Tapeten hinter Kaminöfen – was ist zu beachten?

Die Sicherheit ist stets von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Installation eines Kaminofens geht. Hier sind einige wichtige Punkte, die man beachten sollte, um die Brandgefahr zu minimieren. Tapeten hinter einem Kaminofen sollten möglichst schwer entflammbar sein, um die Brandgefahr zu verringern. Auch der Abstand des Ofens spielt eine Rolle.

Ein Kaminofen wird nie direkt an der Wand aufgestellt, sondern immer mit einem gewissen Abstand. Die Tapete an der dahinterliegenden Wand sollte geeignet sein oder ausgetauscht werden, damit Brände vermieden werden können. Mindestens 80 Zentimeter Abstand muss der Ofen haben, wenn sich brennbare Wandbeläge in der Nähe befinden. Bei nicht brennbaren Materialien genügen 20 Zentimeter. Je nach Art des Ofens können die Angaben abweichen – in den Betriebsunterlagen findet man meist konkrete Informationen. Tapeten gelten generell als brennbar. Manche sind schwerer entflammbar als andere – das bedeutet jedoch nicht, dass diese Tapeten nicht auch brennen können, wenn Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden. Vliestapeten oder Vinyltapeten sind gut geeignet, wenn der Bereich hinter dem Kaminofen neu tapeziert werden soll. Denn diese sind schwer entflammbar. Im Fachhandel gibt es auch feuerfeste Tapeten, die jedoch etwas mehr kosten. Raufasertapete gilt als weniger feuerfest im Vergleich zur Vliestapete. Steht der Kamin weit genug von der Wand weg, muss jedoch nicht neu tapeziert werden, auch wenn sich hinter dem Ofen eine Rauhfasertapete befindet. Möchte man auf Nummer sicher gehen oder hat nicht ausreichend Platz, den Kaminofen weiter in den Raum zu stellen, so kann die Wand dahinter abgesichert werden.
Nicht brennbare Wände sind zum Beispiel solche aus Mauersteinen. Es empfiehlt sich, zur Erhöhung der Sicherheit und im Sinne eines vorbeugendes Brandschutzes mit dem örtlichen Schornsteinfeger Rücksprache zu nehmen und sich beraten zu lassen.


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Rauchmelder korrekt anbringen

Elektrische Apparate in Räumlichkeiten wie der Küche, dem Wohnbereich oder Kinderzimmern können oft Brandursachen sein. Neben diesen gibt es auch andere Brandquellen wie Öfen, umgekippte Kerzen oder Küchenbrände. Daher ist es in Deutschland gesetzlich festgelegt, dass Rauchwarnmelder in Wohnbereichen angebracht werden müssen.

Eine sachgemäße Anbringung ist für die Effektivität der Rauchmelder ausschlaggebend. Da Rauch nach oben steigt, sollten diese Vorrichtungen immer an der Zimmerdecke und idealerweise zentral im Raum befestigt werden. Der Raum sollte nicht über 60 Quadratmeter groß sein und nicht höher als sechs Meter sein. Bei der Befestigung sollte ein Mindestabstand von ca. 50 Zentimetern zu anderen Gegenständen wie Wänden oder Möbeln eingehalten werden, die den Rauchfluss zum Melder behindern könnten.

Bei schrägen Dächern sollte der Melder etwa einen halben Meter von der höchsten Stelle entfernt an der Schräge befestigt werden. Bei Räumen, die durch Möbel oder Wände unterteilt sind, sollte jeder Bereich einen eigenen Melder haben. In mehrstöckigen, offenen Bereichen sollte zumindest im obersten Stockwerk ein Melder angebracht sein, idealerweise jedoch auf jeder Ebene. Es ist nicht empfehlenswert, Rauchmelder in der Nähe von Lüftungsschächten oder in windigen Ecken zu platzieren.

Das Bemalen von Rauchmeldern (zum Beispiel bei Deckenarbeiten oder Tapezieren) sollte vermieden werden, da dies die Belüftungsöffnungen verstopfen und die Effizienz des Geräts im Notfall beeinträchtigen könnte. Bei der Anbringung von Rauchmeldern müssen je nach Raumart, -größe und -beschaffenheit verschiedene Aspekte gemäß den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Ab einer bestimmten Größe sind mehrere Melder notwendig. Ein Melder deckt in der Regel bis zu 60 Quadratmeter ab (technische Angaben des Melders beachten). Für Räume bis zu 120 Quadratmeter sind zwei, für bis zu 180 Quadratmeter drei Melder usw. notwendig. Diese sollten idealerweise in der Raummitte positioniert werden. In L-förmigen Räumen, die bis zu 60 Quadratmeter groß sind und oft als Gänge genutzt werden, können die Geräte zentral an der Schnittlinie der Decke (z.B. im Kreuzungsbereich) angebracht werden.


