Pufferspeicher für Wärmepumpen erhöhen Effizienz

Pufferspeicher, die mit einer Wärmepumpe kombiniert werden, speichern thermische Energie, um ein Heizsystem gleichmäßig zu versorgen. Dies führt unter anderem dazu, dass sich die Wärmepumpe weniger häufig ein- und ausschalten muss, was ihren Verschleiß reduziert und die Lebensdauer verlängert. Zudem wird durch diese Konfiguration die Betriebssicherheit erhöht, da das Risiko von Hochdruckstörungen verringert wird. Pufferspeicher ermöglichen es auch, Sperrzeiten zu überbrücken, die von Energieversorgern während Zeiten hoher Netzbelastung eingeführt werden, und unterstützen die Integration von zusätzlichen Wärmequellen wie (alten)Kesseln oder Solaranlagen, was die Effizienz des Gesamtsystems steigert. Allerdings bringen Pufferspeicher auch Nachteile mit sich, wie geringfügige Wärmeverluste und höhere Anschaffungskosten, die jedoch teilweise durch staatliche Förderungen ausgeglichen werden können. Es gibt verschiedene Arten von Pufferspeichern, darunter bi- und multivalente Speicher sowie Schichtladespeicher, die speziell auf die Bedürfnisse von Wärmepumpensystemen zugeschnitten sind und je nach Konfiguration Vorteile in Bezug auf Effizienz und Platzbedarf bieten. Die Kosten für Pufferspeicher variieren je nach Typ und Kapazität erheblich, und auch der Platzbedarf ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung. Eine fundierte Beratung und die Prüfung von Fördermöglichkeiten sind entscheidend, um die Vorteile wie verbesserte Effizienz und Zuverlässigkeit gegen die potenziellen Nachteile abzuwägen.


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Die Marktentwicklung bei Wärmepumpen

Die Wärmepumpenbranche erlebt nach einem Nachfrageboom eine Delle. Verunsicherung durch politische Unsicherheiten und das Heizungsgesetz führten zu einem Nachfragerückgang. Stiebel Eltron meldet Kurzarbeit und einen Produktionsrückgang.Trotz hoher Förderungen und KfW-Kredite zögern Kunden. Die Diskussionen um das Heizungsgesetz und die wechselhafte Förderpolitik haben zu einer Zurückhaltung bei Hausbesitzern geführt, was sich in einem Rückgang der Verkaufszahlen für Wärmepumpen zeigt. Stiebel Eltron verzeichnet einen Absatzrückgang, der stellvertretend für die gesamte Branche steht. Die Branche, die jährlich bis zu 500.000 Wärmepumpen liefern will, erwartet mittelfristig eine Markterholung. Der Bundesverband Wärmepumpe betont die Notwendigkeit politischer Stabilität und Aufklärung über Förderungen, um Vertrauen zu stärken. In Deutschland sind über 1,7 Millionen Wärmepumpen installiert, mit 350.000 neuen Installationen in 2023.


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Abwasser als Wärmequelle

Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) in Gießen hat eine Methode entwickelt, um Energie aus dem Abwasser zu extrahieren. Diese Technologie ermöglicht es, zehn Hauptgebäude der Hochschule zu beheizen. In Skandinavien hat sich diese Methode, die Abwasser als Energiequelle verwendet, bereits bewährt, in Deutschland ist sie jedoch noch relativ neu.

Das Abwasser bleibt das ganze Jahr über warm, mit Temperaturen zwischen 9 und 20 Grad, je nach Jahreszeit. Die THM hat einen Abwasserkanal am Campus angezapft, der Wasser aus verschiedenen Haushalten sammelt. Dieses Wasser, das von Duschen, Waschmaschinen und anderen Quellen stammt, wird gefiltert und in eine spezielle Anlage geleitet. Hier wird dem Wasser durch Wärmetauscher Wärme entzogen und mit Wärmepumpen auf ein Niveau gebracht, das ausreicht, um Gebäude zu beheizen.

