Die Rolle der Brandschutzbeauftragten und -helfer bei der Organisation des Brandschutzes am Arbeitsplatz stand im Fokus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Brandschutztages am 9. Oktober 2022.

Unternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Firmen angemessen gegen Brandgefahren abzusichern. Risiken und mögliche Gegenmaßnahmen sind in Gefährdungsbeurteilungen zu identifizieren und die Mitarbeiter über die potenziellen Gefahren und die Brandschutzeinrichtungen zu informieren. Sie sind sind außerdem verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über den Brandschutz und die potenziellen Gefahren auf dem Laufenden zu halten.

Welche Brandschutzmaßnahmen zu treffen sind, hängt von der Art der Betriebsstätte ab. Beispielsweise haben Bürogebäude, Einkaufszentren und Industriegebäude unterschiedliche Brandrisiken, die bei der Planung des Brandschutzes berücksichtigt werden müssen. Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpartner für Führungskräfte in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes – von der Brandverhütung bis zum betrieblichen Notfallmanagement.

Brandschutzhelfer unterstützen die Arbeit der Brandschutzbeauftragten. Diese haben durch eine Ausbildung und praktische Übungen den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen erlernt. Zu den  einschlägigen Schulungsinhalten gehören auch die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzorganisation, der Brandgefahren und des Verhaltens im Brandfall.

Die Anzahl der in einem Betrieb benötigten Brandschutzhelfer muss so bemessen sein, um den durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelten Bedarf des Betriebes zu decken. Ein typisches Unternehmen verlangt, dass fünf Prozent seiner Mitarbeiter zum Brandschutzhelfern ausgebildet werden, jedoch kann diese Zahl nach Art des Unternehmens, des Brandrisikos und der Größe der Belegschaft variieren. Auch Schichtbetrieb und die Abwesenheit von Mitarbeitern muss berücksichtigt werden.

Weitere Informationen -des Sachgebietes Betrieblicher Brandschutz (https://www.dguv.de/fb-fhb/sachgebiete/brandschutz/index.jsp) der DGUV finden Sie hier:

  • DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3872/aufgaben-qualifikation-ausbildung-und-bestellung-von-brandschutzbeauftragten?number=SW21516)“
  • DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer?c=72)
  • DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/324/betrieblicher-brandschutz-in-der-praxis)“

Dieser Beitrag stammt aus unserer eigenen Redaktionsabteilung.