die Geräte nehmen regelmäßig einen Kalibrierungslauf vor, so dass stets die optimale Wärmezufuhr auch bei sich verändernden Temperatureinstellungen gegeben ist. Die Erstinstallation sollte durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden, um die Konfiguration des Systems exakt auf die Bedürfnisse der Bewohner und die vorhandene Anlage abzustimmen.
Solche Systeme leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, da sie bis zu 30 Prozent weniger Energie verbrauchen und den CO2-Ausstoß deutlich reduzieren. Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie die Anschaffung und Implementierung solcher Lösungen wird durch das BAFA als Einzelmaßnahme gefördert. Auch in Büros und öffentlichen Gebäude lohnen sich die Systeme, da diese oft mit konstanter Wärme versorgt, aber nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Die Sensortechnik der Thermostate senkt die Raumtemperatur nach Büroschluss auf die gewünschte ECO-Temperatur und sorgt so für hohe Einsparungen.
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