Experten glauben, dass Deutschland bis zu 10% seiner Heizenergie aus Abwasser beziehen könnte. Die THM hat diese Technologie in einem ihrer älteren, als energieineffizient geltenden Gebäudekomplexe implementiert. Die Anlage kann so viel Wärme liefern wie 200 Haushalte und wird den CO2-Ausstoß um 300 Tonnen pro Jahr reduzieren. Trotz der hohen Anfangsinvestition wird sich das Projekt aufgrund steigender Energiepreise schnell amortisieren. Zudem plant die THM, die Anlage für Bildungszwecke zu nutzen, um zukünftige Experten in diesem Bereich auszubilden.


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Kommunale Wärmepläne

Bis Ende 2026 sollen Großstädte und bis Ende 2028 kleinere Städte Wärmepläne erstellen, um den Energieverbrauch und die Heizmethoden der Haushalte zu erfassen.Haushalte sollen demgemäß Daten zu Energieträgern und Verbräuchen der letzten drei Jahre bereitstellen, einschließlich Heiz- und Stromverbrauch sowie Nutzung von Photovoltaik oder Wärmepumpen. Die Kommunen sind für die Bestandsanalyse verantwortlich und benötigen Informationen zu Heizungsart, Energieträger, Baujahr der Anlage, Adresse und Lage des Haushalts. Mieter und Eigentümer müssen ihren Verbrauch für die Jahre 2021, 2022 und 2023 dem Vermieter mitteilen. Der Energieverbrauch kann bei den Netzbetreibern abgefragt werden, ältere Daten finden sich auf Rechnungen der Jahre 2021 oder 2022. Die Weitergabe von Verbrauchsdaten an Dritte durch Netzbetreiber erfordert eine Einwilligung der betroffenen Haushalte. Es ist noch unklar, wie der Verbrauch ermittelt werden soll, wenn innerhalb eines Jahres mehrmals der Versorger gewechselt wurde. Die genauen Vorgaben zur Datenerhebung sind bisher eher vage formuliert. Schornsteinfeger weisen darauf hin, dass die Überprüfung von Heizkesseln, Dämmung, Heizungsrohren und die Ermittlung des Einsparpotenzials einen Mehraufwand bedeute, dessen Kosten die Haushalte tragen müssten. Es ist möglich, dass ein Teil der Kosten in diesem Zusammenhang von Bund und Ländern übernommen wird.


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Mindestabstand und Lärmschutz bei Wärmepumpeninstallation

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften für die Installation von Wärmepumpen. Bewohner sollten die Außeneinheit des Heizsystems nicht einfach im Garten installieren, sondern unbedingt die geltenden Abstandsregeln zum Nachbargrundstück und die Lärmschutzregeln beachten, um Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden. Unsere Übersicht zeigt, dass Anwohner in den meisten Fällen mit einem Abstand von drei Metern zum Nachbarn auf der sicheren Seite sind.

BundeslandAbstand der Außeneinheit zum Nachbargrundstück
Baden-WürttembergKein Mindestabstand
BayernRechtslage ungeklärt, Revision beim Bundesgerichtshof
BerlinMindestabstand 3,0 Meter
Brandenburgkein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
BremenKein Mindestabstand
HamburgMindestabstand 2,50 Meter (sofern gebäudeähnlich)
HessenKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
Mecklenburg-VorpommernMindestabstand 3,00 Meter (sofern gebäudeähnlich)
NiedersachsenRechtslage ungeklärt
Nordrhein-WestfalenMindestabstand 0,5 Meter
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand
SaarlandKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter)
SachsenRechtslage ungeklärt
Sachsen-AnhaltRechtslage ungeklärt
Schleswig-HolsteinMindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich)
ThüringenMindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich)

Obwohl Wärmepumpen recht kompakt sind, können sie in einigen Fällen als „gebäudeähnlich“ eingestuft werden. In Hamburg muss der Abstand zu gebäudeähnlichen Strukturen zum Nachbarn beispielsweise 2,50 Meter betragen, während es in Berlin oder Schleswig-Holstein drei Meter sind. In anderen Gegenden gibt es noch keine spezifischen Vorschriften. In solchen Fällen legen die Gerichte die Regeln individuell fest. In Bayern wurden Wärmepumpen vom Oberlandesgericht nicht als gebäudeähnlich eingestuft, aber eine Revision beim Bundesgerichtshof ist noch anhängig. Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits von den Mindestabständen für Wärmepumpen verabschiedet, während in Nordrhein-Westfalen seit Anfang des Jahres nur noch ein halber Meter Abstand vorgeschrieben ist. Dies erleichtert und flexibilisiert die Installation für Verbraucher, kann jedoch zu Problemen mit den Nachbarn führen, wenn die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten werden.

Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Anwohner bei der Installation der Wärmepumpe alle Richtlinien beachten. Die Installateure sollten zwar mit den gängigen Abstandsregeln und Lärmvorschriften vertraut sein, aber die Verantwortung liegt beim Kunden. Experten empfehlen, vor dem Einbau einer Anlage schriftliche Informationen zu allen relevanten Vorschriften von der örtlichen Baubehörde einzuholen und diese auch dem Installateur zu übermitteln. Es wird empfohlen, nur erfahrene Unternehmen zu beauftragen und nach Referenzen zu fragen.

Auch die Geräuschentwicklung der Wärmepumpen kann zum Problem werden: Die Außeneinheit einer Wärmepumpe darf nicht lauter sein als die gängigen Lärmschutzvorschriften vorsehen. In reinen Wohngebieten sind 50 Dezibel erlaubt, nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr hingegen lediglich 35 Dezibel. Einige Hersteller bieten eine sogenannte Nachtabsenkung an, die den Schall um bis zu fünf Dezibel reduzieren kann. Schallschutzhauben für die Außeneinheiten sind ebenfalls eine gute Möglichkeit zur Lärmminderung. Selbst vermeintlich kleine bauliche Unterschiede wie Standfüße oder Sockel können dazu beitragen, Vibrationen zu minimieren und somit auch die Geräuschentwicklung zu reduzieren.

GebietsartTagsüberNachts
Reine Wohngebiete50 Dezibel35 Dezibel
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete55 Dezibel40 Dezibel
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete60 Dezibel45 Dezibel
Gewerbegebiete60 Dezibel50 Dezibel
Industriegebiete70 Dezibel70 Dezibel

 


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Die Grundsätze des neuen Gebäudeenergiegesetzes

Eine bundesweite Heizungsmodernisierung soll bis 2045 ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen reduzieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Kabinett gebilligt. Die Unsicherheit darüber, was dies für Eigentümer, Mieter und Vermieter bedeutet, bleibt jedoch bestehen. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll bis zur parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Der Heizungsaustausch wird auch Mieter betreffen, da ihre Verbrauchskosten durch die Modernisierungskosten sinken sollen. Eine Modernisierung zur Senkung des Verbrauchs kann auf die Mieter umgelegt werden, jedoch begrenzt, wenn der Eigentümer sich für eine Heizung entscheidet, die Biogas oder Wasserstoff verbrennt.

Ein Verbot fossiler Heizungen tritt erst 2045 in Kraft, wobei Gasheizungen mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden dürfen. Für alle anderen Heizungen gilt: Nur irreparabel defekte Heizungen dürfen nicht durch neue Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. In Neubauten dürfen grundsätzlich keine konventionellen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Bestandsgebäude dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen, wenn das Gesamtpaket am Ende die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllt.

Hauseigentümer sollten laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor allem auf Wärmepumpen oder einen Anschluss an das Fernwärmenetz setzen, sofern diese vorhanden sind. Die geplanten Förderungen sollen grundsätzlich für alle Technologien gelten, die mit dem 65-Prozent-Ziel vereinbar sind. Wer eine wasserstoffbereite Gasheizung einbauen möchte, darf dies nur dort tun, wo der lokale Gasnetzbetreiber eine Umstellung von Gas auf Wasserstoff verbindlich plant. Bereits jetzt erhalten Besitzer einer nicht mehr reparablen Heizung eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wenn sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden. Die novellierte GEG-Regelung sieht ebenfalls eine 40-prozentige Förderung für alle ab 2024 zugelassenen Technologien vor.

Bei einem Heizungsdefekt greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren. Sonderregelungen sollen für denkmalgeschützte Gebäude gelten. Menschen über 80 Jahren sind grundsätzlich von allen Pflichten befreit und können weiterhin auf Öl- und Gas setzen. Wenn sie dennoch ihre mindestens 30 Jahre alten Heizungen modernisieren, erhalten sie statt der Grundförderung sogar 50 Prozent.


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