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Die Funktion von Rauchmeldern sollte regelmäßig geprüft werden

Rauchmelder haben das Potenzial, Leben zu retten. Allerdings sind sie häufig nicht funktionsfähig. Die Probleme reichen von einer begrenzten Lebensdauer der Geräte bis hin zu leeren Batterien. Viele Menschen testen ihre Rauchmelder nicht regelmäßig und gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Geräte immer funktionieren. Daher sind regelmäßige Überprüfungen der Rauchmelder unerlässlich. Ein einfacher Druck auf den Testknopf kann bereits Aufschluss über die Funktionsfähigkeit des Geräts geben. In Deutschland ist die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbefolgung dieser Vorschrift können Versicherungskürzungen und Kosten durch Fehlalarme entstehen. Rauchmelder sollten alle zehn Jahre ausgetauscht werden, da ihre Sensoren mit der Zeit an Effizienz verlieren können. Es wird empfohlen, die Rauchmelder mindestens einmal im Jahr zu warten. Die Zuständigkeit für die Wartung variiert jedoch je nach Bundesland. Die Rauchmelderpflicht gilt seit 2013 für bestimmte Räume, wobei die genauen Regelungen je nach Landesbauordnung unterschiedlich sind.


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Brandschutz beachten bei der Verkleidung von Stahlträgern

Tragende Stahlträger müssen in Gebäuden mit einer Brandschutzverkleidung versehen werden. Der Brandschutz ist nötig, da die Festigkeit des Materials bereits ab einer Temperatur von 300 Grad Celsius abnimmt. Ab 400 Grad schwindet die Tragfähigkeit rapide, und ab 500 Grad kann der Stahlkern seine tragende Funktion nicht mehr erfüllen. Solche Temperaturen sind bei einem Vollbrand bereits nach wenigen Minuten erreicht. Daher sollten Sie im Falle eines tragenden Trägers Brandschutzbekleidungen anbringen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Stahlträger tragend ist, kann Ihnen ein Statiker Auskunft geben.

Brandschutzverkleidungen verhindern im besten Fall, dass Stahlträger die kritische Temperatur erreichen. Zumindest verlängern sie die Zeit, bis dieser Punkt erreicht wird. Feuerschutzplatten aus Gipskarton werden in der DIN 4102-2 festgelegt und in Feuerwiderstandsklassen wie F30, F60, F90 und F120 eingeteilt. Dabei gibt die Zahl an, wie lange der Feuerwiderstand mindestens in Minuten beträgt. Welche minimale Feuerschutzklasse erfüllt werden muss, kann je nach Region unterschiedlich sein, liegt aber in der Regel zwischen F90 und F180.

Die Verkleidung von Stahlträgern bietet mehrere Vorteile. Neben der verbesserten Optik, indem das Tragwerk nach Ihren Wünschen gestaltet und in den Raum integriert werden kann, erhöht eine Verkleidung auch den Schallschutz und die Wärmedämmung, wenn sie mit Dämmmaterialien ausgestattet ist. Darüber hinaus schützt die Verkleidung den Stahl vor direktem Kontakt mit Feuchtigkeit und verlängert somit seine Lebensdauer.

Nicht tragende Stahlträger können mit verschiedenen Materialien verkleidet werden. Von Holz über Gipskarton bis zum Einbetonieren ist alles möglich. Für eine natürliche und warme Atmosphäre kann eine Verkleidung aus Holz angefertigt werden. Hierfür können Heimwerker selbst eine Umkleidung aus drei Brettern basteln. Eine Alternative dazu ist die Verwendung von Rigips (Gipskartonplatten), die sich leicht gestalten lassen und als Brandschutzbekleidung erhältlich sind.

Die Materialauswahl sollte neben den Brandschutzbestimmungen auch die Optik, Langlebigkeit und den Pflegeaufwand berücksichtigen. Die Befestigung der Verkleidung kann mit Klammern, Kleber oder Schrauben erfolgen, und es können unterschiedliche Befestigungsmethoden kombiniert werden, um die Stabilität der Konstruktion zu erhöhen.

Eine genaue Ausmessung der Stahlträger ist wichtig, um die Umkleidung passgenau anzufertigen. Bei Unsicherheit oder fehlenden handwerklichen Fähigkeiten kann ein Fachbetrieb mit dem Verkleiden der Stahlträger beauftragt werden.


