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Aktuelle Informationen
Förderung Solarstrom für Elektroautos mit dem KfW-Programm 442
Zuschuss von bis zu 10.200 Euro
Antragstellung ist ab 26.9.2023 im Kundenportal „Meine KfW“ möglich.

Die Bundesregierung fördert den Kauf und die Installation von Solarstromsystemen zur Aufladung von Elektroautos im privaten Bereich. Mit diesem Programm möchten sie Privatpersonen dazu ermutigen, eine eigene Ladeinfrastruktur zu schaffen und den selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage zu nutzen. Hier ist ein detaillierter Überblick über das Programm und wie Sie hiervon profitieren können.
Ziele und Vorteile der Förderung
Das Förderprodukt unterstützt den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher in selbstgenutzten Wohngebäuden. Das Hauptziel der Förderung ist es, Privatpersonen dazu zu motivieren, eine eigene Ladeinfrastruktur zu schaffen und den selbst erzeugten Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage für ihr Elektroauto zu nutzen. Darüber hinaus trägt das Gesamtsystem zur Stärkung der Elektromobilität und zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung bei.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder verbindlich bestellt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass alle drei Komponenten (Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher, Ladestation) fabrikneu sein müssen, um in den Genuss der Förderung zu kommen
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden. Das System besteht aus einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung, einem Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität und einer nicht öffentlich zugänglichen Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung. Für Ladestationen, die bidirektionales Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen. Die maximale Förderung beträgt 10.200 Euro.
Wie kann man einen Antrag stellen?
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
Informationen ohne Gewähr | Quelle: 442 Solarstrom für Elektroautos | KfW
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