Zur Optimierung der Gasheizungen verpflichtet

Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen, die bereits zum 1. Oktober in Kraft getreten sind und zunächst für 2 Jahre gelten. Der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Gasheizung ist nach der neuen Verordnung verpflichtet, eine Prüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, SHK-Betriebe oder zertifizierte Energieberater durchführen und ermitteln zu lassen, ob

  • die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Heizung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • effiziente Heizungspumpen eingesetzt werden,
  • Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Die entstehenden Kosten neutralisieren sich nach Einschätzung der Regierung durch die erzielten Einsparungen beziehungsweise liegen voraussichtlich sogar deutlich unter den sich ergebenden Einsparpotenzialen. Weitere Prüf- und Optimierungsparameter sowie dahingehende Umsetzungsmaßnahmen sind:

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs und die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen

Eine große Herausforderung besteht darin, diese Maßnahmen bei den vielen Millionen Haushalten in einer absehbaren Zeit durchführen zu können. Schon heute sind lange Wartezeiten bei Energieberatungen, Wartungsarbeiten oder Installationen zu berücksichtigen, die sich angesichts des Fachkräftemangels eher verstärken werden.


Weiterführende Literatur/Links:

  • Bundesregierung – weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen [Link]

Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.

Wie energiesparend sind Smart Home Lösungen

Viele Verbraucher fragen sich aktuell, ob Smart Home-Lösungen angesichts stark steigender Strompreise und Heizkosten ein möglicher Weg sein können, die Kosten zu senken. Immerhin stellen die Hersteller solcher Geräte ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent und eine sehr kurze Amortisationszeit in Aussicht. Doch diese Perspektiven relativieren sich bei genauer Betrachtung: In Häusern und Wohnungen ohne Möglichkeiten zur gradgenauen Einstellung der Raumtemperatur ist die Möglichkeit zur Einsparung mit dieser Technologie zweifelsfrei sehr hoch, (ein Grad Unterschied kann bereits bis zu 6 Prozent des Energieverbrauchs betragen).

In Haushalten, wo die Bewohner die bekannten Empfehlungen zum energieschonenden Heizen und Lüften befolgen und bewusst ihre Heizkörper eiinstellen, dürfte nur wenig Spielraum für signifikante Einsparungen mit Smart Home Produkten bestehen. Die Gräte selbst verbrauchen auch Energie und werden im Dauerbetrieb eingesetzt, was laut einer Studie des Instituts für angewandte Ökologie (Link) einen Jahresverbrauch von bis zu 200 Kilowattstunden zur Folge haben kann. In dieser Studie sind die viele Anwendungsfälle (zum Beispiel Heizungssteuerung, Beleuchtung, Rolläden, Fensterschließung, Stecker und Steuerungen etc.) sowie die damit verbundenen Verbräuche und Einsparungen sehr beschrieben.

Rechnet man die Einsparpotenziale und den Mehrverbrauch durch die Smart Home-Systeme gegen, so bleibt unter dem Strich in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Ersparnis von etwa 6 Prozent. Allerdings muss man natürlich noch die Anschaffungskosten der Gadgets berücksichtigen, die schnell einige Hundert Euro ausmachen können. Die Ökobilanz bei der Herstellung der Smart Home-Geräte ist durchwachsen, die Produktion verbraucht teilweise hohe Mengen an Energie und frisst somit einen Gutteil der Einsparungen beim Betrieb wieder auf.

Am Ende ist die Entscheidung für oder gegen die Anschaffung von Smart Home-Lösungen eine sehr individuelle Bewertung des eigenen Verhaltens zum Energiesparen, der Anschaffungskosten und der sich entwickelnden Energiepreise.

Weiterführende Literatur/Links:

  • SmartHome Initiative Deutschland e.V. Link
  • VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Link
  • de – Smart Home: Was ist das überhaupt? Eine Übersicht – Link

 


Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) [Link]

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Was bedeutet der verpflichtende Effizienz-Check?

In deutschen Haushalten sind rund 14 Millionen Gasheizungen im Einsatz. Ab Oktober 2022 sollen Schornsteinfeger-, SHK-Betriebe und Energieberater prüfen, ob diese Gasheizungen effizient genug arbeiten und sie gegebenenfalls neu einstellen. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat genehmigt werden. Die Energieeinsparverordnung ist ein Gesetz, das Unternehmen und private Haushalte verpflichtet, angemessere Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen. Dazu gehören regelmäßige Wartungen und Reparaturen, um Energieverluste zu vermeiden. Der Heizungscheck soll Einsparpotenziale schnell und mit einfachen Mitteln direkt vor Ort aufzeigen. Dies kann zum Beispiel durch eine Verbesserung der Steuerungstechnik geschehen.

Dieser Beitrag Was bedeutet der verpflichtende Effizienz-Check? stammt aus folgender Quelle „Handwerksblatt“ und wurde am 25.08.2022 veröffentlicht.
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