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Tipps für einen effektiven Brandschutz im Unternehmen

Die Umsetzung eines bedarfsoptimierten Brandschutzkonzepts ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, um im Ernstfall Leben zu schützen und Firmenwerte zu bewahren. Die Implementierung eines erfolgreichen Brandschutzkonzepts erfordert eine umfassende Analyse von möglichen Gefahren und Risiken im Unternehmen. Hierbei sollten passgenaue Brandschutzmaßnahmen abgeleitet werden, um Sicherheitslücken effektiv zu schließen.

Zusätzlich sind regelmäßige Schulungen und Aufklärungsmaßnahmen für das gesamte Personal von großer Bedeutung, um Mitarbeiter zu befähigen, Gefahren schnell zu erkennen und die erlernten Brandschutzmaßnahmen umgehend einleiten zu können. Moderne Brandmeldesysteme und automatische Löschanlagen tragen ebenfalls zur Verbesserung des Brandschutzes bei. Die Geräte unterstützen dabei, Brandherde verlässlich und vor allem zeitnah auszumachen und Brände effektiv zu bekämpfen.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege. Eine klare Kennzeichnung ermöglicht es Mitarbeitern im Ernstfall, schnell und sicher aus der Gefahrenzone zu fliehen und Evakuierungsmaßnahmen zu erleichtern.

Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr ist ebenfalls von großer Bedeutung. Unternehmen sollten eng mit den Brandschutzexperten zusammenarbeiten und regelmäßige Übungen organisieren, um im Notfall rasch und effizient handeln zu können.

Zuletzt ist es unerlässlich, alle Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und zu warten, um ihre volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Insgesamt ist ein umfassendes Brandschutzkonzept, das auf präventiven Lösungsansätzen, zielgerichteter Aufklärung und technischen Maßnahmen basiert, unerlässlich, um Mitarbeiter und Firmenwerte im Notfall zu schützen. Unternehmen sollten sich der Bedeutung eines bedarfsoptimierten Brandschutzes bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Viele Schornsteinfeger bieten eine Beratung von Privatpersonen, Gewerbe und Industrie zu Brandschutzkonzepten an. Zu den Leistungen gehören oft auch Schulungen zur Brandbekämpfung oder auch Lieferung und Installationen von Geräten zur Brandschutztechnik.


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Brandschutzbeauftragte liefern notwendiges Fachwissen

Die Rolle der Brandschutzbeauftragten und -helfer bei der Organisation des Brandschutzes am Arbeitsplatz stand im Fokus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Brandschutztages am 9. Oktober 2022.

Unternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Firmen angemessen gegen Brandgefahren abzusichern. Risiken und mögliche Gegenmaßnahmen sind in Gefährdungsbeurteilungen zu identifizieren und die Mitarbeiter über die potenziellen Gefahren und die Brandschutzeinrichtungen zu informieren. Sie sind sind außerdem verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über den Brandschutz und die potenziellen Gefahren auf dem Laufenden zu halten.

Welche Brandschutzmaßnahmen zu treffen sind, hängt von der Art der Betriebsstätte ab. Beispielsweise haben Bürogebäude, Einkaufszentren und Industriegebäude unterschiedliche Brandrisiken, die bei der Planung des Brandschutzes berücksichtigt werden müssen. Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpartner für Führungskräfte in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes – von der Brandverhütung bis zum betrieblichen Notfallmanagement.

Brandschutzhelfer unterstützen die Arbeit der Brandschutzbeauftragten. Diese haben durch eine Ausbildung und praktische Übungen den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen erlernt. Zu den  einschlägigen Schulungsinhalten gehören auch die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzorganisation, der Brandgefahren und des Verhaltens im Brandfall.

Die Anzahl der in einem Betrieb benötigten Brandschutzhelfer muss so bemessen sein, um den durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelten Bedarf des Betriebes zu decken. Ein typisches Unternehmen verlangt, dass fünf Prozent seiner Mitarbeiter zum Brandschutzhelfern ausgebildet werden, jedoch kann diese Zahl nach Art des Unternehmens, des Brandrisikos und der Größe der Belegschaft variieren. Auch Schichtbetrieb und die Abwesenheit von Mitarbeitern muss berücksichtigt werden.

Weitere Informationen -des Sachgebietes Betrieblicher Brandschutz (https://www.dguv.de/fb-fhb/sachgebiete/brandschutz/index.jsp) der DGUV finden Sie hier:

  • DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3872/aufgaben-qualifikation-ausbildung-und-bestellung-von-brandschutzbeauftragten?number=SW21516)“
  • DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer?c=72)
  • DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis)“

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